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Abschreibung: Gründe, Formel & Berechnung | degressiv & linear

Abschreibung - Gründe und Arten
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Inhaltsverzeichnis

Etwas abzuschreiben bedeutet den Wert eines Gegenstandes zu mindern. Autos, Elektrogeräte, Verträge und ganze Immobilien können im Wert gemindert werden. Dies passiert häufig in Betrieben und ist insbesondere für Selbstständige und Unternehmer von Bedeutung, da durch Abschreibungen an der jährlichen Einkommenssteuer gespart werden kann. Dies ist für viele Firmen reizvoll. Für Abschreibungen gibt es verschiedene Gründe. Je nach Situation können diese wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Natur sein.

Definition: Was ist eine Abschreibung?

Abschreibungen sollen die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Jahre der Nutzung verteilen und mindern als Aufwand den Gewinn eines Unternehmens. Geregelt sind Abschreibungen im Deutschen Recht in §253 des Handelsgesetzbuches.  Abschreibung meint im betrieblichen Rechnungswesen die planmäßige oder außerplanmäßige Senkung eines Vermögenswertes beziehungsweise von Vermögensgegenständen.

Abschreibungen hängen dabei eng mit dem Wertverlust von Unternehmensvermögen zusammen und spiegeln sich in der Bilanz eines Unternehmens wider. Eine Abschreibung wird meistens unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ermittelt. Das Gegenteil einer Abschreibung ist die Zuschreibung. Diese Veränderung von Vermögenswerten nutzen Unternehmen, wenn in den Vorjahren zu viele Abschreibungen getätigt wurden.

Gründe Abschreibung: Warum werden Anlagegüter abgeschrieben?

Die Gründe für eine Abschreibung von Anlagegütern können vielfältig sein. Es gibt drei Haupt-Ursachen, weshalb Vermögensgegenstände abgeschrieben werden. Diese sind Ursachen von:

  • technischer Natur,
  • wirtschaftliche Gründe oder
  • rechtliche Gegebenheiten.

Die technischen Ursachen einer Abschreibung können ein normaler Verschleiß, durch einen regen Gebrauch, oder ein außergewöhnlicher Verschleiß, zum Beispiel bei Unfällen sein. So verschleißt beispielsweise ein Auto durch Gebrauch und kann durch Unfälle zu einem wirtschaftlichen Totalschaden werden.

Wirtschaftliche Gründe sind ein weiteres Kriterium für Abschreibungen, die infolge von Fehlinvestitionen oder Nachfrageverschiebungen passieren. Auch Ineffizienz, zum Beispiel bei technischem Fortschritt, kann ein Grund für eine Abschreibung sein. Dies kann schnell bei Elektronik-Geräten, wie Handys, Fernsehgeräten oder Laptops passieren, deren Technologie sich so rasant entwickelt, dass Modelle schon nach kurzer Zeit veralten können.

Rechtliche Ursachen sind die dritte Begründung für Abschreibungen. Dies kann zum Beispiel bei einem zeitlichen Ablauf von Schutzrechten, zum Beispiel bei Patenten oder Lizenzen oder beim Auslaufen von Verträgen passieren, wie bei Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen. Auch gesetzgeberische Maßnahmen können Schuld an einer Abschreibung sein.

Was ist der Unterschied zwischen der linearen und degressiven Abschreibung?

Die beiden gebräuchlichsten Methoden der Abschreibung sind die lineare und die degressive Abschreibung. Während die lineare Abschreibung den Regelfall in der Wirtschaft darstellt, wird die degressive Abschreibung gern als Konjunkturmittel eingesetzt. So kam sie in den Krisenjahren 2009 und 2010 sowie im Jahr 2020 und 2021 (2,5 x lineare Afa) zum Einsatz.

Die lineare und degressive Abschreibung unterscheiden sich durch das Tempo der Abschreibung. Während die lineare Abschreibung jährlich den gleichen Betrag als Wertminderung ausweist, bietet die degressive Abschreibung gerade in der ersten Hälfte des Abschreibungszeitraums höhere Beträge der Abschreibung an.

Die lineare Methode eignet sich besser für Vermögenswerte mit konstanter Nutzung, während die degressive Methode in den ersten Jahren eine höhere Abschreibung ermöglicht und sich daher für Vermögenswerte eignet, die in den ersten Jahren schneller an Wert verlieren.

Welche Abschreibungsarten gibt es noch?

