Bausparvertrag: Heute noch sinnvoll?

Inhaltsverzeichnis

Bausparvertrag – Ein Überblick

Anlage: Bausparen ist die in Deutschland am meisten verbreitete Anlageform

Ablauf: Wird über Jahre hinweg (Sparphase) angespart; anschließend in zinsgünstiges Darlehen für Immobilien- oder Baufinanzierung umgewandelt (Darlehensphase)

Bedeutung: Über 30 Millionen Verträge haben die 25 Bausparkassen am deutschen Markt im Bestand

Kritik: Aufgrund Niedrigzinspolitik ist Baufinanzierung nicht für jeden geeignet; hohe Abschlussgebühren der Bausparkassen

Auflösung: Sparer können einen Bausparvertrag vorzeitig auflösen, finanzielle Einbußen sind abzuwägen


Definition: Was ist ein Bausparvertrag?

Bausparen gehört zu den ältesten und am meisten verbreiteten Formen der Vermögensbildung für wohnwirtschaftliche Maßnahmen.

Wer sich für das Bausparen entscheidet, hat ein Finanzprodukt gewählt, mit dem Eigenkapital für die Finanzierung der eigenen Immobilie angespart werden kann. Im Anschluss an die sogenannte Sparphase erhält der Bausparende ein Darlehen zu günstigen Konditionen, mit dem dann ein Objekt gekauft oder gebaut werden kann (Darlehensphase).

Die Vorteile der Baufinanzierung liegen im Wesentlichen an zwei Eigenschaften:

  • Zum einen bekommt der Sparer auf sein angespartes Geld Zinsen sowie zusätzlich noch Prämien vom Staat.
  • Zum anderen hat der Sparer in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen, das er zum Bauen verwenden kann.

 

 

Ansparzeit & Laufzeit eines Bausparvertrags

In der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit spart der Anleger Gelder an. Die Höhe dieser Einzahlungen ist frei verhandelbar mit der jeweiligen Bausparkasse. Der Anleger sollte sich gut überlegen, wie viel Geld er monatlich zur Verfügung hat, dass in den Bausparvertrag fließen kann und soll.

Der angesparte Betrag wird verzinst. Am Ende hat der Anleger wegen der Zinsen mehr Geld zur Verfügung als das, was er eingezahlt hat.

Am Ende der Sparphase von mehreren, in der Regel sieben Jahren, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse. Diese prüft, ob die Bedingungen erfüllt sind, um eine Baufinanzierung zu gewähren. Die Gewährung der Baufinanzierung nach regulärer Ansparzeit nennt man „Zuteilung“.

Das Darlehen ist meist so hoch wie die angesparte Summe. Mit diesem Darlehen lässt sich an der Bau eines Hauses oder das Renovieren der eigenen vier Wände denken. In der Darlehensphase zahlt der Sparer weiter in den Bausparvertrag ein, um das zinsgünstige Darlehen zu tilgen. Die Rückzahlungs- oder Darlehensphase ist auf mehrere Jahre angelegt.

Bausparvertrag Phasen

Staatsprämien zum Bausparen

Der Staat zahlt auf Bausparverträge zwei Prämien – die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage gilt als Belohnung für diejenigen Arbeitnehmer, die Vermögen aufbauen wollen. Sie ist nicht zweckgebunden. Wer seinen Bausparvertrag auszahlen lassen und den angesparten Betrag z.B. für den Kauf eines Autos verwenden, darf das tun. Und soweit der Sparer die Bindungsfristen einhält, bekommt er auch die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie hingegen ist zweckgebunden. Sie muss auf jeden Fall in die Immobilienfinanzierung fließen. Sollte man sich das angesparte Geld beim Bausparen für andere Dinge auszahlen lassen wollen, verfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Renditekomponenten: Staatliche Leistungen, Zinsen und Boni der Banken

Wer einen Bausparvertrag abschließt, erhält für seine Einlagen einen Zins von der Bank. Dies funktioniert wie bei anderen Sparverträgen. Der besondere Kniff bei Bausparverträgen jedoch sind die staatliche Förderung und Bonuszahlungen der Banken. Der Staat zahlt beispielsweise noch einen Betrag von bis zu 1.024 € an ein verheiratetes Ehepaar. Dies sind dann 8,8% dessen, was Sie als Bausparer auf den Vertrag einzahlen. Alleinstehende kassieren maximal 512 €. Rechnerisch müssten Sie dann 58.181,82 € einzahlen. 512 € sind 8,8% Bausparprämie davon.

