Effektivverzinsung – Skontoausnutzung sinnvoll einsetzen

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Gerade unter Kaufleuten ist die Gewährung von einem Skonto an der Tagesordnung und kann für den Kunden einen finanziellen Vorteil bedeuten.

Doch um beurteilen zu können, ob es wirklich sinnvoll ist, muss eines beachtet werden: die Effektivverzinsung. Skontoausnutzung kann nämlich auch einen finanziellen Verlust bedeuten.

Die Effektivverzinsung berücksichtigt, ob die Ersparnis durch Skontoausnutzung die dadurch entstehenden Kosten aufwiegt oder gar übersteigt.

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Was ist Skonto und wann wird es gewährt?

Unter Kaufleuten wird vielfach ein sogenannter Lieferantenkredit gewährt. Das bedeutet, dass der Lieferant seinem Kunden eine Frist zur Begleichung der Rechnung setzt, die häufig im Bereich von 30 bis 90 Tagen liegt.

Ein Skonto ist hierbei ein Preisnachlass, der dann in Kraft tritt, wenn der Kunde die Rechnung bereits vorab innerhalb eine Skontofrist bezahlt. Diese Skontofrist kann beispielsweise 10 Tage betragen.

Nutzt also ein Kunde den Lieferantenkredit nicht aus und bezahlt die Ware innerhalb der Skontofrist, so darf von der Rechnung ein Skontosatz – oft in Höhe von 2% oder 3% – abgezogen werden.

Erhält ein Kunde also Waren im Wert von 10.000 Euro und bezahlt diese innerhalb der vereinbarten Skontofrist, so muss er bei einem Skontosatz von 2% lediglich 9.800 bezahlen.

Lässt der Kunde die Skontofrist hingegen verstreichen, so nimmt der den Lieferantenkredit in Anspruch – der Kunde muss also erst später zahlen, dafür aber den vollen Betrag von 10.000 Euro.

Mehr dazu: Skontofrist überzogen? Diese Deadline ist bindend.

Effektivverzinsung: Skontoausnutzung kann sich lohnen – so wird gerechnet!

Die wichtigste Größe ist der Zinssatz für den Lieferantenkredit. Dieser lässt sich durch eine einfache Rechnung ermitteln. Ein Beispiel:

Eine Rechnung in Höhe von 10.000 Euro soll innerhalb von 50 Tagen beglichen werden. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt.

Nimmt der Kunde den Lieferantenkredit in Anspruch, hat dieser also eine Laufzeit von 40 Tagen (Zahlungsziel 50 Tage – Skontozeitraum 10 Tage).

Der Effektivzins berechnet sich nun näherungsweise so:

Effektivzins = Skontosatz * (360/40)

Also: Effektivzins = 2% * (360/40)

Daraus ergibt sich ein Effektivzinssatz für den Lieferantenkredit in Höhe von 18% pro Jahr.

Anhand der Formel lässt sich erkennen, dass sich der Effektivzinssatz stark verändert, wenn sich die Parameter ändern.

So läge bei dem genannten Beispiel der Zinssatz bereits bei 24%, wenn sich die Laufzeit um 10 Tage verkürzen würde oder bei 27%, wenn der Skontosatz bei 3% läge.

Wann sich die Skontoausnutzung lohnt

Die Gewährung von Skonto hat für den Lieferanten den Vorteil, dass Kunden einen Anreiz bekommen, ihre Rechnungen zeitnah zu begleichen.

Einen Nachteil für den Lieferanten hat das Skonto nicht unbedingt, da der Skontosatz bei der Preiskalkulation bereits berücksichtigt werden kann.

Für den Kunden hängt es von der individuellen Situation ab, ob sich eine Skontoausnutzung rechnet.

Die wichtigste Größe ist hierbei der oben erläuterte Effektivzinssatz. Skontoausnutzung lohnt sich dann, wenn der Kunde durch die zeitige Zahlung der Rechnung mehr einspart, als es ihn kostet.

Das heißt: Muss der Kunde für die Zahlung der Rechnung einen kurzfristigen Kredit aufnehmen oder das Konto überziehen, so muss er die dadurch entstehenden Kosten mit den Einsparungen durch den Preisnachlass vergleichen.

Auch hier ist die wichtige Größe wieder die Effektivverzinsung. Skontoausnutzung rechnet sich in der Praxis häufig, selbst wenn die Zahlung der Rechnung auf Kredit erfolgt. Es lohnt sich, nachzurechnen!