Freiwillige Rentenversicherung kündigen – was beachtet werden muss

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Manchmal verändern sich die Lebensumstände und die finanzielle Situation so sehr, dass es nötig oder sinnvoll wird, die privat eingerichtete freiwillige Rentenversicherung zu kündigen.

Gegebenenfalls kann dadurch jedoch ein großer finanzieller Verlust entstehen, weshalb die Kündigung wohlüberlegt sein sollte.

Freiwillige Rentenversicherung kündigen – was vorher zu bedenken ist

Denn eine Alternative zur Kündigung gibt es auch: Man kann eine freiwillige Rentenversicherung beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass die regelmäßigen Zahlungen wegfallen, die Versicherung aber weiter Bestand hat.

Dadurch verändern sich die Konditionen der Versicherung. Gewisse Leistungen fallen meist geringer aus und Zusatzleistungen fallen gegebenenfalls komplett weg. Die genauen Folgen einer Beitragsfreistellung hängen von dem jeweiligen Vertrag ab. Eine persönliche Beratung schafft an dieser Stelle Klarheit.

Ist man jedoch darauf angewiesen, einen größeren Geldbetrag zur Verfügung zu haben, bleibt oft nur der Weg der Kündigung beziehungsweise des Rückkaufs der Versicherung.

Zu beachten ist: Häufig liegt der Rückkaufwert deutlich unter der Summe der bis dahin eingezahlten Beträge, so dass ein großer finanzieller Verlust entstehen kann.

Rückkaufwert einer privaten Rentenversicherung

Die meisten Verträge zu privaten Rentenversicherungen enthalten Bedingungen und Tabellen, in denen die genauen Konditionen für einen Rückkauf aufgeführt sind.

Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass es auch Verträge und Situationen gibt, in denen ein Rückkauf nicht möglich ist. Besonders in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss kann es sehr kostspielig werden, die freiwillige Rentenversicherung zu kündigen.

Der Grund hierfür ist, dass Versicherungen die entstehenden Kosten wie Verwaltungsgebühren und Provisionen von den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers begleichen.

Das bedeutet, dass in den ersten Jahren ein vergleichsweise großer Anteil der Beiträge nicht angespart wird, sondern an die Versicherung geht. An dieser Stelle hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 jedoch ein möglicherweise wegweisendes Urteil gefällt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen großen Versicherer.

Der BGH kam zu dem Urteil, dass die Kosten für Verwaltung und Provisionen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden müssen, was gerade in der Anfangsphase einer freiwilligen Rentenversicherung zu einem höheren Rückkaufwert führt. Es wird erwartet, dass das Urteil Signalwirkung auf die gesamte Branche hat, so dass sich auch andere Versicherungsunternehmen entsprechen anpassen müssen.

Alternative zum Rückkauf einer freiwilligen Rentenversicherung

Doch auch das BGH-Urteil ändert in vielen Fällen nichts daran, dass der Rückkaufwert der privaten freiwilligen Rentenversicherung häufig unterhalb der gezahlten Beiträge liegt.

Als Alternative kann in Betracht gezogen werden, die Versicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Dabei wird von Aufkäufern die bestehende Versicherungspolice übernommen. Häufig können hier höhere Erlöse erzielt werden als bei einem klassischen Rückkauf der Versicherung.

Die freiwillige Rentenversicherung kündigen erscheint vielen privaten Vorsorgern mit finanziellen Schwierigkeiten als sinnvolle Maßnahme. Allerdings sollten vorher in jedem Fall die Alternativen überlegt und die finanziellen Verluste durchgerechnet werden.