Fristablauf 31.3.: Antrag auf Grundsteuer-Senkung stellen
Wer Mietschäden in Höhe von 50 Prozent oder mehr erlitten hat - etwa wegen der Wirtschaftskrise und dadurch bedingten Leerstand - kann 25 Prozent der Grundsteuer für das Jahr 2009 zurückholen.
Ein Totalausfall der Miete bringt "sogar" einen Nachlass von 50 Prozent auf die Grundsteuern. Immerhin - beachten Sie daher die Frist bis zum 31.3.2010.
Mietverluste dürfen nicht "selbstverschuldet" sein
Bis zum 31. müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen, aus dem die Höhe der Mietschäden hervorgeht. Voraussetzung für den Fiskus ist allerdings, dass Sie selbst keine "Schuld" an den Mietausfällen trifft. Schuld könnte etwa darin bestehen, dass Sie freiwillig nicht vermietet haben, um Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
GeVestor.de meint: es lohnt sich. Die Mieten werden unserer Meinung nach 2010 zwar insgesamt wieder leicht ansteigen, aber gesparte Steuern für 2009 sind Nettogewinne. Wer das Anschreiben nicht selbst aufsetzen möchte, kann kurz beim Steuerberater anrufen. Der muss eigentlich wissen, dass die Frist am 31.3. abläuft.
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