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BaFin – Aufgaben und Zielsetzungen

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist in Bonn und Frankfurt am Main ansässig.

In ihrer heutigen Form existiert die BaFin erst seit dem Jahre 2002, in welchem sie durch die Zusammenlegung anderer Bundesanstalten entstand.

Die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen verschmolzen zu diesem Zeitpunkt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die BaFin-Aufgaben konzentrieren sich, verallgemeinert ausgedrückt, auf die Gewährleistung eines stabilen Finanzsystems. Zu diesem Zweck werden Institute und Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche beaufsichtigt.

Da das Vertrauen der Anleger und Kunden eine große Rolle für ein funktionierendes Finanzsystem spielt, gehört die Schaffung bzw. Wahrung dieses Vertrauens zu den zentralen Zielen der BaFin.

BaFin-Aufgaben: Struktur

Die Aufgaben der BaFin lassen sich in mehrere Bereiche unterteilen. Diese Aufgaben sind aber nicht völlig getrennt voneinander zu betrachten.

Zum einen gibt es 3 große Aufsichtsbereiche: die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und die Wertpapieraufsicht.

Zum anderen gibt es noch die sogenannten Querschnittsaufgaben sowie die Abteilung Geldwäscheprävention. Diese Abteilungen betreffen alle zuvor genannten Aufsichtsbereiche der BaFin.

Bei den Querschnittsaufgaben handelt es sich um die Abteilungen Q1 (Risiko- und Finanzmarktanalysen), Q2 (Verbraucher- und Anlegerschutz; besondere Rechtsfragen) und Q3 (Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte).

BaFin: Bankenaufsicht

Die rechtlichen Grundlagen für die Bankenaufsicht beruhen primär auf dem Kreditwesengesetz (KWG).

Demnach lassen sich die zentralen Ziele der Bankenaufsicht in drei Punkten zusammenfassen:

Erstens soll die BaFin die Sicherheit der bei Banken angelegten Vermögenswerte gewährleisten. Zweitens stellt die BAFin sicher, dass Bankgeschäfte ordnungsgemäß durchgeführt werden und drittens versucht sie Nachteile für die Gesamtwirtschaft abzuwenden.

Zur Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben verfügt die BaFin über eine Reihe von Kontroll- und Sanktionierungsinstrumenten. Diese werden sowohl bei der Gründung von Banken als auch im laufenden Betrieb eingesetzt.

Sieht die BaFin die Aufgaben seitens der Banken als nicht ausreichend erfüllt an, schreitet sie ein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Banken ihre Kunden nicht ausreichend informieren.

BaFin: Versicherungs- und Wertpapieraufsicht

Die Versicherungsaufsicht der BaFin basiert primär auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Die Hauptziele sind demnach, die Belange der Versicherten zu wahren sowie zu gewährleisten, dass Versicherungsverträge jederzeit erfüllbar sind. Die Solvenz der Versicherer spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Im Bereich der Wertpapieraufsicht ist ein wichtiges Ziel der BaFin, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen zu unterbinden. Zudem wird die Einhaltung der relevanten Gesetze geprüft.

Dies kann die unterschiedlichsten Bereiche des Wertpapierhandels betreffen. Hier sind beispielsweise Unternehmensübernahmen, Veröffentlichungspflichten der Unternehmen oder Informationen über die Aktionärsstruktur zu nennen.

Zudem agiert die BaFin als zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. Dabei handelt es sich um Prospekte, in denen Anleger über angebotene Finanzprodukte informiert werden. Die BaFin muss diese Prospekte vor Veröffentlichung billigen.

Hierbei sollte der Anleger jedoch beachten, dass sich eine Billigung seitens der BaFin lediglich auf die formale Richtigkeit bezieht und keine Aussagekraft über die Qualität des Finanzproduktes hat.

BaFin sorgt für Anlegerschutz

Die BaFin-Aufgaben mögen für Anleger meist sehr theoretisch klingen, was auch damit zusammenhängt, dass diese Bundesanstalt vielfach im Hintergrund agiert.

Doch gerade im Anlegerschutz hat es immer wieder Anpassungen und Optimierungen gegeben, die für den einzelnen Anleger von Bedeutung sind.

So führt die BaFin ein Beraterregister, welches alle Anlageberater der deutschen Kreditinstitute beinhaltet.

Fühlt sich ein Anleger falsch beraten, kann er eine Beschwerde bei der BaFin oder der jeweiligen Bank einreichen, welche im Register vermerkt wird.

Dies ist ein weiteres Kontrollinstrument, welches gegebenenfalls – also bei Verstößen gegen Vorschriften – scharfe Sanktionen nach sich zieht, die bis zu einem befristeten Berufsverbot reichen können.

Auf diese Weise hat jeder Anleger die Möglichkeit, bei einer Falschberatung selbst zum Anlegerschutz beizutragen und eine entsprechende Meldung zu tätigen.