von Janne Jörg Kipp

Einspruch, Einspruch, Einspruch: Sparen Sie jetzt Geld, sparen Sie Steuern

Steuern und Abgaben werden erhöht. 

Mit der Herabstufung der Portugal-Anleihen beginnt ein weiteres Schuldenchaos, fürchtet Chefanalyst Janne Joerg Kipp und empfiehlt: ergreifen Sie weitere Steuersparmaßnahmen.

Ich habe an dieser Stelle bereits vielfach vor dem Staatsbankrott in Südeuropa und dem möglichen Euro-Ende gewarnt. Die jüngsten Ereignisse beschleunigen die Entwicklung. Portugal wurde massiv herabgestuft, gleich um vier Stufen. Damit aber wird die Eurozone und vor allem Deutschland noch stärker belastet - Steuererhöhungen sind wahrscheinlich. Halten Sie jetzt direkt wie schon empfohlen dagegen.

Milliarden fließen endgültig ab

Die Rettungshilfen, die wir demnächst zahlen müssen, werden nicht mehr wiederkommen. Bedenken Sie: alleine Griechenland kostet weit mehr als 10 Milliarden Euro, die nicht zurück kommen werden.

Dies ergibt eine einfache Schätzung, die ich gegen sonstige volkswirtschaftliche Analysen angestellt habe. Denn: Wir zahlen noch weitaus mehr als die genannten 10 Milliarden Euro. Nur fließt das Geld unter anderem an deutsche Banken und von dort in Form von Gewinnen und Steuern darauf zurück in die Staatskasse.

Irrtum, wie ich meine. Schützen Sie sich, Ihr Vermögen und Ihre Vorsorge wie mehrfach hier bereits beschrieben - und im „Neuen Deutschen Geldanlagebrief“ in Form von 5 Aktien seit langem praktiziert. Kaufen Sie solche Aktien - so schnell wie möglich. Und: sparen Sie ab sofort Steuern, wo immer möglich.

Fehlanalysen der Staatsanleihen - Auslandsgläubiger...

Alle Daten - und dies ist noch gar nicht thematisiert worden - zeigen, dass vor allem ausländische Gläubiger in Griechenland (und Portugal) investiert haben. Wesentlich mehr Geld aus Deutschland wird ins Ausland und sogar in das außereuropäische Ausland fließen als in Form von Gewinnen oder gar Steuern zurückkommt.

Im besten aller denkbaren Fälle ist daher zumindest ein Teil des Geldes weg. Im Normalfall jedoch können und müssen wir einen Großteil abschreiben. Die Schuldentilgung der südeuropäischen Staaten steht auf tönernen Füßen.

Bis über das Jahr 2013 hinaus steigen die Schulden noch an. Bis dato sind die noch nicht einmal finanziert - geschweige denn, Altschulden würden zurückgezahlt. Daher rechnen Sie a) zwar mit kleineren Steuergeschenken, b) aber mit insgesamt immer noch höheren Belastungen. Sparen Sie Steuern, so meine Empfehlung, wo immer es geht. Die bisherigen Hinweise ergänze ich heute.

Einspruch einlegen

Legen Sie im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, der an Sie ergeht - wann immer Sie betroffen sind. Ein Einspruch sichert Ihre Ansprüche für den Fall ab, dass anhängige Gerichtsverfahren zu Gunsten der Steuerzahler entschieden werden.

Wer keinen Einspruch einlegt, läuft bei einzelnen Verfahren Gefahr, von der Rückwirkung nicht zu profitieren. Im Folgenden liste ich kurz auf, welche Verfahren für Sie besonders interessant sein könnten.

Angehörigen-Darlehen und Abgeltungsteuer

Ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes wird interessant. Es läuft unter dem Aktenzeichen Az. 15 K 417/10 sowie 14 K 335/10. Die Frage in diesem Fall:

Müssen Sie als Darlehensgeber wie bei Fremdkapital Zinsen der Abgeltungsteuer unterwerfen je nachdem, wie dieses Darlehen verwendet wird?

Ein weiteres Urteil betrifft die so genannten „Erstattungszinsen“ an das Finanzamt. Hier wird angefochten, dass Sie als Steuerbürger bei einer Nachzahlung etwaige Zinsen nicht absetzen können. Das Finanzamt aber verlangt Steuern auf Zinsen, die es Ihnen rückwirkend selbst zahlt. Eine Ungleichbehandlung, wie ich meine. Das Aktenzeichen, das Sie beim Einspruch angeben sollten: AFH, Az. VIII R 36/10 sowie VIII R 1/11.

