CFD-Regulierung: Mehr als Totalverlust ist nicht mehr erlaubt

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Die Zahl der Klagen vor Gericht spricht Bände. Oft genug geht es um Finanzprodukte, bei denen Anleger in Fallen laufen, die sie kaum erkennen oder nicht vermeiden können.

Um dem entgegenzuwirken, bekam mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz die Bafin als Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen 2015 zugleich die Rolle einer Verbraucherschutzbehörde.

CFD-Regulierung kippt Nachschusspflicht

Seitdem wurde sie aktiv und plant Verbote von Bonitätsanleihen, Einschränkungen bei binären Optionen, und nun eine CFD-Regulierung.

Dass diese Contracts for difference als Differenzgeschäfte und verlockende Spekulationsvehikel aus dem Ruder laufen können, hat vor allem der „Frankenschock“ gezeigt, als Anfang 2015 die Schweizer Nationalbank die Eurobindung aufgab. Dabei gerieten Anleger reihenweise in die Nachschusspflicht und an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Genau diese Nachschusspflicht ist Gegenstand der neuen CFD-Regulierung: Sie wird verboten. Immerhin ist das gesamte Risiko mit der Zahl aller CFD-Konten gestiegen – auf 140.000 im letzten Jahr. 2012 waren es noch 95.689 Konten.

Eine Nachschusspflicht gibt es zwar auch bei anderen Anlageformen wie Termingeschäften bzw. Futures, die mit einem Hebel arbeiten, und oft bei Optionen. Anders als diese aber haben CFDs keine Laufzeiten. Und das macht die Sache gefährlich: In bestimmten Situationen versagen Risikobegrenzer wie Stopp-Loss-Orders oder Margin-Calls.

Zum Verständnis: Bei diesen Geschäften setzt man nur einen Bruchteil der Summe ein, die als Basiswert gehandelt wird. Ziel ist es, über eine Hebelwirkung mit wenig Geld viel zu bewegen und von der Kursdifferenz zu profitieren.

Dafür muss man beim Broker eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die Margin. Geht die Rechnung auf, bekommt man den Gewinn und erhält die Margin zurück.

Hohe Hebel und fehlende Laufzeit als Sprengsatz

Hohe Hebel sind attraktiv, können aber schnell zum Nachteil werden kann. Ist nämlich die Entwicklung negativ und unterschreitet der Kurs im Differenzwert die Sicherheitszahlung, kommt der Margin-Call, der Broker fordert Geld nach.

Macht der Anleger nicht mit, wird die Position geschlossen: Totalverlust. Kommt der Anleger seiner Nachschusspflicht nach, geht das Geschäft zwar weiter, aber dann riskiert er noch mehr.

Nun haben CFDs keine feste Laufzeit, was sie einerseits attraktiv macht. Doch bei Kurssprüngen kommt es vor, dass die Position zu spät und dann jenseits der Margin geschlossen wird. Je höher der Hebel, desto dramatischer fallen die Nachforderungen aus.

So traf es auch beim erwähnten „Frankenschock“ Devisen-CFDs. Durch die überraschende Aufhebung der Bindung des Franken an den Euro rutschte der Kurs binnen Minuten um bis zu 30 %. In der Masse versagten die Stop-Limits.

Anleger mit einem 1.000-Euro-Investment wurden zum Nachschuss in sechsstelliger Höhe aufgefordert. Die Folge: Insolvenzen von Brokern, Privatanlegern und Gerichtsklagen.

Deutsche Anbieter kommen noch milde davon

Die neue CFD-Regulierung mit dem Verbot der Nachschusspflicht ist natürlich ein Eingriff in den Markt. Doch erstens hat die letzte Finanzkrise gezeigt, dass sich das System ohne Regeln selbst gefährdet.

Und zweitens trägt sie dazu bei, dass der Ruf der Finanzindustrie nicht unter die Räder kommt. Anleger sind mit einem Minimalschutz viel eher geneigt auch abseits von Aktien und Anleihen zu agieren.

Die britische Finanzaufsicht FCA ist übrigens einen anderen Schritt gegangen. Sie hat die Hebel auf maximal 50 begrenzt, bei Neukunden auf 25.

Die Bafin Regulierung trifft die Anbieter weniger hart. Sie werden ihre Produktpalette umstellen. Da sie aber kein höheres Risiko eingehen wollen und können, dürften schlicht die Margin Anforderungen steigen, was den Sicherheitseinsatz verteuert und das Verlustrisiko erhöht.

Oder die Broker erhöhen ihre Kommissionen und Kursspannen.

Das Risiko wird den Anlegern in Rechnung gestellt, in welcher Konstellation auch immer.

Einige Anbieter haben sich bereits öffentlich positiv geäußert. Sie dürften froh sein, dass die deutschen Vorgaben so mild ausfallen – nicht nur im Vergleich zu Großbritannien. In Frankreich ist sogar die Werbung verboten. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass dies nur ein erster Schritt der Bafin war.