Voraussetzung für diese Förderung ist ein geringes Jahreseinkommen. Bei Alleinstehenden darf dies 25.600 € betragen, bei Verheirateten 51.200 €. Ausnahmen bestätigen die Regel: Kinder werden noch angerechnet.

Über die Prämien hinaus erhalten Sie Zinsen von 1,5% bei Banken und Bonuszahlungen, falls Sie für den Vertrag kein Immobiliendarlehen beanspruchen.

Staatliche Förderungen zusammengefasst

Bei Vorliegen bestimmter Einkommens- und Fördergrenzen können Sie für das Bausparen folgende Zulagen und Prämien erhalten:

  • 9 prozentige Arbeitnehmersparzulage: Sie zahlen 470 € im Jahr an vermögenswirksamen Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers beispielsweise in einen Bausparvertrag. Der Staat gewährt Ihnen darauf eine Förderung in Höhe von 10%.
  • 20 prozentige Arbeitnehmersparzulage: Für eine zusätzliche Anlage von 400 Euro vermögenswirksamer Leistungen beispielsweise in Aktienfonds, bekommen Sie eine weitere Zulage von 20% im Jahr.
  • 8,8 prozentige Wohnungsbauprämie: Wenn Sie noch eine 512 € (bzw. 1024 € bei Ehepaaren) Sparleistung auf einen Bausparvertrag einzahlen, bekommen Sie darauf weitere 10% vom Staat hinzu.

Bausparverträge im Vergleich

Bausparvertrag Vor- und Nachteile

Es gibt viele verschiedene Bauspartarife und es lohnt sich, sie miteinander zu vergleichen. Die individuellen Bedürfnisse, Ziele und Möglichkeiten sind verschieden und sollten bei der Baufinanzierung berücksichtigt werden. Andere Anlageformen können wesentlich rentabler sein und für den Einzelnen kann sich ein Bausparvertrag tatsächlich schnell zu einer Geldvernichtung entwickeln. Man könnte das Gesparte rentabler anlegen.

Eine genaue Rechnung ist wichtig. So kann man entscheiden, ob ein Bausparvertrag eine lohnende Anlageform oder reine Geldvernichtung ist.

Bei der Auswahl der Bausparkasse ist es wichtig, sich für eine solche zu entscheiden, bei der Sie schnell zu Ihrem Bauspardarlehen kommen. Das Problem: Niemand kann Ihnen im Voraus sagen, ob nach Ablauf der Sparzeit eine zügige Zuteilung gewährleistet ist.

Die Zuteilung erfolgt nach einem festgelegten mathematischen Verfahren, bei dem zu bestimmten Stichtagen im Jahr für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl ermittelt wird. Diese gibt Auskunft über die Zuteilungsreife eines Vertrags im Vergleich zu anderen Verträgen. Die Dynamik des Geschäfts und viele unterschiedlich wirkende Einflussfaktoren machen exakte Voraussagen unmöglich.

Informieren Sie sich vor Abschluss eines Bausparvertrags über die aktuelle Wartezeit bis zur Zuteilung. Betrachten Sie diese Spanne als ein wichtiges Kriterium für Ihre Beurteilung der verschiedenen Angebote.

Abschlussgebühren bei Bausparverträgen

Welchen Kostenfaktor Bausparer nicht vergessen dürfen, ist die Abschlussgebühr, die bei einem Bausparvertrag fällig wird.  Dieser Posten versteckt sich meist im Kleingedruckten und beträgt zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme. Bei einer Finanzierungssumme von 30.000 € kann die Abschlussgebühr bis zu 480 € betragen, was viele Kunden als unfair empfinden.

Je nach Vertrag können Sparer die Abschlussgebühr zurückfordern, wenn sie auf ihr Bauspardarlehen verzichten.

