Auszug: Was Sie tun können wenn der Mieter die Schlüssel behält

Inhaltsverzeichnis

Gibt Ihr Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

Darüber hinaus bleibt Ihr Anspruch auf Rückgabe der Wohnung in vertragsgemäßem Zustand sowie der Schlüssel selbstverständlich erhalten.

Das Mietverhältnis ist nämlich nach wie vor beendet.

Seien Sie aber vorsichtig bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, Fehler können für Sie teuer werden.

Ihr konkretes Vorgehen hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie den neuen Aufenthaltsort Ihres ehemaligen Mieters kennen.

Betreten Sie die Wohnung nicht eigenmächtig

Auch wenn Ihr Mieter verschwunden ist, dürfen Sie die Wohnung nicht einfach aufbrechen lassen und in Besitz nehmen.Würde der Mieter dann nämlich plötzlich zurückkommen, etwa weil er nur für eine Zeit im Ausland war, würden Sie sich nicht nur des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Sie müssten ihm auch Schadensersatz leisten.

Nur wenn offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, dass Ihr Mieter die Wohnung verlassen und den Besitz an ihr endgültig aufgegeben hat, dürfen Sie die Wohnung in Besitz nehmen. Im Zweifel beschreiten Sie hier aber lieber den Rechtsweg.

Sofern noch nicht geschehen: Beenden Sie das Mietverhältnis

War das Mietverhältnis noch nicht gekündigt, ist dieses zunächst ordnungsgemäß durch Kündigung zu beenden. Hierzu sind Sie erst berechtigt, wenn ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten besteht. Vorher können Sie nichts tun.

Das Kündigungsschreiben werfen Sie in den Briefkasten der Wohnung ein, die Ihr Mieter verlassen hat. Dann reichen Sie unverzüglich Klage auf Zahlung und Räumung ein. War das Mietverhältnis bereits beendet, klagen Sie sofort. Die Klage lassen Sie ebenfalls unter der alten Adresse zustellen.

Achtung: Das funktioniert nur, wenn es einen zur Wohnung gehörigen Briefkasten gibt, der mit dem Namen Ihres Mieters beschriftet ist. Kontrollieren Sie das, bevor Sie klagen. Notfalls müssen Sie sich um eine öffentliche Zustellung der Klage bemühen, die allerdings sehr zeitintensiv ist.

Haben Sie das Urteil in der Hand, können Sie wiederum den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragen.

Nutzen Sie den Vorteil der „Berliner Räumung“

Nimmt der Gerichtsvollzieher die Räumung vor, kann das teuer werden. Schnell entstehen Kosten von mehreren Tausend Euro, für die Sie vorschusspflichtig sind. Ist Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Ex-Mieters nicht bekannt, bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.

Hier besteht die Möglichkeit der sogenannten „Berliner Räumung“, bei der Sie den Gerichtsvollzieher lediglich mit dem Aufschließen der Wohnung beauftragen. Die Räumung nehmen Sie dann selbst vor.

Sie dürfen auch das Inventar, soweit es pfändbar ist, veräußern und den Erlös zur Befriedigung Ihrer offenen Forderungen nutzen. So kommen Sie schneller und kostengünstiger wieder in den Besitz Ihrer Wohnung.

Mieter muss Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist Ihr nunmehr ehemaliger Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung an Sie zurückzugeben. Eine ordnungsgemäße Rückgabe erfordert, dass er Ihnen wieder den unmittelbaren Besitz an der Wohnung verschafft, was insbesondere durch Übergabe sämtlicher Haus- und Wohnungsschlüssel erfolgt.

Darüber hinaus ist Ihr ehemaliger Mieter verpflichtet, Ihnen die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, wie Sie es mit ihm vertraglich vereinbart hatten, also zum Beispiel besenrein.

Problem: Hinterlassung von Gerümpel

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Mieter ihre Wohnung einfach verlassen, ohne die Schlüssel zurückzugeben.

Vielfach lassen sie dann auch Möbel oder Gerümpel in der Wohnung zurück. Häufig erfolgt in solchen Fällen noch nicht einmal eine offizielle Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung.

Als Vermieter erfahren Sie häufig erst dann vom Auszug Ihres Mieters, wenn er die Miete nicht mehr zahlt und auf Ihre Schreiben nicht reagiert. Für Sie stellt sich dann die Frage, wie Sie in dieser Situation wieder in den Besitz Ihrer Wohnung kommen.