Für die Wertstellung bei einer Überweisung gelten folgende Richtlinien

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Seit November 2009 richtet sich die Wertstellung einer Überweisung rechtlich nach der EU-Zahlungsdienstrichtlinie. Diese umfasst unter anderem die Ausführungspflichten für Überweisungen.

Diese sind damals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst worden und in § 675s BGB geregelt. Demnach gelten folgende Fristen für die Wertstellung von Überweisungen:

  • 1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des Euro-Wirtschaftsraums
  • 2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks, also beleghaft, in Auftrag gegeben werden
  • 4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen

Nach Angaben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) darf von diesen Fristen nicht zum Nachteil der Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs.1 BGB).

Geschäftstage sind maßgeblich für die Fristberechnung der Wertstellung der Überweisung

Für die Fristberechnung der Wertstellung einer Überweisung sind die Geschäftstage maßgeblich. Zu den Geschäftstagen zählen die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB).

Keine Geschäftstage sind Tage, an denen Banken Ihre Schalter nicht öffnen:

  • teilweise Samstage
  • Sonn- und Feiertage
  • Heiligabend und Silvester

Die Wertstellung bei eingehender Überweisung

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was das Datum bei der Wertstellung eines überwiesenen Betrages bedeutet. Generell gilt hierbei (nach § 675t Abs. 1 BGB): Die Wertstellung muss mit dem Datum des Tages erfolgen, an dem der Betrag der Bank des Kunden zugegangen ist.

Wenn sich die Wertstellung verzögert hat, ist dementsprechend auch das spätere Datum hinzuzufügen. Das kann beispielsweise bei Störungen im Rechenzentrum Ihrer Bank der Fall sein. Auch wenn Ihnen Geld nachträglich gutgeschrieben wird, die Wertstellung also später erfolgt, muss dies auch per Datum angegeben werden

Buchung und Wertstellung der Überweisung – was ist der Unterschied?

Buchung und Wertstellung der Überweisung werfen Bankkunden häufig in einen Topf. Dabei gibt es hierbei  entscheidende Unterschiede. Der Tag, an dem Ihre Bank die Überweisung bearbeitet und dem entsprechenden Empfänger-Konto zuordnet, gilt als Buchungstag.

Die Wertstellung der Überweisung fällt hingegen auf den Tag, an dem die Bank den überwiesenen Betrag dem Empfängerkonto zinswirksam gutschreibt – oder auf Ihrem Konto belastet. Buchung und Wertstellung fallen dadurch häufig auf unterschiedliche Tage.

Die Wertstellung für eine Bareinzahlung oder Überweisung muss laut BaFin für den Tag erfolgen, an dem das Geld bei der Bank eingeht – auch wenn die Bank die Buchung erst am nächsten Arbeitstag vornimmt.

Reicht der Kunde hingegen einen Verrechnungsscheck ein, bucht die Bank den Betrag in der Regel am Folgetag. Da das Geld zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Bank des Scheckausstellers eingelöst ist, folgt die Wertstellung meist zwei bis drei Tage später.