Abschlussgebühr: Klage der Verbraucherzentralen scheitert

Die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof gegen diese Abschlussgebühr geklagt. Die Begründung war, dass der Gebühr keine Leistung gegenüberstehe und die Gebühr nicht im Effektivzins, sondern nur im Kleingedruckten ausgewiesen sei. Der BGH gab den Bausparkassen recht und rechtfertigte die Abschlussgebühr bei den Bausparverträgen, sodass diese nicht zurückgefordert werden kann.

Für Bausparer bedeutet dieses Urteil, dass Angebote nicht nur anhand des Effektivzinses, sondern auch auf Basis des Kleingedruckten verglichen werden müssen. Dies ist deutlich komplizierter und weniger transparent.

Wann kann der Bausparer die Abschlussgebühr zurückfordern?

Bei der Berechnung der monatlichen Rate sollten Bausparer die Abschlussgebühr mit einplanen. Die Gebühren werden normalerweise mit den ersten Raten verrechnet. Manche Verträge sehen eine Extra-Zahlung der Gebühr durch den Bausparer vor. Kunden können mit ihrer Bank in der Regel verhandeln, welche Variante ihnen lieber ist.

In manchen Verträgen ist vorgesehen, dass Sparer bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen, die Abschlussgebühr zurückfordern können. Dies ist individuell geregelt und sollte vor dem Abschluss des Vertrags erfragt werden.

Bis vor einigen Jahren war neben der Abschlussgebühr noch eine Kontoführungsgebühr bei den Bausparkassen üblich. Auf diese Beträge verzichten die Kassen mittlerweile.

Abschlussgebühr: Anbieter und Tarife vergleichen

Bei der Abschlussgebühr eines Bausparvertrages gibt es je nach Anbieter und Tarif enorme Unterschiede. Die Zahlungsbedingungen differieren:

  • Bausparkasse Schwäbisch Hall (Tarif Fuchs Spezial)

Bausparsumme 45.000 €. Hierbei handelt es sich um einen Bausparvertrag mit Riester-Zulagen und mit einer Netto-Darlehenssumme von 20.000 €. Die Abschlussgebühr beträgt 450,00 € und wird auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.

  • Bausparkasse BHW (Tarif BHW Förder maXX)

Bausparsumme 20.000 €. Auch hier gibt es Riester-Zulagen. Die Abschlussgebühr beträgt 200,00 € und wird auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt. Andere Tarife veranschlagen bis zu 1,6% der Bausparsumme.

  • LBS Bausparverträge

Bei den Bauspartarifen der LBS und Wüstenrot wird den Kunden eine Abschlussgebühr von 1,0% der Bausparsumme berechnet.

  • Deutsche Bank Prämienbausparen

Beim Tarif Prämienbausparen der Deutsche Bank fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6% an. Bausparer sollten allerdings über den bloßen Vergleich der Abschlussgebühr weitere Konditionen des jeweiligen Vertrages nicht aus dem Auge verlieren.

Denn sowohl bei der Höhe der Zinsen (des Guthabens wie des Darlehens) als auch bei den weiteren Kosten gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede.

Bereits heute sollten Bausparer ihre Ansprüche auf eine Erstattung anmelden, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Bei noch laufenden Verträgen geht es dabei nicht um eine Rückzahlung der gezahlten Gebühren, sondern um eine Korrektur des aktuellen Vertragskontostandes. Denn die Abschlussgebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet, bzw. bei einer Vertragserhöhung dem vorhandenen Guthaben belastet und vermindert so das Sparguthaben.

Für Bausparer, die ihre Ansprüche anmelden wollen, hat die Verbraucherzentrale ein Info-Paket erstellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Das Paket gibt es auch in den Beratungsstellen in NRW für 2,50 €. Die darin enthaltenen Musterbriefe sind für unterschiedliche Vertragskonstellationen geeignet.

