von Volker Gelfarth

Einlagensicherungsfonds und ihre Aufgabe

Einlagensicherungsfonds – eine Definition
Einlagensicherungsfonds haben die Aufgabe der Sicherung von Kapital auf Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten oder auf dem Sparbuch. Dieses gilt für alle deutschen Kreditinstitute, die Mitglied eines solchen Einlagensicherungsfonds sind. 
Einlagensicherungsfonds gehören neben der gesetzlichen Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) zu einem zweiteiligen Sicherungssystem. 
Der geläufigste Einlagensicherungsfonds geht vom Bundesverband deutscher Banken aus. Hierbei ist das Kapital des Sparers bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts abgesichert. 
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Die Höhe des maßgeblich haftenden Eigenkapitals bezieht sich immer auf den letzten veröffentlichten Jahresabschluss. Liegt das entsprechende Kapital der Bank bei 100 Millionen Euro, ist die Einlage des Sparers bis zu 30 Millionen Euro abgesichert. Jedoch gilt diese Sicherung nur anteilig. Hat der Anleger bei einer Bank mehrere Konten, so wird nur einmal eine Abfindung gezahlt. 
Des Weiteren gibt es Einlagensicherungsfonds, die eine Einlagensicherung von Tagesgeld und Co. in unbegrenzter Höhe garantieren. Zu nennen sind hierbei der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, das Sicherungssystem deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken und der VÖB-Einlagensicherungsfonds. 
Mit Hilfe des Einlagensicherungsfonds besteht bei der Tagesgeld-Anlage in Deutschland praktisch kein Risiko mehr. Wichtig dabei ist, dass das Kreditinstitut Mitglied eines entsprechenden Einlagensicherungsfonds ist. 
Einlagensicherungsfonds in Deutschland – Volksbanken und Sparkasse bedeuten Sicherheit
Beim Garantiefonds und Garantieverbund der Genossenschaftsbanken wird jedoch wie bei den Sparkassen primär der Bestand der jeweiligen Bank garantiert, so dass es überhaupt nicht zu einer Schädigung der Anleger einer Volksbank, Raiffeisenbank oder Sparkasse kommen kann.

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Die aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund bestehende Einlagensicherungsfonds, durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeiste Sicherungseinrichtung des BVR ist das erste und älteste Banken-Sicherungssystem Deutschlands. Sie hat von Beginn an (Anfang der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als Folge der damaligen Weltwirtschafts- und Bankenkrise) stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten.
Seit ihrem Bestehen hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Volksbank oder Raiffeisenbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben. Gleiches gilt auch für die in Deutschland tätigen Sparkassen.
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Autor:

Volker Gelfarth

Der Diplom-Ingenieur lernte die Schwächen und Stärken eines Unternehmens selbst als Manager kennen, bevor er sich voll und ganz der Value-Analyse widmete. Unterbewerte Aktien mit erwarteter Outperformance stellt er im kostenlosen Value Telegramm vor.