von Tino Hahn

Ehe in Scheidung: Versöhnungsversuch rettet günstigere Besteuerung

Ehegattenbesteuerung

Versöhnt sich ein Ehepaar wieder, greift auch wieder die günstigere Ehegattenbesteuerung

Melanie B. und ihr Mann leben in Scheidung und haben sich angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfests und mehrerer konstruktiver Gespräche entschlossen, noch einen Versöhnungsversuch zu starten.

Ehegattenbesteuerung durch Versöhnungsversuch

Dazu zog das Paar in der ersten Dezemberwoche wieder zusammen – und kommt dadurch auch wieder in den Genuss der günstigeren Ehegattenbesteuerung.

Steuervorteil gilt auch dann, wenn die Versöhnung scheitert

Dabei ist es unerheblich, ob der Versöhnungsversuch Früchte trägt oder endgültig die Erkenntnis bringt, dass getrennte Wege die einzige Lösung sind. Allerdings ist es sinnvoll, dass der Versöhnungsversuch von einem Scheidungsanwalt bezeugt werden kann, falls das Finanzamt Zweifel anmeldet.

Sicherlich gibt es romantischere Dinge als Steuervorteile – doch warum sollte ein Ehepaar, das sich nach einer Trennungsphase wieder zusammenrauft, nicht auch alle Vorteile nutzen, die die Ehe bietet?