Eröffnungsbilanz buchen: So werden die Anfangsbestände gebucht

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Nicht nur bei Umwandlung oder Neugründung eines Unternehmens kann eine Eröffnungsbilanz Sinn machen.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres empfiehlt es sich für Unternehmer eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese sollte dann in ein Eröffnungsbilanzkonto gebucht werden.

Nach dieser Grundsteinlegung des Bilanzjahres werden fortan alle Geschäftsvorgänge in diese Konten gebucht. Hierbei gilt: Die Schlussbilanz des vorigen Geschäftsjahres ist die Eröffnungsbilanz des Folgejahres und auch als solche zu buchen.

So ist eine Bilanz aufgebaut

Grundbestandteil einer Bilanz ist die Aufstellung der Aktiv- und Passiv-Posten, die Bilanz teilt sich also in zwei Seiten. Allgemein gesprochen: Aktiv-Posten beschreiben die Mittelverwendung, Passiv-Posten die Mittelherkunft.

Zur Aktivseite gehören Posten wie das Anlagevermögen (Finanz- und Sachwerte, aber auch immaterielle Werte wie Konzessionen und Anzahlungen) und das Umlaufvermögen (etwa Vorräte oder offene Forderungen aus Rechnungen).

Die Passivseite umfasst Posten wie Eigenkapital (etwa gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Überschüsse), Rückstellungen und Verbindlichkeiten (zum Beispiel Kreditschulden oder erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen).

Die Gliederung der Bilanz ist im §266 des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt.

Eröffnungsbilanz nach Doppik buchen

Damit eine Eröffnungsbilanz den Prinzipien der doppelten Buchführung (Doppik) folgt, wird das entsprechende Konto eingerichtet – das Eröffnungsbilanzkonto (EBK).

Die Aktiva und Passiva der Eröffnungsbilanz sind also als Soll und Haben auf das EBK zu buchen.

Die Eröffnungsbilanz und das EBK enthalten hierbei identische Informationen: Passiva sind auf die Haben-Seite zu übertragen, Aktiva auf die Soll-Seite. Die Anfangsbestände sind hierbei als einzelne Konten in das Eröffnungsbilanzkonto zu buchen.

Eröffnungsbilanz aufstellen: Ein Praxisbeispiel

Der Kiosk von Familie Meier macht eine Eröffnungsbilanz und möchte diese anschließend buchen. Hierzu ziehen sie die Schlussbilanz des vorigen Geschäftsjahres heran.

Zu Beginn des Geschäftsjahres befinden sich Waren im Wert von 1.500 € in seinem Besitz. Seine Sachanlagen (Theke, Kasse, Kaffeemaschine usw.) sind mit 3.000 € bewertet. Zudem weist seine Kasse einen Stand von 300 € auf.

Sämtliche dieser Werte sind auf die Aktiv-Seite der Eröffnungsbilanz zu buchen. Die Sachanlagen fallen unter das Anlagevermögen. Die Waren sowie der Kassenstand sind unter das Umlaufvermögen zu listen:

AktivaA. AnlagevermögenII. Sachanlagen                                   3.000 €

B. UmlaufvermögenI. Waren                                              1.500 €IV. Kassenstand                                    300 €

Neben diesen Werten verfügt der Kiosk über ein Eigenkapital von 5.000 €. Zudem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, bei der ein Kredit in Höhe von 2.000 € aufgenommen wurde. Diese Posten gehören auf die Passivseite.

PassivaA. Eigenkapital                                                    5.000 €C. VerbindlichkeitenII. Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute    2.000 €

Buchung der Bilanzposten auf ein EBK

Die Bilanzposten müssen nun nach und nach als einzelne Unterkonten in das Eröffnungsbilanzkonto gebucht werden, wobei diese in Soll und Haben geteilt sind. Hierbei gilt: Passiva sind unter Haben zu buchen, Aktiva unter Soll.

Haben:Eigenkapital                                                      5.000 €Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitut        2.000 €

Soll:Sachanlagen                                                     3.000 €Waren                                                                 1.500 €Kasse                                                                      300 €

Das Konto dient hierbei der Kontrolle, ob alle Bestände der Eröffnungsbilanz vollständig als Bestandskonten erfasst wurden – denn die Summe beider Kontenseiten muss identisch sein.