Eröffnungsbilanz erstellen – Zahlenbasis für Existenzgründer

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Wer sich selbständig macht und ein Unternehmen gründet, muss zunächst eine Eröffnungsbilanz erstellen. Das ist zum einen gesetzliche Pflicht. Denn sie liefert die Zahlenbasis für die Buchhaltung und weitere Jahresabschlüsse. Es ist aber auch eine Frage der Vernunft. Die Eröffnungsbilanz zeigt von Anfang an klar die Vermögensverhältnisse im Unternehmen.

Damit ist sie eine wichtige Informationsquelle für Geschäftsführer und Gesellschafter in Bezug auf die gezahlten Einlagen. Bei größeren Firmen sollten sich auch Anleger für die Eröffnungbilanz interessieren. Falsche Bewertungen waren schon öfter Anlass für Prospektklagen.

Eröffnungsbilanz erstellen – Sinn und Zweck

Mit der Eröffnungsbilanz verhält es sich im Prinzip wie mit jedem Jahresabschluss: Sie dokumentiert die Vermögenslage der Gesellschaft der Geschäftstätigkeit, nur eben zu Beginn. Das betrifft Art und Wert der Einlagen sowie die Ansprüche des Unternehmens gegenüber den Gesellschaftern.

Wird ein Unternehmen umgewandelt oder in eine Gesellschaft eingegliedert, funktioniert die Eröffnungsbilanz als Übernahmebilanz. Sie entspricht dann der Schlussbilanz der übernommenen Firma. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Handelsrecht (HGB). Demnach ist ein Unternehmer verpflichtet, einen Vermögensstatus zu erstellen, aus dem Vermögen und Schulden ersichtlich sind.

Die Regeln für den Jahresabschluss gelten auch beim Erstellen einer Eröffnungsbilanz. Eine Eröffnungsbilanz richtet sich also nach der doppelten Buchführung. Aufbau und Struktur hängen aber von der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens ab. Auch Selbständige müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine Eröffnungsbilanz erstellen.

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Eröffnungsbilanz erstellen – Stichtag

Stellt sich nur die Frage, wann genau sie erstellt werden muss. Immerhin verläuft zum Beispiel die Gründung einer GmbH nicht auf einen Schlag. Infrage kommt der Zeitpunkt der Errichtung oder der Eintragung ins Handelsregister.

Arbeitet die Gesellschaft erst nach dem Registereintrag, so muss die Eröffnungsbilanz zu diesem Zeitpunkt erstellt werden. Wird sie aber bereits vorher tätig, dann sollte zeitgleich die Eröffnungsbilanz vorliegen. Dies hat in Bezug auf eine GmbH jedenfalls der Bundesfinanzhof (BFH) 2009 entschieden.

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Bis dahin war der genaue Stichtag in der Fachwelt umstritten. Also: Sobald das Unternehmen tätig und der Gesellschaftsvertrag vom Notar beurkundet wird, ist es Zeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Sie sollte schon vor Einrichtung der regulären Buchführung stehen.

Eröffnungsbilanz erstellen – Vermögen bewerten

In der Eröffnungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände bzw. Gelder auszuweisen, die am Stichtag im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft stehen. Für deren Bewertung gelten die allgemeinen Regeln des Handelsrechts. Streit gibt es immer wieder bei Sachgegenständen. Bei Aktienunternehmen wirkt sich die Vermögensbewertung auch auf die Beurteilung der Aktie aus. Eine Falschbewertung hatte beispielsweise 2003 zu massivem Ärger mit der Telekom geführt.

Auch die Gliederung der Eröffnungsbilanz richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des HGB. Die Vermögensposten werden in Kontoform in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Hier verhält es sie wie bei jeder Bilanz: Die Gegenüberstellung von Aktiva sowie Fremd- und Eigenkapital zeigt die Mittelverwendung auf der Aktivseite und die Mittelherkunft auf der Passivseite.

Eröffnungsbilanz erstellen – überschaubare Kosten

Ist die Eröffnungsbilanz erstellt, so muss sie von allen Geschäftsführern persönlich unterschrieben werden. Datum nicht vergessen! Eine Feststellung durch die Gesellschafter ist gerade bei der Sachgründung einer GmbH empfehlenswert. Bei der werden statt Geld Wertgegenstände eingebracht.

Eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, kostet natürlich Geld. Die Kosten richten sich nach der Bilanzssumme. Die Eröffnungsbilanz einer GmbH mit einem Stammkapital von beispielsweise 25.000 € kostet netto rund 130 €.