Im deutschen Steuerrecht sind verschiedene Abschreibungsmethoden verfügbar. Zu den bedeutendsten vier gehören:

  1. Lineare Abschreibung: Hier wird der Wert eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über seine Nutzungsdauer verteilt, beispielsweise mit 10 % pro Jahr bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren.
  2. Degressive Abschreibung: Bei dieser Methode, auch bekannt als Buchwertabschreibung, wird ein vorher festgelegter prozentualer Anteil des Restwerts abgeschrieben. Die Höhe der Abschreibung verringert sich mit zunehmender Nutzungsdauer.
  3. Abschreibung kurzlebiger Wirtschaftsgüter: Für kurzlebige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungs- oder Herstellungswert von bis zu 800 Euro sowie für IT-Equipment und Smartphones ohne Höchstgrenze.
  4. Abschreibung nach Leistung: Diese Methode kann in speziellen Fällen angewendet werden, wenn ein Wirtschaftsgut durch Abnutzung schneller an Wert verliert als in den allgemeinen Abschreibungstabellen festgelegt.

Lineare Abschreibung: Formel und Berechnung

Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert eines Wirtschaftsgutes durch die vorgesehene Nutzungsdauer dividiert. So ergibt sich die jährlich gleichbleibende Summe. Erfolgt die Berechnung nach Monaten, so gilt ein Zwölftel des Jahresbetrages als für die entsprechende Anzahl von Monaten.

Wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann, regeln die AfA-Tabellen (Absetzungen für Abnutzung). Sie stellen einen exakten Katalog für jedes Wirtschaftsgebiet dar und gelten als verbindliche Maßgaben. Welche Wirtschaftsgüter überhaupt abgeschrieben werden dürfen, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in § 253 Abs. 2 – 4 festgehalten.

In § 254 HGB werden die Ausnahmen zu den allgemein gültigen steuerrechtlichen Abschreibungen definiert, zum Beispiel die für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Grundsätzlich gilt: Je langlebiger und hochwertiger ein Wirtschaftsgut ist, desto länger wird es abgeschrieben. Maschinen, Pkw oder andere bewegliche Güter mit Anschaffungskosten über 10.000 Euro bewegen sich in den überwiegenden Fällen – egal ob lineare oder degressive Abschreibung – zwischen 5 und 10 Jahren. In jedem Jahr kann eine definierte Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden.

Formel für die lineare Abschreibung

Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = Abschreibungshöhe pro Jahr

Beispiel für eine lineare Abschreibung

Ein Unternehmen erwirbt am 1. Januar 2024 zehn neue Computer für einen Nettobetrag von insgesamt 10.000 €. Dies sind die einmaligen Anschaffungskosten.

Die geschätzte Nutzungsdauer dieser PCs beträgt fünf Jahre. Ein sogenannter Abschreibungsplan verteilt nun den sinkenden Wert der Geräte, der durch Verschleiß und die tägliche Abnutzung entsteht, linear auf die fünf Geschäftsjahre der Nutzung.

Setzen wir die Werte in die Formel ein:

10.000 Euro / 5 Jahre Nutzungsdauer = 2.000 Euro Abschreibung pro Jahr

Dies bedeutet, dass das Unternehmen in den Jahren 2024 bis 2029 jährlich gewinnmindernde Abschreibungen von 2.000€ verzeichnen kann. 

JahrAktueller Buchwert in EuroAbschreibungshöhe in EuroJährlicher Restwert in Euro
202410.000 2.0008.000
20258.0002.0006.000
20266.0002.0004.000
20274.0002.0002.000
20282.0002.0000

Dadurch, dass die Anschaffungskosten über die Jahre verteilt werden, schmälern sie den Gewinn, da sie als Aufwand verbucht werden. Dies mindert die zu zahlende Einkommenssteuer und ist für Selbstständige und Unternehmer somit ein reizvolles Vorgehen bei der Anschaffung von Geräten.

Degressive Abschreibung berechnen – Formel und Beispiel

Die degressive Abschreibung beruht auf einem festgelegten Abschreibungssatz, der am Beginn der Nutzung eines Wirtschaftsguts auf die gesamten Anschaffungskosten angesetzt wird. Der jährlich degressive Abschreibungsbetrag ergibt sich dabei durch die Multiplikation des jährlichen linearen Abschreibungsbetrag (z. B. 10 %) mit einem festgelegten Multiplikator (z. B. 2, 2,5 oder 3). Letzterer wird vom Gesetzgeber festgelegt, genauso wie eine Obergrenze für den degressiven Abschreibungsbetrag (zuletzt 25 %).

Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr der aktuelle Buchwert des Wirtschaftsgutes als Grundlage für den Abschreibungsbetrag verwendet. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sind dies Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für jeden angefangenen Monat nach der Anschaffung kann hier 1/12 des Wertes abgeschrieben werden. In den Folgejahren sind es die Restwerte am Jahresanfang. 

