Darlehenszinsen: Fiskus kann steuerliche Absetzbarkeit verweigern
Wenn Sie Eigentümer von Immobilien sind und diese über ein Darlehen finanziert haben, dann müssen Sie dem Finanzamt Nachweise über die Verwendung des Kredits vorlegen. Denn Darlehenszinsen können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Immobilien vermieten oder verpachten. Können Sie nicht eindeutig belegen, welche Darlehen Sie ganz oder auch nur teilweise zur Finanzierung Ihrer Immobilien herangezogen haben, dann kann Ihnen der Fiskus die steuerliche Absetzbarkeit vollständig verweigern. Das hat das Finanzgericht München entschieden (Finanzgericht München, 29.12.2005, Az.: 1 K 4060/02).
Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, die Sie anschließend weitervermieten möchten, dann machen Sie Ihrer Bank den Verwendungszweck klar. Klären Sie vor Darlehensaufnahme, ob in Ihrem Fall die steuerliche Absetzbarkeit der Darlehenszinsen gewährt werden kann. Achten Sie auch bei den Finanzierungsangeboten Ihrer Bank darauf, ob diese dem Verwendungszweck Ihrer Immobilie gerecht werden.



