Die so genannte schönste Jahreszeit - der Sommerurlaub - wird in diesen Tagen für Viele zur teuren Jahreszeit.
Erneut machen sich Drückerkolonnen in Südeuropa auf den Weg, die Urlaubern vor Ort so genannten Time Sharing-Modelle aufschwatzen.
Viel zu teuer - in nahezu allen Fällen. Sie können sich im Rahmen Ihrer Vorsorge-Strategie denselben Effekt mit schönem Urlaubsdomizil langfristig anders finanzieren.
Entgehen Sie der Renditefalle in Südeuropa - dies ist die erste Voraussetzung.
Falle Sofortabbuchung
Time Sharing-Modelle basieren darauf, dass Investoren einen Anteil an der Nutzung von Immobilien kaufen. Typischerweise sind dies zwei bis drei Wochen pro Jahr. Verkauft wird dieser "Zeit"-Anteil als Immobilienanteil, so dass sich Investoren sogar als Immobilien-Eigner fühlen dürfen.
In einer modernen, abgewandelten Form verkaufen Gauner in Südeuropa derzeit so genannte "Ferienclub"-Mitgliedschaften. Auch dies sind Time Sharing-Modelle, für die Anbietet allerdings mit einem entscheidenden Vorteil:
Wer unterschreibt, muss damit rechnen, dass a) die Mitgliedschaft sofort zu einer hohen Kontobelastung führt und b) Sie von diesem Vertrag nicht zurücktreten können. Die Einzelheiten sind brisant.
Time Sharing-Modelle: verboten
Die klassischen Time Sharing-Modelle sind inzwischen eigentlich verboten. EU-weit dürfen Anbieter nicht wie bislang noch Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren verkaufen. Zudem dürfen die Anbieter auch keine Anzahlung verlangen, wie dies üblich war.
Schon die Anzahlung aber war bis dato in aller Regel der negative Rendite-Hebel für viele Investoren. Einige 1.000 Euro - einfach weg.
Nachdem auch Griechenland, Portugal und Spanien dem Verbot inzwischen zustimmen und nationales Recht daraus entwickelten, sollte diese Form des Betrugs Geschichte sein. Mit den neuen Ferienclub-Konstruktionen jedoch lebt das alte Time Sharing-Konzept wieder auf.
Laufzeit ist entscheidend
Dabei nutzen die Anbieter eine Schwäche in der neuen Verordnung. Hiernach sind "Ferienclub-Mitgliedschaften" in der selben Art und Weise mit allen Folgen erlaubt. Voraussetzung: Die Laufzeit des Vertrages liegt bei weniger als drei Jahren oder 36 Monaten.
Wer eine solche Mitgliedschaft unterzeichnet, wird daher zahlen müssen. Sowohl der Preis in Höhe von mehreren 1.000 Euro (oft: 5.000 Euro) ist legal als auch die Anzahlung (dann etwa 900 Euro) sowie die frühere Regelung zum Rücktrittsrecht: Sie könnten von einem solchen Vertrag nicht mehr zurück treten.
Achtung: diese Verträge lohnen sich für Sie auf keinen Fall. Unterzeichnen Sie selbst bei erfreulichen Aussichten auf herrliche Urlaubswochen nicht.
Die Falle bei Time Sharing-Modellen: Kosten und Termine
Die Rechnung können Sie ganz einfach erstellen. Wenn Sie auch nur Kosten in Höhe von 1.000 Euro in Kauf nehmen - als Anzahlung, müssten Sie schon zwei Wochen in einer solchen "Ferienanlage" Ihren Urlaub verbringen, um auch nur die Anzahlung wieder herauszuholen.
Eine durchschnittliche Ferienwohnung in Südeuropa kostet sehr grob berechnet 500 Euro in der Woche. Wenn Sie zwei Wochen dort verbringen, sind dies 1.000 Euro jährlich.
Bei einer Gesamtleistung von 5.000 Euro sind Sie also über die Laufzeit bereits auf der Verliererseite, weil der Aufenthalt überteuert ist.
Wenn die Vertragslaufzeit aber endet, wird es Anschlussverträge geben mit weiteren Kosten, weiteren Mühen, die allesamt Ihre Rendite zerstören werden. Zudem: selbst wenn sich alles rechnete: Wenn nur genügend Investoren sich an einer Anlage beteiligen, wird Ihr Wunschtermin in aller Regel ein frommer Wunsch bleiben.
