Den Firmenwert berechnen: So wird ein fairer Preis ermittelt

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Häufig ist der Verkauf eines Unternehmens der Grund, einen aktuellen Firmenwert zu berechnen. Hier gilt es dann, sowohl für die Käufer als auch für die Verkäufer einen fairen Preis zu ermitteln.

Der Firmenwert ist mehr als die Summe der Güter

Um den Wert einer Firma zu berechnen, muss man zunächst alle vorhandenen Werte zusammenrechnen. Diese Werte sind:

  • das Barvermögen des Unternehmens,
  • der Zeitwert des Maschinenparks,
  • Immobilien,
  • ausstehende Forderungen,
  • Vermögen auf den Konten und,
  • falls vorhanden, Aktienvermögen des Unternehmens.

Von der so ermittelten Summe werden dann die Schulden des Unternehmens abgezogen. Das Ergebnis ist der Substanzwert des Unternehmens. Um den Firmenwert zu berechnen, fließen allerdings weitere, weniger greifbare Faktoren in die Kalkulation mit ein.

Immaterielle Vermögensgegenstände berücksichtigen

Etwas komplizierter wird es, wenn man die immateriellen Vermögensgegenstände beim Berechnen des Firmenwertes mit berücksichtigt. Diese immateriellen Vermögensgegenstände sind Werte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen und Rechte, die sich im Besitz des Unternehmens befinden. Bei diesen Werten ist eine Preisfindung noch verhältnismäßig einfach möglich.

Weitere, schwerer zu beziffernde Werte sind jedoch Eigenschaften wie ein guter und etablierter Firmenname, Standortvorteile, langjährige und gute Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie ein gut ausgebildetes Personal.

Emotionale Einflüsse spielen auch eine Rolle

Auch wenn es auf den ersten Blick komisch erscheint: Bei der Preisfindung für ein Unternehmen spielen oft auch emotionale Faktoren eine wichtige Rolle.

Verständlich wird dies, wenn man die Situation des jeweiligen Unternehmers betrachtet. So wird ein Handwerker, der ein Familienunternehmen selbst aufgebaut hat, den Wert seiner Firma anders einordnen als ein Investor ohne jede Bindung zum Unternehmen.

Formel zum Berechnen des Firmenwerts

Um den Firmenwert zu berechnen, gibt es eine sehr einfache Formel. Laut HGB (Handelsgesetzbuch) ist der Firmenwert gleich dem Mehrwert aus Kaufpreis minus Subtanzwert.

Also: Firmenwert = Kaufpreis – Substanzwert

Allerdings geht diese einfache Formel davon aus, dass ein Kaufpreis schon gefunden wurde. Soll im Vorfeld einer Übernahme ein Firmenwert ermittelt werden, muss man sich rechnerisch dem Problem annähern.

Firmenwert berechnen mit dem Ertragswert

Das Berechnen des Firmenwertes unter Zuhilfenahme des Ertragswertes ist in Deutschland die am meisten verbreitete Vorgehensweise. Hierbei wird der um außerordentliche Effekte bereinigte Gewinn mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Der Kapitalisierungsfaktor ergibt sich aus dem branchen- oder landesüblichen Zinssatz mit einem Aufschlag von 50% – 60%.

Aus dem so ermittelten Ertragswert wird zusammen mit dem Substanzwert der Mittelwert gebildet, um den Gesamtwert des Unternehmens zu erhalten. Von diesem Gesamtwert wird dann wiederum der Substanzwert abgezogen, um den Firmenwert zu berechnen.

Am Ende ist Fingerspitzengefühl entscheidend

Wir sehen: Beim Berechnen des Firmenwertes sind nicht nur harte Fakten, sondern auch viele variable Größen zu berücksichtigen. Egal, zu welchem Zweck der Firmenwert berechnet wird – hier ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Denn nur wenn bei der Ermittlung des Firmenwerts von realistischen Annahmen ausgegangen wird, erhält man auch ein aussagekräftiges Ergebnis.