Wie Sie im Bundesanzeiger Bilanzen einsehen und richtig lesen

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Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht im Bundesanzeiger neben gerichtlichen Bekanntmachungen und Handelregister-Eintragungen auch Unternehmensdaten wie den Jahresabschluss. Für Gesellschaften wie die GmbH oder die AG besteht sogar eine Veröffentlichungspflicht ihrer Bilanzen im Bundesanzeiger. Da der Bundesanzeiger vollständig elektronisch verfügbar ist, können sich interessierte Anleger oder auch Existenzgründer jederzeit über Unternehmen informieren.

Bilanzen im Bundesanzeiger verknüpft mit Unternehmensregister

Wer sich für die Bilanzen und den Geschäftsbericht eines Unternehmens interessiert, kann vom Bundesanzeiger und dem damit vernetzten Unternehmensregister profitieren. Während im Bundesanzeiger vor allem amtliche und gerichtliche Bekanntmachungen publiziert werden, können im Unternehmensregister die offenlegungspflichtigen Rechnungslegungsunterlagen der Unternehmen abgefragt werden.

Unternehmensinformationen aus dem Bundesanzeiger nutzen

Unternehmen werden immer stärker verpflichtet, ihre Unternehmensdaten öffentlich zu machen. Diese Informationen werden größtenteils über das Internet publiziert. Interessierte Anleger, Anteilseigner, Angestellte des Unternehmens oder Existenzgründer können sich so ohne großen Zeit- und Kostenaufwand über Interna wie die Bilanz der Unternehmen informieren und diese für sich nutzen.

Anleger sind durch diese Möglichkeit besser in der Lage, die Seriosität eines Unternehmens einzuschätzen und abzuwägen, ob eine Investition in Betracht kommt oder nicht. Existenzgründer können durch Einsehung der Bilanz im Bundesanzeiger beispielsweise Konkurrenz und Geschäftspartner besser einordnen. Die Suche nach Unternehmen ist kostenlos und die Informationen, zu deren Veröffentlichung die Unternehmen verpflichtet sind, sind für den Anfragesteller unentgeltlich abrufbar. Kosten entstehen erst bei einer weiterführenden Suche.

Publizitätspflicht im Bundesanzeiger seit 2007

Für Kapitalgesellschaften besteht seit dem 1. Januar 2007 eine verstärkte Publizitätspflicht. Diese Offenlegungspflicht ist eine im § 325 HGB festgelegte Pflicht der Unternehmen, ihre Jahresabschlussbilanz offen zu legen. Der Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Papierausgaben sind seit 2007 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Kleinere Unternehmen können dabei mit Erleichterungen bei der Offenlegung rechnen, wohingegen größere Kapitalgesellschaften detailliert Auskunft erteilen müssen. Da Unternehmen ihre Jahresabschlüsse vor der Konkurrenz geheim halten wollten und auch den Aufwand und die Kosten der Veröffentlichung scheuten, erfüllten viele Unternehmen die Pflicht bis 2007 eher nachlässig oder gar nicht. Mit der neuen gesetzlichen Publizitätspflicht ab 2007 im elektronischen Bundesanzeiger wurden die Sanktionen bei Nichterfüllung allerdings empfindlich erhöht.

Bilanzen richtig lesen

Die Möglichkeit, die Jahresabschlussbilanz eines Unternehmens elektronisch einsehen zu können, erleichtert Interessenten die Suche und erspart Kosten und Zeit. Die erhaltenen Informationen sollten jedoch genau betrachtet werden: Die Wirtschaftslage eines Unternehmens ist von vielen Faktoren abhängig, die im Verhältnis zueinander gesehen werden müssen. Einzelne Zahlenwerte können kein vollständiges Bild von einem Unternehmen liefern. Der Bundesanzeiger hilft, schnell und einfach Informationen über ein Unternehmen zu erlangen. Die Interpretation dieser Daten ist jedoch wiederum kein ganz so leichtes Unterfangen.