Diese Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen

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Jedes Jahr ist mit der Abgabe der Steuererklärung aufs Neue die Hoffnung verbunden Geld zurückzubekommen. Für eine Steuerrückzahlung müssen entstandene Kosten auf das Jahresgehalt angerechnet werden und das Finanzamt prüft dann, was tatsächlich geltend gemacht werden kann und wie hoch die Erstattung ausfällt.

Die meisten Steuerzahler versuchen das Maximum rauszuholen, fühlen sich im Dschungel der Möglichkeiten und was an welcher Stelle abgesetzt werden kann aber oft orientierungslos. Der Aufwand sich näher damit auseinanderzusetzen lohnt sich, so können beispielsweise auch Versicherungen abgesetzt werden.

Private und berufliche Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden

Private Policen können als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden und auch beruflich bedingte Versicherungen können als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.

Zu den privaten Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, zählen die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung. Bis zu 76 % der Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, das Limit liegt bei 20.000 € beziehungsweise bei 40.000 € für Verheiratete. Auch Einzahlungen in eine Riester- oder Rürup-Versicherung können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Versicherungsbeiträge können nur bis zu einer gewissen Grenze abgesetzt werden

Darüber hinaus können sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden und somit für Steuererstattungen sorgen. Dazu zählen Unfall-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ebenso wie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine private Haftpflicht- oder KFZ-Haftpflichtversicherung zählen zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können von der Steuer abgesetzt werden.

Bis zu 1.900 € können Arbeitnehmer jährlich für diese Aufwendungen geltend machen, für Selbstständige sind sogar bis zu 2.800 € drin. Für Verheiratete gilt auch hier, dass sie das Doppelte absetzen können.

Die meisten Steuerzahler erreichen diese Grenzen problemlos

Die Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung anzugeben lohnt sich für Steuerzahler. Selbst wenn sonst keine Ausgaben erfolgt sind, können schon diese Summen für eine kleine Steuererstattung sorgen. Meist sind aber schon mit der Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung die Höchstgrenzen von 1.900 € bzw. 2.800 € erreicht.

So funktioniert der Beitragsnachweis

Nachgewiesen werden müssen nur die Versicherungen, die auf dem Lohnsteuerbescheid nicht eingetragen sind. Selbstständige müssen für alle Versicherungen Belege über die gezahlten Beiträge vorweisen können – viele Versicherungen bieten Vordrucke an oder verschicken am Jahresende eine Übersicht.

In der Steuererklärung werden die Versicherungen in der Anlage Versorgungsaufwand eingetragen. Policen mit beruflichem Hintergrund wie zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung für den Bereich Arbeit werden unter den Werbungskosten angeführt. Diese sind in Anlage N einzutragen.