Verwendungsmöglichkeiten des Bausparvertrags

Keine Darlehens- und Kontoführungsgebühren bei ausgewählten Bausparkassen

Als Bausparer waren Sie bis vor Kurzem zuallererst Gebührenzahler: Am Anfang zahlten Sie eine Abschlussgebühr, danach belastete die Bausparkasse Sie mit Kontoführungs- und mit Bearbeitungsgebühren für den Wohnungsbau-Prämienantrag. Im Zuge der Auszahlung Ihres Bauspardarlehens ging es dann um Gebühren für die Berechnung des Beleihungswerts Ihrer Immobilie. Die Darlehensgebühr wurde schließlich nochmals mit 2% bis 3% der Darlehenssumme belastet.

Zusammengenommen machten diese Beträge bei einer Bausparsumme von 100.000 € etwa 3.000 bis 4.000 € aus.

Doch mit diesem im GB kritisierten und für Sie als Sparer kaum durchschaubaren Wirrwarr machen viele Bausparkassen allmählich Schluss. Vorreiter war vor einigen Jahren das Beamtenheimstättenwerk/BHW. In dessen DispoTarif gibt es seither nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussgebühr.

Die meisten Landesbausparkassen haben sich dieser Entwicklung angepasst. Sie verlangen beispielsweise in ihrem Classic und VarioTarif keine Darlehens- und Kontoführungsgebühren mehr. Dasselbe gilt für die Allianz Bausparkasse und den Marktführer Schwäbisch Hall.

Auszahlung der Bausparsumme

Beim Abschluss eines Bausparvertrags wird die Bausparsumme festgelegt. Diese setzt sich aus dem Sparguthaben und dem Darlehen zusammen, welches man bei der Zuteilung beantragen kann.

Eine Zuteilungsvoraussetzung ist, dass das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben angespart wurde. Dieses beträgt oft 40% bis 50% der Bausparsumme. Wenn beispielsweise eine Bausparsumme von 20.000 € vereinbart wurde, müssen 8.000 € bis 10.000 € für die Zuteilung angespart werden. Das mögliche Darlehen beträgt dann 10.000 € bis 12.000 €.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Bausparvertrag zugeteilt wird, kann über das Bausparguthaben verfügt werden. Der Bausparer muss entscheiden, ob er das Darlehen in Anspruch nehmen will oder sich die Sparsumme auszahlen lässt. Bei Inanspruchnahme des Darlehens muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Da das Darlehen in der Regel zweckgebunden ist, muss der Darlehensnehmer nachweisen, dass er das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.

Bei den meisten Bausparkassen gibt es die Möglichkeit, sich das angesparte Guthaben zunächst auszahlen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man das Darlehen in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind bestimmte Fristen zu beachten, die mit dem Bausparberater zu klären sind.

Es ist auch möglich, den Bausparvertrag wie gewohnt weiterzuführen, obwohl alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt sind. Hierdurch erhöht sich die Bausparsumme.

Bausparvertrag vorzeitig auflösen – die Folgen

Normalerweise ist ein Bausparvertrag ein langfristiger Vertrag, der darauf ausgelegt ist, Geld für den Kauf oder Bau einer Immobilie anzusparen. Nun kann es zu gewissen Umständen kommen, die dazu führen, dass der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst werden muss. Tritt beispielsweise eine Notsituation ein, in der die finanziellen Reserven gebraucht werden oder soll die Immobilie früher gebaut werden als gedacht. In diesen Fällen können die Sparer ihren Bausparvertrag vorzeitig auflösen.

Neben der regulären Zuteilung gibt es die Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu kündigen und sich die angesparte Summe auszahlen zu lassen. In der Regel ist es nicht möglich, sich kleinere Beträge aus dem Bausparvertrag vor dem Fälligkeitsdatum auszahlen zu lassen. Der Kunde kann nur auf die gesamte Summe zugreifen.

Von der zuständigen Bank sind Kündigungsfristen vorgesehen, die zwischen drei und sechs Monaten liegen. Hält sich der Kunde an diese Fristen, kann er anschließend über die gesamte Summe, die er angespart hat, plus Zinsen verfügen.

Will der Bausparer sein Geld vor dieser Frist ausgezahlt bekommen, dann muss er der Bank Vorschusszinsen zahlen, die sie bei regulärer Zuteilung auf dieses Guthaben noch erhalten hätte. Auch kann es passieren, dass der Bausparer den Bonuszins der Bank einbüßt, wenn er seinen Vertrag vorzeitig auflöst.

