Die Bundesregierung will Standards für Finanzberater durchsetzen. Na endlich.
Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich jetzt schon wenden können, wenn Sie falsch beraten worden sind, denn eine Falschberatung der Bank müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Sachverständige/ Beratung
Sollten Sie falsch beraten worden sein: Die Verbraucherzentralen bieten Hilfe an, zum Beispiel eine erste Rechtsberatung.
Preis: Meist weniger als 60 €. Sachverständige für Kapitalanlagen gibt es auch bei den Industrie- und Handelskammern. Auch bei den Banken gibt es Vertrauensleute, sogenannte Ombudsmänner, an die sich der Anleger wenden kann.
Unterlagen
Liegt eine Falschberatung der Bank vor, nehmen Sie unbedingt alle Unterlagen mit zum Rechtsanwalt, den Sie mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen.
Dazu gehören Prospekt und Vertrag genauso wie Gesprächsnotizen. Vielleicht gibt es ja sogar Zeugen des Bankgesprächs. Der Anwalt kann dann einschätzen, ob eine Schadenersatz-Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Rechtsschutz/ Versicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung tatsächlich zahlt. Oft lehnen die Versicherer eine Kostenübernahme bei Anlegerklagen ab.
Tipp: Lassen Sie das vom Anwalt klären. Der kann Ihnen auch sagen, ob Sie überhaupt Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Vergleich
Es gibt Fälle, da bietet sich ein Vergleich an. Zwischen Bank und geprelltem Anleger. Der Vorteil: Ein Vergleich geht schnell über die Bühne, und man spart Zeit und Nerven.
Oft ist die Bank gegenüber einer Vergleichslösung aufgeschlossen. Merke: Besser diplomatisch bleiben, dann lässt sich die Bank vielleicht auf einen Vergleich ein. Und man muss keinen Prozess führen, dessen Ausgang ungewiss ist.
Adressen
Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv
Markgrafenstraße 66
Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17 (ehemals Kochstraße 22)
10969 Berlin
Tel.: 030/25800-0
Fax: 030/25800-218
www.vzbv.de
Hinweis: Informationen gibt es auch in den jeweiligen Verbraucherzentralen der Länder.
Sachverständige der Industrie- und Handelskammern (IHK)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 030/20308-0
Fax 030/20308-1000
svv.ihk.de
Ombudsmänner
Bundesverband deutscher Banken
Kundenbeschwerdestelle
Burgstraße 28
10178 Berlin
www.bdb.de
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
www.bvr.de
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstraße 47
D-10117 Berlin
www.dsgv.de
Falschberatung der Bank: Justiz setzt Regeln
Weil die Anleger in den letzten Jahren mutiger geworden sind und öfter Schadenersatzansprüche anmelden, hat die Justiz Regeln festgelegt: Ein Katalog von Pflichten für die Banken.
Die Zeitschrift "Focus Money" hat den Katalog ganz allgemein in drei Punkten zusammengefasst: Beratung, Verwaltung und Aufklärung.*
Beratung - statt Falschberatung
Klare Ansage: Wenn die Bank ihre Kunden berät, dann ist das mehr als Information. Beratung ist Bewertung und Empfehlung.
Ein Urteil des BGH mit dem Aktenzeichen XI ZR 12/93 stellt klar: Der Berater muss herausfinden, ob der Anleger Sicherheit sucht oder eher zocken will. Er muss den Anleger objektiv aufklären, und zwar nur über Produkte, die er selber versteht und beurteilen kann.
Verstößt die Bank gegen die Beratungspflicht, sollte der Anleger sein Recht wahrnehmen und Schadenersatz verlangen.
Verwaltung: Die Bank darf nicht machen, was sie will
Stichwort Vermögensverwaltung: Beauftragt der Anleger die Bank mit der Verwaltung seines Vermögens, dann ist die Anlagestrategie absolut verbindlich.
Das heißt: Die Bank kann zum Beispiel nicht einfach mehr Aktien kaufen, als vereinbart. Wenn sie es doch tut, haftet sie für Verluste.
Außerdem muss die Bank den Anleger laufend über die Entwicklung seiner Investments informieren. Auch dazu gibt es ein BGH-Urteil. Das Aktenzeichen: XI ZR 260/96.
Aufklärung: Bank ist in der Pflicht
Doch auch wenn der Anleger sich nicht ausdrücklich beraten lässt, bleibt die Bank in der Pflicht.
Sie muss aufklären: Bonitätsrisiko bei Emittenten wie der jüngst pleite gegangenen Bank Lehman Brothers zum Beispiel, Zinsentwicklung, Währungsrisiko.
Auch bei ausländischen Aktien ist die Bank in der Aufklärungspflicht.
*Focus Money, Nr. 45/2000


