Definition: Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Geringwertige Wirtschaftsgüter mögen – wie der Name schon sagt – keinen großen Vermögenswert darstellen, sind aber wichtige und hoch genutzte Elemente des täglichen Arbeitsprozesses in einem Unternehmen.

Von großen Unternehmen bis zum Freiberufler, der im Home-Office arbeitet, bedeuten geringwertige Wirtschaftsgüter per Definition die entscheidende Hilfe bei der effektiven Erledigung sich ständig wiederholender Prozesse.

Die Liste der Einsatzmöglichkeiten umfasst alle Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit. Geringwertige Wirtschaftsgüter können Produktionshilfen wie ein Schraubstock sein, ein Arbeitsstuhl oder aber der Drucker im Büro. Ihr Wert ist durch das Steuerrecht definiert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Definition über die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten

Solange der Anschaffungswert 410 Euro nicht übersteigt, gilt das Wirtschaftsgut als geringwertig. Mehrere Güter dieser Art können auch in einem Pool bis zum Wert von 1.000 Euro zusammengefasst werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro unterliegen nicht einmal der Aufzeichnungspflicht.

Mehr zum Thema: Kalkulatorische Abschreibung im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung

Die steuerliche Abschreibung kann sofort und in voller Höhe für den betreffenden Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber stellt mit dieser vereinfachten Verfahrensweise sicher, dass Unternehmen notwendige Arbeitsgeräte mit hohem Abnutzungsgrad ohne großen Verwaltungsaufwand und je nach Bedarf einsetzen können.

Dazu kommt, dass die technische Innovation einen immer schnelleren Umschlag von Produkt- oder Komponentenneuheiten in Gang gesetzt hat. Eine moderne Büroausstattung enthält heute viel mehr technische Geräte als noch vor 30 Jahren. Damit einhergeht, dass viele Geräte mittlerweile so preiswert sind, dass sie unter die geringwertige Wirtschaftsgüter Definition fallen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter Definition vs. allgemeine Wirtschaftsgüter

Mit ihrer einfachen steuerlichen Handhabbarkeit nehmen geringwertige Wirtschaftsgüter per Definition eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Arten von Wirtschaftsgütern ein. Ein Bereich des Anlagevermögens sind beispielsweise Immobilien, die nach völlig anderen Kriterien bilanziert werden.

Ebenso wird nach abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern unterschieden, nach Mobilien und immateriellen Wirtschaftsgütern. Höherwertige Wirtschaftsgüter stellen Vermögenswerte Vorteile dar, die im Geschäftsverkehr einen selbständigen Wert entfalten oder im Rahmen eines Betriebes verkehrsfähig sind.

In diesem Sinne sind sie in der Bilanz auch anders zu behandeln als geringwertige Wirtschaftsgüter.

Für langlebige Wirtschaftsgüter, Werte, Verpflichtungen und Rechte gelten eigene Formen der Bewertung, der Abschreibung oder ihres Einsatzes bei der Erlangung von Investitionszulagen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Definition der Anschaffungskosten

Jedes Wirtschaftsgut kann natürlich nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Anschaffungskosten nachgewiesen werden. Bei der Bilanzierung gilt grundsätzlich der Nettopreis. Die geringwertige Wirtschaftsgüter Definition lässt darüber hinaus noch weitere Kostenfaktoren zu. Denn als Anschaffungskosten werden bei Wirtschaftsgütern nicht nur jene Aufwendungen gewertet, die zum Erwerb des Wirtschaftsguts notwendig sind.

Ebenso können die Kosten, um ein Gerät in Betrieb zu setzen, sowie Nebenkosten wie der Transport, der Versand oder eine notwendige Versicherung steuermindernd geltend gemacht werden. Hier hat jeder Unternehmer einen Spielraum, die geringwertige Wirtschaftsgüter Definition nach seinen Belangen auszulegen. Sind beim Erwerb Preisminderungen in Anspruch genommenen worden, so sind diese jedoch selbstverständlich anzugeben.