Gold: Roosevelts Goldverbot vom 5. April 1933

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Die Edelmetalle Gold und Silber haben nicht nur Freunde, sondern auch viele zum Teil sehr mächtige Feinde. Nicht ohne Grund fürchten viele Goldbesitzer deshalb eine Neuauflage der historischen Goldverbote. Ob es tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten. Doch wer vorsorgen will, der kann nicht abwarten, sondern muss heute vorausschauend handeln. Eine genaue Kenntnis der historischen Beispiele kann dabei sehr hilfreich sein. Das historische Beispiel, um das es uns heute gehen soll, datiert auf den 5. April 1933. US Präsident Franklin D. Roosevelt, erst seit wenigen Wochen im Amt, erließ an diesem Tag eine Durchführungsverordnung, die als das amerikanische Goldverbot in die Geschichte eingehen sollte.Den Hintergrund des Verbots bildete die Weltwirtschaftskrise, die am 24. Oktober 1929 mit dem Zusammenbruch der Aktienkurse am so genannten “schwarzen Donnerstag” für alle sichtbar ihren Anfang nahm. Es folgten eine massive Deflation, Bankzusammenbrüche und eine stark anwachsende Massenarbeitslosigkeit. Kritiker der Handlungsträger von damals u.a. der heutige US Notenbankchef Ben Bernanke bemängelten, dass die Notenbanken wegen der vorgeschriebenen Golddeckung ihrer Währungen nicht rechtzeitig mit einer Ausweitung der Geldmenge gegensteuern konnten. Ob diese Behauptung zutrifft oder ob nicht vielmehr die Abkehr vom Goldstandard zu Beginn des 1. Weltkriegs die Fortführung des Krieges und die nachfolgenden Finanzexzesse erst möglich gemacht haben, ist nach wie vor massiv umstritten.Schritt 1: Privater Goldbesitz wird verboten, das Gold der US Bürger wird konfisziertFakt ist jedoch, dass im Zuge der Weltwirtschaftskrise von 1929 die meisten Regierungen ihre Währungen vom Gold lösten. Dem Geld stand eine geringere Wirtschaftsleistung gegenüber, sodass das Gold relativ zum Geld beständig aufwertete. Von dieser Aufwertung profitierten allein die physischen Goldbesitzer. Sie wurden von Roosevelt deshalb gleich als erste zur Kasse gebeten, denn für sein Programm zur Stimulation der Wirtschaft, New Deal genannt, benötigte der demokratische Präsident Geld.Das beschaffte er sich, indem er den privaten Goldbesitz einzog und unter Strafe stellte. Durch die Golddeckung hatte die Feinunze Gold (31,1 Gramm) jahrelang konstant 20,67 US Dollar gekostet. Zu diesem Festpreis mussten die US Bürger ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 an die US Notenbank verkaufen. Der private Goldbesitz war fortan in den USA bis 1974 verboten und wurde mit bis zu 10.000 US Dollar Geldstrafe oder Haftstrafen von bis zu 10 Jahren Gefängnis geahndet.Schritt 2: Gold wird auf-, Geld abgewertetErlaubt war den Amerikanern nur der Besitz von Schmuck und Goldmünzen im Wert von maximal 100 US Dollar. Das waren gerade mal 88,86 Gramm, denn unmittelbar nach dem Ende der offiziellen Umtauschfrist war der Goldpreis neu fixiert und auf 35 US Dollar je Feinunze festgesetzt worden. Das Gold hatte also quasi über Nacht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die vorher zwangsweise verkaufen musste, massiv aufgewertet.Ebenfalls erlaubt blieb das private Sammeln historischer Goldmünzen, denen ein besonderer Wert zugeschrieben wurde. Da dieses Hobby nur von den wenigsten Amerikanern betrieben wurde und außerdem viel Fachwissen erfordert, konnte man es gefahrlos vom Goldverbot ausnehmen, ohne dass dem Staat dadurch der Zugriff auf größere Goldmengen verwehrt wurde.Die Suche nach den modernen Fluchtwegen hat längst begonnenDas Wissen um die Zulässigkeit von privatem Goldschmuck und den Besitz von historischen Goldmünzen manifestiert sich heute am Goldmarkt unter anderem darin, dass gewisse US Autoren ihren Lesern vom Kauf eines Krügerrands oder eines kanadischen Maple Leafs abraten und stattdessen die 20 Reichsmark Münzen aus dem deutschen Kaiserreich empfehlen, weil diese als historische Münzen zu behandeln seien.Da auch in Europa die Sorge vor einem neuerlichen Goldverbot vorhanden ist und von den Goldbesitzern sehr ernst genommen wird, können Sie auch hier bereits Goldbarren kaufen, die als Schmuck gestaltet sind. Auf der Rückseite trägt dieses zumeist als Anhänger gestaltete Gold wie die klassischen Barren einen Stempelaufdruck mit Feingehalt und Gewicht, sodass eine sofortige Einwertung jederzeit möglich ist.Es ist in meinen Augen jedoch fraglich, ob diese Schutzmaßnahmen bei zukünftigen Verboten ausreichend sein werden. Denn für den Staat ist es ein Leichtes den Besitz von Goldschmuck ab einer bestimmten Grammzahl zu verbieten. Diese wird von der Politik dann so bemessen, dass der Goldschmuck der normalen Durchschnittsfrau unangetastet bleibt während die 250 Gramm Barren, die in Form eines Schmuckstücks daherkommen, sehr wohl unter das Verbot fallen werden. Hier sollte der Einfallsreichtum von Politikern und Beamten nicht unterschätzt werden.Auch hinsichtlich der Münzen aus dem Kaiserreich ergeben sich Zweifel, solange diese am Markt ohne numismatischen Aufpreis zum Goldpreis gehandelt werden. Sie sind damit zwar älter aber nicht notwendigerweise wertvoller als beispielsweise Philharmoniker, Maple Leafs oder Krügerränder. Wenn man wirklich auf historische Münzen ausweichen will, dann landet man fast zwangsläufig bei jenen aus Antike und Mittelalter deren numismatischer Mehrwert ohne Frage gegeben ist, deren Einwertung jedoch ein solides Fachwissen erfordert, das der normale Goldanleger von vorneherein eher nicht mitbringen dürfte.Während mir beim privaten Goldbesitz viele Zweifel bleiben, ob man sich als Privatanleger vor einem staatlichen Goldverbot wirkungsvoll wird schützen können, bin ich mir beim Silber vergleichsweise sicher. Warum das so ist und auf welches historische Beispiel ich mich dabei beziehe, dazu morgen mehr.Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Börsentag und grüße Sie herzlichIhrDr. Bernd Heim