Die Kosten- und Leistungsrechnung – eine Definition

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Controller und Finanzmanager gehen im Unternehmen stets der Frage nach, was wie viel kostet. Einen Aufschluss darüber kann die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) geben. Sie hilft Finanzmanagern nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die versteckten Kosten aufzudecken.

Kosten- und Leistungsrechnung: Definition im Rechnungswesen

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist laut Definition zunächst ein Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre, die auch oft als Kosten- und Erlösrechnung (KER) bezeichnet wird.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) gilt als ein wichtiges Instrument im internen Rechnungswesen, das Controllern und Finanzmanagern dabei hilft, sich eine Übersicht über die laufenden Kosten im Unternehmen zu verschaffen. Daher hat die Kosten- und Leistungsrechnung auch laut Definition eine Informationsaufgabe.

Die KLR dient dem Unternehmen zur kurzfristigen Kosten- und Erlösplanung im operativen Geschäft, wodurch ein Vergleich zwischen Plan-, Ist- und Sollkosten möglich ist. Im Unterschied zur Finanzbuchhaltung gibt es in der Kosten- und Leistungsrechnung nur wenige gesetzliche Vorschriften.

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Eine der wichtigsten Aufgaben der KLR ist die nachträgliche Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten und die Bewertung der einzelnen Kostenträger. Dabei soll vor allem die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kostenstellen, der Geschäftsprozesse, aber auch der einzelner Geschäftssparten und Abteilungen überprüft werden.

Durch einen einfachen Soll-/Ist-Vergleich kann das Finanzmanagement sehen, welche Sparten nicht kostendeckend arbeiten und an welchen Stellen möglicherweise noch Nachbesserungsbedarf besteht. Auf diese Informationen kann das Management dann seine Entscheidungen stützen, ob ein Stellenabbau notwendig ist oder beispielsweise moderne Produktionsmaschinen angeschafft werden müssen, um die Produktionskosten zu senken.

Darüber hinaus hilft die KLR bei der kurzfristigen Kalkulation einer Erfolgsrechnung sowie bei der Bewertung der Lager- und Warenbestände in der Abschlussbilanz.

Kostenarten in der Kosten- und Leistungsrechnung

Bei den laufenden Kosten ist nicht nur zwischen der Kostenartenrechnung, der Kostenträgerrechnung und der Kostenstellenrechnung zu unterscheiden, sondern auch nach Art der Kosten. Darunter fallen Einzelkosten, Gemeinkosten, variable Kosten, fixe Kosten, kalkulatorische Kosten, Primär- und Sekundärkosten.

Während die Einzelkosten (zum Beispiel Materialkosten) direkt zurechenbar sind, sind die Gemeinkosten (Personalkosten) nur indirekt zurechenbar. Die variablen Kosten sind in der Regel abhängig von der Produktionsmenge (Stückkosten), während die fixen Kosten (zum Beispiel Miete) auch dann entstehen, wenn die Produktion stillsteht.

Die kalkulatorischen Kosten sind keine tatsächliche Kosten, sondern in erster Linie Kosten, die dazugerechnet werden, um zum Beispiel den zu erwartenden Gewinn bzw. die zu erwartenden Kosten im Rahmen des Herstellungsprozesses zu berücksichtigen.

Als primäre Kosten werden Kosten für Produkte bezeichnet, die ein Unternehmen nicht selbst herstellt. Sekundärkosten bezeichnet hingegen Kosten für Produkte, die das Unternehmen selbst produziert.

Zweck und Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung

Hauptaufgabe der KLR ist es, den Werteverzehr einzelner Produktionsfaktoren innerhalb der betrieblichen Wertschöpfungskette aufdecken. Betriebsfremde Kosten wie zum Beispiel Zinsen und Erträge aus Vermietung und Verpachtung bleiben hierbei außen vor.

Allerdings eignet sich die KLR nur für die kurzfristige Planung der Plan-, Soll- und Ist-Kosten. Im Hinblick auf die langfristige Planung kommt in der Regel die Investitionsrechnung zum Einsatz.