Grundsteuer: in diesen Fällen kann sie erstattet werden

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Was für ein Ärger, wenn die Mietobjekte kein Geld abwerfen! Nicht nur, dass man in diesen Zeiten keine Einkünfte hat – nein, es laufen zugleich ja die Kosten weiter. Also beispielsweise die Bankzinsen zur Finanzierung der Immobilie. Oder auch die Grundsteuer.

Aber immerhin gibt es die Chance, sich zumindest einen Teil dieser Grundsteuer nachträglich wieder hereinzuholen: Dazu muss die Grundsteuer-Erstattung beantragt werden.

So viel Grundsteuer kann erstattet werden

50 Prozent der Grundsteuer können Vermieter erstattet bekommen, wenn sie einen vollständigen Einnahmeausfall haben. Immerhin 25 Prozent erhalten sie bei einem mindestens hälftigen Einnahmeausfall.

Die erste Frage, die Vermieter hierbei beantworten müssen, ist also die nach der Höhe des Mietausfalls. Dazu werden einfach die Monate ohne Mieteinnahmen durch 12 geteilt und diese Zahl wird mit 100 Prozent multipliziert: So lässt sich der prozentuale Mietausfall berechnen.

Wichtig: Mietausfall darf nicht selbst verschuldet sein

Eine Grundsteuer-Erstattung bekommen Vermieter aber nur dann, wenn der Mietausfall nicht selbst verschuldet ist. Ist die Immobilie aktuell in einem vermietbaren Zustand, dann müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben.

Nur Immobilienanzeigen in einem Online-Portal zu schalten, genügt nicht. Vermieter müssen potenziellen Mietern die Wohnung oder das Haus auch gezeigt haben und sich ggf. bereit gezeigt haben, den Mietzins zu senken.

In Gegenden mit hohem Leerstand (z.B. in strukturschwachen Regionen der neuen Bundesländer) akzeptiert das Steueramt allerdings die Unvermietbarkeit schneller. Hier kann also ohne großen Nachweiskrieg mit einer Erstattung gerechnet werden, gerade wenn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Vorjahr weiter gesunken ist.

Ebenfalls kein Problem ist es, wenn etwa die Immobilie aufgrund eines unvorhersehbaren Schadens nicht vermietbar war. So etwa bei einem Brand, der die Immobilie verwüstet hat. Oder bei einem Sturm, der Teile des Daches abgedeckt hat.

Mieter zahlt nicht? Dann müssen Vermieter alle Möglichkeiten ergriffen haben, das Geld einzutreiben

Mietausfälle kann es auch geben, wenn ein aktueller Mieter nicht zahlt. Auch das berechtigt Vermieter dazu, Grundsteuer-Erstattung zu beantragen. Akzeptiert wird dieser Antrag allerdings nur, wenn man alles getan hat, um doch noch an die fällige Miete heranzukommen.

Wenn Vermieter also einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt und den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragt haben. Erst, wenn der Mieter trotzdem die Miete schuldig geblieben ist, wird dem Antrag auf Grundsteuer-Erstattung stattgegeben.

Diese Fristen für den Antrag gelten

Mit dem Erstattungsantrag können sich Vermieter nicht lange Zeit lassen. Er muss noch im Monat März beim zuständigen kommunalen Steueramt bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt sein. Stichtag ist hier der 31. März 2016 für eine Erstattung der bereits für 2015 entrichteten Grundsteuer.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung auch fürs laufende Jahr zu beantragen. Können Vermieter glaubhaft machen, auch im Jahr 2016 von Mietausfällen bzw. Leerstand betroffen zu sein, dann müssen sie nicht die volle Grundsteuer zahlen. Also: Nutzen Sie diese Chance der Steuerersparnis. Dann tut der Leerstand oder Mietausfall nicht ganz so weh!