Auf diese Weise ist die Höhe der jährlichen Abschreibung am Anfang deutlich höher als bei einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 5 oder mehr Jahren.

Beispiel-Berechnung + Formeln für die degressive Abschreibung

Ein Unternehmer investiert in eine Produktionsmaschine für 10.000 €, die er degressiv abschreiben kann. Im ersten Schritt zieht der Unternehmer die amtlichen AfA-Tabellen der „üblichen“ linearen Abschreibung zu Rate. Für seine Produktionsmaschine ergibt sich eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Daraus ergibt sich direkt der prozentuale jährliche lineare Abschreibungsbetrag von 10% nach der Formel:

Jährlicher linearer Abschreibungsbetrag in % = 100 / Nutzungsdauer in Jahre = 100 / 10 Jahre = 10%  = 1000 €

Für den höheren Satz der degressiven Abschreibung nehmen wir für das Anschaffungsjahr den festen Multiplikator von 2,5 und eine maximale Obergrenze von 25 % an. Die Formel lautet hier also:

Jährlicher degressiver Abschreibungsbetrag in % (aber höchstens der gesetzliche Maximalbetrag) = Multiplikator  * jährlicher linearer Abschreibungsbetrag = 2.5 * 10% = 25%

Als Basis für die degressive Abschreibung gelten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für jeden angefangenen Monat nach der Anschaffung kann hier 1/12 des Wertes abgeschrieben werden.

In den Folgejahren gilt als Basis dann der Restwerte am Jahresanfang. Die Formel für den Absolutwert der jährlichen Abschreibung ergibt sich also aus:

Absoluter Abschreibungsbetrag in € = (Restwert am Jahresanfang bzw. im ersten Jahr die Anschaffungskosten * x Besitzmonate / 12) * degressiver Abschreibungsbetrag in %

Sobald der absolute Betrag der linearen Abschreibung höher wäre als der absolute Betrag der degressiven Abschreibung, durfte bisher immer von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden. Unser Unternehmer erhält also folgende Abschreibungswerte in den folgenden Jahren:

JahrWert zu Beginn der AbrechnungsperiodeAbschreibbare BesitzmonateAbschreibungsbetrag = Wert * Besitzmonate * x% degressiver AbschreibungssatzMöglicher Abschreibungsbetrag
110.000 €3 A=Wert * Besitzmonate * x% = 10.000 € * 3/12 * 25%625 €
210.000-625

= 9375 €

12=9375 € *25%2344 €
39375-2344

= 7031 €

12=7031 € * 25%1758 €
47031-1758= 5273 €12=5273 € * 25%1319 €
55273-1319=3954 €12=3954 € * 25%989 €

Wechsel zu linearer Abschreibung von 1000 € p. Jahr

63954-1000

=2954

12=1000 € lineare Abschreibung1000 €
71954121000 €1000 €
895412954 € Restwert954 €

Vergleichen wir im Beispiel oben einmal die Beträge der degressiven Abschreibung mit der alternativen linearen Abschreibung von 1000 € pro Jahr (bzw. 250 € im ersten Jahr für 3 Besitzmonate).

Hier wird sofort deutlich, welcher Mehrbetrag in den ersten 4 Jahren degressiv abgeschrieben werden kann. Dieser bereits abgeschriebene Betrag steht dann allerdings in den späteren Jahren natürlich nicht mehr zur Abschreibung zur Verfügung.

Während die Maschine bei der linearen Abschreibung über 10 Jahre steuerlich abgeschrieben wird, so ist sie in unserem Beispiel bei degressiver Abschreibung bereits nach 8 Jahren steuerlich komplett abgeschrieben.

Je nach Steuersatz im Unternehmen ergibt sich hieraus direkt eine Steuerersparnis für den Unternehmer oder zumindest die Verlagerung der Steuerzahlungen in spätere Jahre.

Die frei werdenden Mittel kann der Unternehmer nutzen, um Kredite für seine Investition schneller zu tilgen und Zinszahlungen zu minimieren.

Was sind die Vorteile von Abschreibungen?

Obwohl von der Wirtschaftswissenschaft als “zahlungsunwirksame Aufwendung” definiert, sind Abschreibungen für Selbständige und Unternehmer bares Geld wert.

Denn die Abschreibung bildet die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes ab, das sich im Besitz eines Unternehmens befindet.

Diesen Verlust können Selbständige und Unternehmer in der Steuererklärung gewinnmindernd geltend machen. Weniger Gewinn – weniger Steuern. Am Ende der Abschreibung ist die Steuererhebung auf den vollständigen Preis eines Wirtschaftsgutes eingespart worden.