von Jan Aalto

Einkommensteuer 2011: Ärgerliche Hürden werden 2012 abgeschafft

Weniger Bürokratie möglich

Einkommensteuer 2011 - wahrschehinlich noch etwas höher als 2012. Dann gibt es Erleichterungen.

Einkommensteuer 2011: zwischen den Jahren für Viele ein unangenehmes Thema.

Vielleicht tröstet Sie der Ausblick auf das Jahr 2012: Erleichterungen sind in Sicht.

Wir haben einige der Erleichterungen jetzt zusammen getragen, um die Last der Steuererklärung für 2011 auf diese Weise vielleicht etwas zu reduzieren. Vor allem sind bürokratische Erleichterungen sichtbar, die tatsächlich einmal weniger Arbeit versprechen als sie selbst erfordern.

Reale Steuerersparnis: Pauschbeträge

Zunächst jedoch gegenüber der Einkommensteuer 2010 eine gute Nachricht, die Sie bereits für die Erklärung des Jahres 2011 nutzen können. Der sogenannte "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" erhöht sich von 920 Euro auf 1.000 Euro. Das heißt: Ihre Werbungskosten fließen zu 80 Euro automatisch als Belastung in die Berechnung ein.

Nur: bei einer Steuerbelastung von 30% würde dies eine Entlastung in Höhe von 24 Euro ausmachen. Ein Quantensprung ist dies noch nicht. Aber:

Wer Kinder in der Ausbildung hat, wird sich 2012 über eine wesentliche Entlastung freuen können. Bis dato hatten Sie die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen auf Ihre Steuerbelastung. Dies galt jedoch nur, wenn die Kinder nicht mehr als 8.004 Euro verdienen.

Diese Grenze fällt komplett weg. Das heißt: Sie oder Ihr Kind müssen für das Jahr 2012 keine Einkommensnachweise mehr erbringen. Wichtig dabei ist allenfalls, dass das Kind nur im Rahmen einer (ersten) Berufsausbildung oder eines Erststudiums erwerbstätig sein sollte. Sonst greift eine Beschränkung auf 20 Stunden pro Woche.

Entfernungspauschale: kein Einzelnachweis mehr

Wer mit de Entfernungspauschale bis dato Steuern sparte, wird 2012 eine weitere Erleichterung erfahren. Denn: Wer mehr als 4.500 Euro pro Jahr angab, musste einen Einzelnachweis für jeden Arbeitstag führen. Dies entfällt 2012. 

Eine Erleichterung gibt es zudem bei der Vermietung an Angehörige. Bis inklusive 2011 können Sie Werbungskosten als Vermieter nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 56% der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt und bei unter 75% eine Totalüberschussprognose einen wirtschaftlichen Gewinn versprach.

Diese Totalüberschussprognose ist 2012 nicht mehr erfolderlich, wenn die Miete 2012 bei mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Achtung: In kleineren Gemeinden ist es nicht einfach, dieVergleichsmiete für exakt identische Wohnräume zu ermitteln. Dort dürfen Sie Vergleichsmieten aus Nachbargemeinden heranziehen.

  • Zudem suchen Sie dann faktisch aus, welche der umliegenden Gemeinden Sie als Vergleich heranziehen. 
  • Um sich die Vorteile für 2012 zu sichern, ist es ratsam, möglichst frühzeitig die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab heranzuziehen, denn: eine Mieterhöhung im laufenden Jahr dürfte die Gewinnerzielungsabsicht konterkarieren.
  • Zu den Werbungskosten rechnet übrigens auch 2012, wenn Sie über längere Zeit die Wohnung vergeblich in Zeitungen beworben haben und Kosten für eine Renovierung geltend machen wollen. 

GeVestor meint: 2012 stehen einige Steuererleichterungen an, die sich - gerade bezogen auf den bürokratischen Aufwand - lohnen. Einen Nachteil bringt 2012: Lebensversicherungsverträge und ähnliche Altersvorsorge-Verträge sind steuerlich nur dann anerkannt, wenn Sie die Leistungen erst ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. 

 

 
 
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