Steuerfragen bei Aktien: Aktienkauf ist nicht steuerlich absetzbar

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Der Aktienkauf ist als normale Geldanlage zu betrachten. Das Geld wird in Anteile eines Unternehmens investiert. Deren Besitz lässt ein bestimmtes Mitspracherecht sowie unter Umständen Anspruch auf eine Dividende zu. Somit ist gemäß der aktuellen deutschen Steuergesetzgebung der Aktienkauf an sich nicht steuerlich absetzbar. Die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Aktien und Co. hat sich in den vergangenen Jahren jedoch verändert.

Alte Steuerregelung

Die Regelung zu den sogenannten Altverlusten galt für Anleger, die bis zum 31. Dezember 2008 Aktien, Anleihen und Fondsanteile gekauft und innerhalb der Spekulationsfrist eines Jahres wieder verkauft haben. Sie konnten Spekulationsverluste, die erst 2009 realisiert wurden, bis 2013 über die Steuererklärung mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren verrechnen.

Einzige Ausnahme hierbei waren Zins- und Dividendengewinne. Die entsprechenden Summen wurden in die Anlage “SO” eingetragen, die der Steuererklärung beigefügt wurde. Wer seine Wertpapiere hingegen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft hatte, für den spielten Anlageverluste in der Steuererklärung keine Rolle. Verluste konnten allerdings auch ins Folgejahr vorgetragen werden, sofern im gleichen Kalenderjahr keine Verrechnung mit Gewinnen möglich war.

Neue Steuerregelung – Die Abgeltungssteuer

Durch die Abgeltungssteuer, die am 01.01. 2009 in Kraft getreten ist, wird jeder Kapitalertrag aus Kapitalvermögen pauschal mit 25% abgegolten, sprich besteuert. Der Freibetrag dabei beträgt 801 € für Singles und 1.602 € für Ehepartner. Unter diese Kapitalerträge fallen zum Beispiel Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Erträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften oder Zertifikaten.

Ebenso entfällt die Spekulationsfrist und Verluste aus Aktiengeschäften können nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Verluste aus anderen Wertpapieranlagen, etwa aus Anleihen oder Zertifikaten, dürfen dagegen unbeschränkt mit Gewinnen aus Kapitalanlagen, aber auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gelten weiterhin

Abgesehen von der neuen Abgeltungssteuer hat sich für Anleger nicht viel verändert. Nach wie vor kann der Aktienkauf an sich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Andere Kosten sind nach der Reform ebenfalls geblieben. Selbstverständlich kommen zu den 25% noch weiterhin die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu.

Dies bedeutet, dass im Falle einer erfolgreichen Spekulation knapp 30% des erwirtschafteten Gewinns unmittelbar an den Staat abgeführt werden – sofern keine Verluste geltend gemacht werden können. Eine potentielle Aufgabe des Staates könnte es also durchaus sein, so vielen Bürgern wie möglich den erfolgreichen oder zumindest verlustarmen Wertpapierhandel beizubringen. So könnten auch die eigenen Steuereinnahmen gesteigert werden.