Die Abschlussprovision, die bei der planmäßigen Zuteilung eines Bausparvertrags von der Bank ausgezahlt wird, entfällt bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags grundsätzlich.

Eine vorzeitige Vertragsauflösung kann bewirken, dass eventuelle Sparzulagen vom Arbeitnehmer oder Bauprämien wegfallen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Bausparvertrag vor der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren aufgelöst wird. Dabei ist es egal, ob die Sparsumme für Wohnzwecke verwendet wird oder nicht.

Falls der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als die gesetzliche Bindungsfrist angesetzt war, verliert der Bausparer bei vorzeitiger Auflösung seine Prämien oder Arbeitnehmersparzulagen nicht, wenn er die Summe für einen Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie einsetzt.

Wie sicher sind Bausparverträge?

In Zeiten von Inflation und Finanzkrisen machen sich immer mehr Anleger Sorgen um ihre Einlagen. Wie sicher sind Bausparverträge als Anlage für Ihre Altersvorsorge?

Klassischerweise galten Bausparverträge als konservative Anlageoption, die nicht durch ihre hohen Renditechancen lockten, dafür aber mit Stabilität und Sicherheit. Aber immer mehr Privatanleger fragen sich, wie es um diese klassische Vorsorgeform in Zeiten von politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten bestellt ist. In dieser Hinsicht können wir Entwarnung geben: Bausparkassen sind wesentlich weniger gefährdet als normale Banken, einem totalen Bankrott zu erliegen.

Grund dafür liegt interessanterweise in den Bausparverträgen der Kunden. Durch diese Mittel sind die Eigenkapitalquoten bei Bausparkassen wesentlich höher als bei normalen Bankinstituten. Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute, die Spargelder von ihren Kunden entgegennehmen und daraus anderen Kunden Darlehen geben. Dieses geschlossene System ist von den Schwankungen auf den internationalen Finanzmärkten unabhängig und auf Geldzufuhr von dort nicht angewiesen.

Andere Banken müssen sich oft selber Geld von der Zentralbank oder anderen Instituten leihen, um Kredite finanzieren zu können. Nicht die Bausparkassen: Sie greifen auf die enormen Summen zurück, die ihnen von den Anlegern über Jahrzehnte hinweg zum Arbeiten zur Verfügung gestellt worden sind.

Gesetzlicher Einlagenschutz bei Bausparverträgen

Noch eine weitere Regelung sollte in der Lage sein, besorgte Anleger zu beruhigen: Bei Bausparkassen gilt ebenfalls der gesetzliche Einlagenschutz. Diese Regelung dient der Absicherung privaten Vermögens in dem Fall, dass die Bank zahlungsunfähig werden sollte.

Seit Dezember 2010 sind 100% der Einlagen bis zu einem Maximum von 100.000 € pro Privatperson auf diese Weise geschützt. Viele Bausparkassen erhöhen diese Grenze nochmals auf freiwilliger Basis. Bausparkassen ist es per Gesetz verboten, in spekulative Geschäftsfelder zu investieren. Anleger können also sicher sein, dass nicht gezockt wird.

Staatsanleihen und ähnliche Schuldverschreibungen sind als Investition für die Banken möglich. Zudem sind viele Bausparkassen als Verbände organisiert, wie z.B. der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken. Hier springen die verschiedenen Genossenschaftsbanken für jedes Not leidende Institut in diesem Verband ein.

Fazit: Wie sinnvoll ist ein Bausparvertrag?

Vor einem Bankrott der Bausparkasse muss man sich als Sparer nicht sorgen. Doch wie sinnvoll ist das Bausparen in Zeiten der andauernden Niedrigzinspolitik noch?

Der Bausparvertrag ist eine sichere Anlageform

Die Pro-Argumente sind Folgende: Es ist eine sichere Anlageform der Immobilienfinanzierung. Das Guthaben wird in der Sparphase verzinst und man kann staatliche Zuschüsse erhalten! Und wenn der Bausparvertrag dann zuteilungsreif ist, kann man noch ein Darlehen mit günstigen Zinsen bekommen. Doch es gibt Stimmen, die sich gegen einen Bausparvertrag aussprechen, sie sogar als Geldvernichtung bezeichnen.