Arbeitszimmer vollständig absetzen

Aktuell wird zudem wieder über die Besteuerung von Arbeitszimmern „gestritten“. Ein Urteil ist besonders interessant: dies wird sich mit der Frage beschäftigen, ob abgetrennte Büroräume in einem selbst genutzten Zweifamilienhaus vollständig absetzbar sind. Bis dato geht das Finanzamt von 1.250 Euro als möglichem Betrag aus.

Das Aktenzeichen für diesen, aber auch für ähnlich gelagerte Fälle(!): BFH, Az. IX R 56/10.

Schließlich gibt es demnächst ein Urteil zum berüchtigten „Sparerpauschbetrag“. Dieser Betrag liegt bei 801 Euro pro Steuerbürger und bei 1.602 Euro bei - gemeinsam veranlagten - Ehepaaren. Die Frage für das Gericht: ist es rechtens, eine einheitliche Belastung jenseits der Leistungsfähigkeit Einzelner festzulegen?

Achtung: Ich persönlich rechne damit, dass der Sparerpauschbetrag nicht angegriffen wird. Da aber die Urteile wie Juristen sagen ähnlich unsicher sind wie die hohe See - können Sie das anstehende Urteil eventuell nutzen.

Steuersparstrategie ausbauen

Neben diesen Einsprüchen können Sie als Investor und als Vorsorger - gerade wenn Sie Unternehmer/Selbstständiger/Freiberufler sind - eine weitere aktive Strategie nutzen. Darüber habe ich an dieser Stelle ebenfalls schon mehrfach berichtet, aber: es lohnt sich immer.

Sie können langfristig investieren. Das heißt: Kaufen Sie Ihre Wertpapiere und halten diese bei Gewinnen möglichst lange. Es wird sich ein steuerfinanzierter Zins- und Zinseszinsgewinn einstellen.

Meine Berechnungen haben gezeigt, dass Sie bei sehr langfristigen Investitionen bis zu 40% Steuern sparen können. Einfach nur deshalb, weil der Staat seine Steuern quasi zinsfrei an Sie verleiht.

Zins- und Zinseszinseffekt nutzen

Eine kleine Musterüberlegung dazu: wenn Sie 100 Euro investieren und 10% Gewinn erwirtschaften, sind dies 10 Euro Gewinn, die bei 28% Steuernbelastung 2,80 Euro kosten würden.

Diese 2,80 Euro aber bleiben so lange im Depot, wie Sie nicht verkaufen. Im nächsten Jahr verdienen Sie - als Beispielrechnung - erneut 10%. Dies sind 0,28 Euro aus den bereits theoretisch dem Staat gehörenden 2,80 Euro „Kredit“. Auch diese 0,28 Euro jedoch bleiben bei Ihnen im Depot.

Insgesamt sind damit 3,08 Euro in Ihrem Depot, die dem Staat gehören könnten. Das entspricht mehr als 3% bezogen auf die Anfangsinvestition - nach kurzer Zeit. Im Laufe der Jahre summiert sich der Vorteil auf über 40 Euro.

Meine Empfehlung: nutzen Sie diese größter Steuersparchance für Ihre Vorsorge rigoros aus. Auch andere Daten belegen, dass Langfristinvestments dem Hin und Her vieler anderer Strategien überlegen sind.

Sie verlieren also keine Rendite - sondern gewinnen nach Lage der Daten noch hinzu - und sparen Steuern.

Geeignet dafür sind etwa ETF-börsengehandelte Fonds auf Indizes wie den Dax. Der ist derzeit noch stärker unterbewertet als andere Indizes. Eine Alternative dazu sind die in unseren Diensten empfohlenen Werte wie Nestlé oder Royal Dutch Shell, die ihre Märkte langfristig im Griff haben.

So entgehen Sie für Ihre Vorsorge dem kommenden Staats- und Steuerdesaster. Legen Sie so jetzt „Einspruch“ auf Ihre Art ein. Sparen Sie Geld, sparen Sie Steuern. Das Geld fließt sonst weg und kommt nicht wieder.

Eine weitere Alternative sind offene Immobilienfonds, die auch im Ausland Geld verdienen. Diese haben teils dort schon Steuern entrichtet und schaffen 4% Renditen - teilweise damit steuerbefreit. Wir empfehlen in unseren Diensten den „HausInvest“. 

 
 
Bildquelle: Falko Matte - Fotolia

Autor:

Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.