Die Eröffnungsbilanz der UG: So funktioniert es

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Die Unternehmergesellschaft ist eine Variante der GmbH, die in Deutschland im Jahre 2008 eingeführt wurde. Sie ist inspiriert von den britischen Limited-Gesellschaften (Ltd.) und wird auch als „Mini-GmbH” bezeichnet.

Genau wie ihr „großer Bruder“ bietet sie eine Haftungsbeschränkung für den Unternehmer, wobei die Gründungsvoraussetzungen deutlich vereinfacht wurden. Eine Eröffnungsbilanz ist auch für Unternehmer, die eine UG gründen, verpflichtend.

Eröffnungsbilanz bei einer UG: Was rein muss

Die Eröffnungsbilanz bei Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) gestaltet sich, verglichen mit anderen Gesellschaftsformen, recht einfach. Im Kopf der Bilanz muss der Name des Unternehmens nebst Gesellschaftsform – in diesem Fall UG -, das Datum sowie die Namen des Geschäftsführers und der Gesellschafter aufgeführt werden.

Wichtig dabei ist: Das Datum muss dem Stichtag entsprechen, an dem bilanziert wird. Dieser Stichtag muss für die Eröffnungsbilanz einer UG im Zeitraum zwischen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen.

Die eigentliche Bilanzierung ist in Aktiv- und Passiv-Posten unterteilt. Dies ist analog zu einer „gewöhnlichen“ Abschlussbilanz. Unter Aktiva gehören alle Vermögensgegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Stichtages im Eigentum der UG befinden. Darunter fallen Barvermögen, Kontoguthaben, aber auch Sachwerte und ausstehende Forderungen.

Unter die Passiva werden dann das Stammkapital des Unternehmens sowie eventuelle Verbindlichkeiten gelistet. Komplettiert wird die Eröffnungsbilanz der UG durch eine datierte Unterschrift des Geschäftsführers. Zusammen mit den Gründungsunterlagen muss die Eröffnungsbilanz schließlich beim Finanzamt eingereicht werden.

UG und GmbH: Die Unterschiede

Die Unternehmergesellschaft (UG) gilt als Variante der vermeintlich bekannteren Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gewichtigster Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist das bei der Gründung erforderliche Stammkapital.

Bedarf es bei einer GmbH eines Stammkapitals von 25.000 €, so ist die Gründung einer UG rein rechtlich bereits ab einem Kapital von gerade einmal 1 € möglich. Ein weiterer Unterschied: Zur Gründung einer UG sind nur ein Geschäftsführer und maximal 3 Gesellschafter gestattet.

Sinn der Einführung war die Vereinfachung der Unternehmensgründung. So bedarf es weder eines umfangreichen Grundkapitals noch einer größeren Personaldecke. Zudem sollte der Abwanderung deutscher Unternehmer in den britischen Steuerraum Vorschub geleistet werden, die der englischen Limited-Unternehmensform den Vorzug gaben.

Weitere Besonderheit der UG: 25% des ausgewiesenen Jahresgewinns müssen zurückgelegt werden, bis das Stammkapital der Gesellschaft 25.000 € beträgt. Die UG kann daher als eine Art Sprungbrett hin zu einer vollwertigen GmbH erachtet werden.