Sparer müssen bei einem Bausparvertrag hohe Abschlussgebühren aufbringen, die selbst bei einem guten Guthabenzins erst nach vielen Jahren schwer ausgeglichen werden können. Experten meinen, dass bei einem vergleichsweise hohen Guthabenzins von 1,25%, der Sparer rund sechs Jahre benötigt, damit der Zins die aufgewendeten Abschlussgebühren ausgleicht und der Sparer davon profitiert.

Demnach ist das Bausparen für all jene, die nur sparen wollen und nicht beabsichtigen, eine Immobilie zu finanzieren, wenig sinnvollHierfür gibt es weitaus profitablere Sparanlagen. Eine Fondanlage zum Sparen beispielsweise. Dies ist zwar mit einem höheren Risiko verbunden, bietet aber eine weitaus höhere Rendite, sofern es gut läuft.

Niedrige Zinsen beim Bausparvertrag

Das Sparguthaben wird nur sehr gering verzinst. Dieser würde laut Kritiker höchstens die Inflationsrate ausgleichen, nicht aber zu einer realen Kaufkrafterhöhung führen. Je nach Bauspartarif kann es noch zu weiteren Kosten kommen, wenn das Bauspardarlehen in Anspruch genommen und zugeteilt wird. So muss man sich zunächst mit hohen Kosten und einem niedrigen Zinssatz abfinden, bevor man von den Vorteilen eines Bausparvertrags profitieren kann.

Kurze Tilgungsphase

Bei all diesen Kritikpunkten hat ein Bausparvertrag jedoch auch seine Vorzüge. Es gibt staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist in der Regel sehr niedrig. Zu beachten ist aber, dass dann die Tilgungsphase des Darlehens relativ kurz ist. Hier ist dann Disziplin gefragt.

Wichtig ist zudem die Tatsache, dass die Tilgung auf 10 bis 12 Jahren ausgelegt ist. Die Tilgungsraten sind im Vergleich zu anderen Immobiliendarlehen hoch. Das ist insofern ungünstig, als dass man von den geringen Darlehenszinsen nur kurz profitiert. Ein Bausparvertrag ist auf einen zukünftigen Immobilienwunsch ausgerichtet und somit für kurzfristige Entscheidungen nicht geeignet. Die gesamte Laufzeit – inklusive Tilgung – beträgt rund 20 Jahre.

Bausparvertrag: Ja oder Nein?

Je nach verfügbarem Eigenkapital, individueller Planung und Alternativen muss jeder für sich abwägen, ob ein Bausparvertrag für ihn infrage kommt. An den Abschlussgebühren gibt es in jedem Fall nichts zu rütteln – sie müssen beim Zustandekommen eines Vertrags bezahlt werden. Rechnet man den Anteil der Inflation hinein, sollte der Blick auf die Zinsen nicht der entscheidende Grund für das Ergebnis sein, ob ein Bausparvertrag in der jeweiligen Lage sinnvoll ist oder nicht.

Ob sich ein Bausparvertrag lohnt, hängt davon ab, ob der Sparer zu einem späteren Zeitpunkt bauen oder sich eine Immobilie kaufen möchte. Wenn er mit der Sparsumme einen anderen Verwendungszweck nachgeht und sich beispielsweise damit ein Studium finanziert, lohnt es sich momentan nicht.

Im letztgenannten Fall gibt es bessere Kredit-Alternativen und Anlageformen als einen Bausparvertrag, von denen der Verbraucher profitieren kann. Für die nächsten Jahre ist die Frage, ob das „deutsche Modell” sich noch rechnet. Wir meinen: es gibt bessere Varianten. Die Rendite ist aus unserer Sicht nicht hoch genug.

Bei einer derart langen Laufzeit sind die Verträge faktisch zu unflexibel. Sie können zwar kündigen, haben aber lange Kündigungsfristen und verlieren Steuervorteile sowie die Prämien.

Insgesamt ist ein Bausparvertrag als Geldanlage zu niedrig verzinst. Das „Deutsche Modell” funktioniert nicht mehr. Aktiensparverträge sind hier meist die bessere Variante.