Abgeltungssteuer und Werbungskosten: Neuregelungen?

Abgeltungssteuer & Werbungskosten - geht da auch alles mit rechten Dingen zu?

Künftige Kursgewinne unterliegen ab nächstem Jahr der Abgeltungssteuer. Das ist aber nur der eine Pferdefuß. Der zweite betrifft das strikte Abzugsverbot bei den Werbungskosten im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften.

Abzugsverbot bei Werbungskosten dürfte verfassungswidrig sein

Alle Verwaltungs- und Finanzierungskosten können dann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Dr. Erhard Liemen vom "Deutschen Wirtschaftsbrief" erklärt die Zusammenhänge.

Steuerexperten skeptisch

Gerechtfertigt wird die Neuregelung mit dem gegenüber der Einkommensteuer relativ niedrigen Steuersatz der Abgeltungssteuer. Dieses Abzugsverbot dürfte, wie die Kürzung der Pendlerpauschale, bald ebenfalls in Karlsruhe landen.

Steuerexperten, mit denen Dr. Erhard Liemen über das Thema gesprochen hat, rügen einen Verstoß gegen das objektive Netto-Prinzip.

Das objektive Netto-Prinzip

Zu besteuern ist danach nur das Erwerbseinkommen, gekürzt um die damit verbundenen Erwerbsausgaben. Hier aber werden gerade alle Steuerpflichtigen, die hohe Werbungskosten haben, willkürlich benachteiligt. Das kann auch der relativ niedrige Steuersatz der Abgeltungssteuer nicht rechtfertigen, so der Experte.

Abgeltungssteuer & Werbungskosten: Ausnahme Transaktionskosten

Vom Werbungskosten-Abzug ausgenommen sind lediglich Transaktionskosten. Auch hier stellen sich Fragen. Dazu gehören alle Gebühren, die beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers anfallen. Damit nicht genug:

Für unzulässig hält es Dr. Erhard Liemen vom "Deutschen Wirtschaftsbrief", wenn dabei die Informationsbeschaffungskosten ausgeklammert werden. Wer sich über Börsendienste informiert, sollte auch die Abo-Kosten dafür geltend machen können.

 
 
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