Bei Krediten sind die Bilanzen ausschlaggebend.
Banken sind daher besonders kritisch, wenn es um die Analyse geht.
Sehr schnell vermutet man eine Manipulation. Wie Sie Ihre Bilanz richtig erstellen und Ihre Bank zufrieden stellen, zeigen wir Ihnen hier.
Lassen Sie Ihre Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer testieren
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bank grundsätzliche Zweifel an der Höhe Ihres Warenbestands hat, können Sie dem begegnen, indem Sie Ihre Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen oder Ihren Steuerberater bei der Bestandsaufnahme mitwirken und dies auch testieren lassen.
Sofern Sie ohnehin prüfungspflichtig sind, erübrigt sich dieser Hinweis, da ein Testat in diesem Fall sowieso vorgeschrieben ist.
Oder: Bieten Sie der Bank an, sich selbst einen Überblick über Ihr Warenlager zu verschaffen.
Haben Sie die Bestände sicherungsweise übereignet, ist die Bank ohnehin zur Prüfung verpflichtet, im anderen Fall können Sie ihr diese Möglichkeit auf freiwilliger Basis einräumen.
Wichtig ist, dass die Bank von der Werthaltigkeit Ihres Vorratsvermögens überzeugt ist. Dies erreichen Sie mit „Transparenz“.
Die Bewertung von Kundenforderungen
Da Banken teilweise gebrannte Kinder sind, bewerten sie diese Position generell vorsichtig. Denn hin und wieder weisen Kreditnehmer in ihren Bilanzen Kundenforderungen aus, von denen längst feststeht, dass sie nicht mehr bezahlt werden.
Legen Sie deshalb Ihrer Bank Ihre Forderungsausfallquote offen, und bestätigen Sie im Gespräch, dass alle Forderungen, die in der Bilanz ausgewiesen sind, einwandfreie Kundenforderungen darstellen.
Falls Sie Ihre Forderungen kreditversichert haben, sollten Sie dies Ihrer Bank mitteilen. Sie erhöhen dadurch sozusagen den Wert Ihrer Forderungen für die Bank.
Bilanzpolitik mit gesetzlich erlaubten Bewertungswahlrechten
Da Ihnen der Gesetzgeber bei der Bilanzerstellung Bewertungswahlrechte einräumt, kommt es für den Aussagegehalt Ihrer Bilanz entscheidend darauf an, in welchem Umfang und in welcher Richtung Sie von diesen Bewertungswahlrechten Gebrauch machen.
Die Deutsche Bundesbank beachtet bei ihrer Bilanzanalyse zur Feststellung der Notenbankfähigkeit besonders folgende Punkte:
Sie unterscheidet zwischen einem „konservativen“ und einem „progressiven“ Bilanzierungsverhalten.
Nach Erkenntnissen der Bundesbank verfolgen gute Unternehmen eine konservative Bilanzpolitik, das heißt, sie nutzen gewinnmindernde Bewertungsmöglichkeiten und rechnen sich „ärmer“. Schlechte Unternehmen nutzen dagegen gewinnsteigernde Bewertungswahlrechte, um sich „reicher“ zu rechnen.
Machen Sie Ihrer Bank deutlich, welche Art von Bilanzpolitik Sie betreiben
Ihre Bank sieht es gern, wenn Sie eine konservative Bilanzpolitik betreiben, das heißt, dass Sie von Ihren Bewertungswahlrechten in der Form Gebrauch machen, dass Sie stille Reserven bilden.
- Umfang von aktivierten Herstellungskosten
- Art und Höhe der Abschreibungen
- Bewertung der Vorräte
- Ansatz von Rückstellungen.
Sprechen Sie mit Ihrer Bank offen über dieses Thema.
Machen Sie deutlich, dass Sie Ihren Warenbestand zu Niedrigstwerten bewerten, dass Sie ausschließlich einwandfreie Forderungen bilanzieren und für zweifelhafte Forderungen Wertberichtigungen bilden, dass Sie Sonderabschreibungen wahrnehmen und keinesfalls Abschreibungen strecken, um einen höheren Gewinn zu bilanzieren.
Belegen Sie, dass Sie alle Möglichkeiten zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen wahrnehmen und deshalb keine latenten Risiken in Ihrer Bilanz stecken.
Übertreiben Sie aber andererseits nicht die Bildung von Rücklagen und Rückstellungen, so dass sich Risiken in der Form bilden, dass Sie bei der nächsten Steuerprüfung große Nachzahlungen zu leisten haben, da das Finanzamt Ihre Bewertungen nicht anerkennt.
Argumentieren Sie nicht einseitig mit stillen Reserven. Banken bewerten stille Reserven meist nicht, sind andererseits aber erfreut, wenn stille Reserven vorhanden sind, und sehen dies positiv.
Fragen, die Ihre Bank im Zusammenhang mit der Bilanzbeurteilung stellt
Ihre Bank interessiert, welche Qualität Ihre Bilanz hat, und unterscheidet folgende Punkte:
- Wer hat die Bilanz erstellt? Sie selbst, Ihr Steuerberater oder Ihr Wirtschaftsprüfer?
- Ist die Bilanz mit einem uneingeschränkten oder einem eingeschränkten Testat versehen?
- Sind die einzelnen Bilanzpositionen ausreichend und plausibel erläutert?
- Besteht Bilanzkontinuität? Wurde die Bilanz nach den gleichen Grundsätzen wie frühere Bilanzen erstellt?