Lockangebote mit Losen
Die "Welt" berichtete kürzlich von neuen Methoden, mit denen diese Anteile verkauft werden. Dabei werden Urlauber kostenfrei mit Losen beglückt und gewinnen natürlich: meist einen Aufenthalt in einem Luxushotel oder dergleichen.
Vor Ort dann folgen die Verkaufsstrategien: Aussichten auf herrliche Urlaubswochen und gewaltiger Druck, wenn Sie nicht unterschreiben. Der Druck kann sich sogar darauf beziehen, dass die versprochenen kostenfreien Leistungen Ihres "Gewinner-Aufenthaltes" in Rechnung gestellt werden.
Dazu aber mehrere Hinweise:
- Zahlen Sie auf keinen Fall. Das Rechtsgeschäft - Lieferung von Aufenthalten oder Getränken/Speisen gegen Rechnung - haben Sie gar nicht abgeschlossen.
- Hinterlassen Sie keine Daten etwa zu Kreditkarten oder Ausweisdaten. Deutsche Kriminalbeamte warnen: Betrüger nutzen diese Daten sofort aus.
- Reagieren Sie auch auf rechtliche Drohungen bis hin zu Gerichtsprozessen nicht - die Grundlage dafür fehlt.
Ihre Alternative - einfach umgesetzt
Der Wunsch ist auch bei strengster Vorsorge-Disziplin verständlich: schöne Urlaubswochen am liebsten im eigenen Heim. Diesen Traum jedoch können Sie sich auf ganz andere Weise erfüllen:
Legen Sie einfach wie hier mehrfach empfohlen für Ihre Vorsorge einen Sparplan an. Sie können zusätzlich einen Sparplan für künftige "Urlaube" abschließen: entweder in offene Immobilienfonds sonstige Fonds oder sogar auf Einzelaktien.
Gelegentlich zu Urlaubszeiten verkaufen Sie kostengünstigst. Nicht alle Anteile, sondern nur die, die Sie brauchen. Bei durchschnittlichen - nachgewiesenen - Sparplanrenditen in Höhe von 7,9% beim Dax (über mehr als 20 Jahre sparplangeprüft) verdoppelt sich Ihr Vermögen jeweils nach ungefähr 9 Jahren.
Genauer: die einzelne Ratenhöhe bringt den doppelten Ertrag nach etwa 9 Jahren. Spätestens dann kann die Phase des "Entsparens" beginnen - Ihr Urlaub finanziert sich von selbst. Wenn Sie jährlich auf diese Weise 1.500 Euro vorsehen, also 125 Euro monatlich, haben Sie in einigen Jahren bereits eine selbst finanzierte "Urlaubsmaschine" in Gang gesetzt.
Vorsorge für die eigene Lebensfreude
Das Geld können Sie dann(!) verwenden, um sich exklusive Ferienwohnungen oder Hotelaufenthalte zu Ihren Wunschterminen zu reservieren. Ihr Zusatzvorteil: sollten sich die Lebensumstände ändern, ändern Sie Ihre Urlaubspläne.
Bei Time Sharing-Modellen ist genau dies nicht möglich. Sie sind bei diesen Modellen extrem unflexibel - weil Sie nach den modernen "Ferienclub"-Varianten noch nicht einmal aus dem Vertrag kommen.
Meine Empfehlung: Investieren Sie genau für diesen Zweck gegen die Rendite Falle der Immobilien im Ausland etwa in einen börsengehandelten Fonds auf den Dax 30 - einen ETF, wie Sie in auf unseren Empfehlungslisten finden.
Drückerkolonnen in Südeuropa können Sie mit diesem leicht umsetzbaren Konzept einfach umgehen.
PS: Ein weiterer Hinweis für bestehende Verträge - inzwischen sollen die "Verwaltungskosten" auf breiter Front steigen. Dies ist rechtens, so erklärt es Andrea Sack vom Europäischen Verbraucherzentrum Kiel.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.evz.de - auch zu "Ferienhäusern" oder dem Geldumtausch im Ausland - rechtzeitig zur schönsten Jahreszeit.



