Diese Versicherungen lohnen sich für Sie nicht

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An Versicherungen mangelt es den Deutschen wahrlich nicht. Doch oftmals sind viele darunter, die Sie gar nicht brauchen und die nur Geld verschlingen. Mein Tipp: Misten Sie einmal Ihre Versicherungen aus! Im Folgenden finden Sie eine Menge Versicherungen, die nur in Ausnahmefällen notwendig sind.

Das gilt für die Ausbildungs- und Sterbegeldversicherung

So nachvollziehbar der Wunsch erscheint, den eigenen Kindern oder Enkeln in Sachen Schule oder Studium unter die Arme zu greifen – bei einer solchen Versicherung ist Ihr Geld extrem unrentabel angelegt.

Im Prinzip handelt es sich dabei um eine kleine Kapitallebensversicherung. Da die Fixkosten der Versicherung (Gebäude, Verwaltung, Abschluss- und Bestandsprovisionen) auch auf solche kleinen Versicherungen umgelegt werden, sind sie oft unverhältnismäßig teuer.

Da der Versicherungsfall ganz sicher eintritt (sterben muss schließlich jeder), sind diese Policen so konstruiert, dass der Versicherte oft mehr einzahlt als die Hinterbliebenen nach seinem Ableben kassieren.

Die (bessere) Alternative: Legen Sie laufend etwas Geld auf ein Konto, auf das Sie einer Person Ihres Vertrauens eine „Bankvollmacht über den Tod hinaus“ erteilen. Dann kann diese Person notfalls auf das Geld zugreifen, um Beerdigungs- und sonstige Kosten davon zu begleichen.

Die Unfallversicherung unter der Lupe

Das Problem an der Unfallversicherung ist die versicherungstechnische Definition des Begriffs Unfall. Ein Unfall ist demnach nur ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Ein Sturz infolge eines Schlaganfalls ist somit kein Unfall – denn der Schlaganfall wirkt nicht von außen auf den Körper, sondern von innen. Ein Zeckenbiss und seine Folgen (Borreliose oder Hirnhautentzündung) sind kein Unfall, weil er nicht plötzlich geschieht.

Mit anderen Worten: Bei den meisten Fällen einer Gesundheitsschädigung wird die Unfallversicherung nicht zahlen. Eine solche Versicherung brauchen Sie folglich nicht. Die wesentlich bessere Alternative ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese ein Vielfaches möglicher Gesundheitsschädigungen abdeckt.

Hinweis: Eine Unfallversicherung kommt nur infrage, wenn Sie – etwa wegen diverser Vorerkrankungen – keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Damit ist zumindest die unfallbedingte Berufsunfähigkeit abgesichert. Ansonsten verzichten Sie besser auf diese fragwürdige Police. Unisex-Tarife: Was auf Versicherungsnehmer ab sofort zukommt

Versicherungen für Glasbruch, Handy und Co.: Lohnt das?

Wer eine Glasbruchversicherung abschließt, ist geschützt gegen die Zusatzkosten, die etwa durch eine oder mehrere zerbrochene Fensterscheiben auf einen zukommen. Ersetzt werden allerdings nur die Kosten für die provisorische Schließung des betroffenen Fensters oder der betroffenen Tür und für den Scheibenwechsel. Das klingt nach einer feinen Sache. Allerdings sind die Versicherungsprämien vergleichsweise hoch, sodass sich unterm Strich eine Glasbruchversicherung nicht rentiert.

Wer von einer solchen Versicherung eine Leistung in Anspruch nehmen will, muss oft hart darum kämpfen. Der Grund ist unter anderem die Häufung von Versicherungsbetrug, der vor allem dann konzentriert auftritt, wenn wieder ein neues, begehrtes Smartphonemodell auf den Markt gekommen ist.

Hand aufs Herz: Ein verlorenes oder kaputtgegangenes Handy können Sie auch aus eigener Tasche bezahlen, ohne dass dies Sie gleich in den Ruin treibt. Eine nutzlose Versicherung brauchen Sie dafür nicht abzuschließen.

Brillen und Reisegepäck: Gut versichert?

Brillenversicherungen werden gerne von diversen Optikerketten (Fielmann, Apollo) zusammen mit der neuen Brille verkauft. In der Regel kosten sie zwischen 10 € und 60 €. Schadenersatz leisten diese Versicherungen allerdings häufig nur bei einer Selbstbeteiligung.

Die Nulltarif-Versicherung bei Fielmann beschränkt die Brillenauswahl auf eine Brille aus dessen entsprechender Kollektion. Das teure Designerstück wird nicht ersetzt. Da eine verlorene oder kaputtgegangene Brille im Durchschnitt gerade einmal 350 € bis 400 € Schaden verursacht, können Sie auf eine Brillenversicherung getrost verzichten.

Oft handelt es sich außerdem um einen Haftpflichtschaden: Falls ein anderer auf ihre Brille tritt oder sich darauf setzt, muss seine Haftpflichtversicherung Ihnen den Schaden ersetzen. In solchen – in der Praxis wohl recht häufigen – Fällen ist Ihre Brillenversicherung ebenfalls nutzlos. Den Schaden bekommen Sie nämlich trotzdem ersetzt.

Das Reisegepäck ist in aller Regel mit einer Hausratversicherung inbegriffen. Eine Zusatzpolice ist somit nicht nötig. Hinzu kommt: Die Versicherer stellen extrem hohe Ansprüche an die Überwachung des eigenen Gepäcks. Wer nicht andauernd ein Auge darauf hat, kann bei Diebstahl oder Verlust nicht auf Zahlung hoffen. Schon deshalb sollten Sie keine solche Versicherung abschließen. Das wäre hinausgeworfenes Geld.

Fazit: Erst recht keine Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung abschließen

Diese Police ist reine Beutelschneiderei. Deckt sie doch im Wesentlichen nur Schäden ab, die anderweitig bereits abgesichert sind. Denn: Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Schäden an Ihren Mitfahrern.

Bei Fahrerflucht des Unfallgegners können sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden. In diesem Verein sind alle Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland Mitglied. Er zahlt bei Sachschäden bis 1 Mio. € und Personenschäden bis 7,5 Mio. €.