Die wichtigsten Urteile für Vermieter und Mieter im November 2009

Viele Urteile sind vermieterfreundlich

Während sich deutsche Gerichte immer wieder den Vorwurf gefallen lassen mussten, dass sie sich permanent auf Seiten des Mieters stellen, blitzt inzwischen hin und wieder auch Verständnis für Vermieter durch: So wurde etwa in einem viel diskutierten Verfahren entschieden, dass der Vermieter nicht für einen tödlichen Stromschlag haftet. Außerdem wurde auch dem Vertrauensmißbrauch durch dreiste Mieter vorgebeugt, die sich mit einer falschen Selbstauskunft einen Mietvertrag ermogeln.

Außerdem wurde entschieden, dass die Kosten für eine Öltankreinigung auf die Mieter umgelegt werden können und dass der Spielraum bei einer Mieterhöhung bis an die Obergrenze ausgereizt werden kann.

Zu den einzelnen Urteilen und ausführlichen Informationen gelangen Sie mit einem Mausklick.

Wichtige Urteile für Vermieter und Mieter:

  • Tödlicher Stromschlag – Vermieter trägt keine Verantwortung
  • Erst Geld, dann Schlüssel
  • Falle Heizkosten und Mietvertrag
  • Betriebskostenabrechnung trotz inhaltlicher Fehler weiterhin wirksam
  • Warmwasser kann bei Mietverzug abgedreht werden
  • Mehr Lärm führt nicht zwangsläufig zur Mietminderung
  • Öltankreinigung: Kosten können auf Mieter umgelegt werden
  • Vermieter haftet bei nicht bezugsfertiger Wohnung
  • Falsche Selbstauskunft ist Grund genug für fristlose Kündigung
  • Mietspiegel muss vom Mieter gegebenenfalls gekauft werden
  • Miete kann bis zur Obergrenze erhöht werden
  • Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch berechnet werden
  • Steuertipp für Vermieter: Laufende Kosten für leerstehende Immobilie von der Steuer absetzen
  • WEG: Kostenübernahme muss für Eigentümer klar erkennbar sein
  • Makler: Kein Anspruch auf Provision bei höherem Kaufpreis

1. Dezember 2009
von Tino Hahn

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