von Janne Joerg Kipp

Immobilien: "Geschenk" an Vermieter - jetzt Grundsteuersenkung sichern

Totalausfälle bringen sogar 50 Prozent Steuerersparnis

Weist auf die Frist bis zum 31.3. hin: Bei Mietausfällen von 50 Prozent und mehr können Sie Grundsteuern sparen

  

Fristablauf 31.3.: Antrag auf Grundsteuer-Senkung stellen

  

Wer Mietschäden in Höhe von 50 Prozent oder mehr erlitten hat - etwa wegen der Wirtschaftskrise und dadurch bedingten Leerstand - kann 25 Prozent der Grundsteuer für das Jahr 2009 zurückholen. 

  

Ein Totalausfall der Miete bringt "sogar" einen Nachlass von 50 Prozent auf die Grundsteuern. Immerhin - beachten Sie daher die Frist bis zum 31.3.2010.

  

Mietverluste dürfen nicht "selbstverschuldet" sein  

  

Bis zum 31. müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen, aus dem die Höhe der Mietschäden hervorgeht. Voraussetzung für den Fiskus ist allerdings, dass Sie selbst keine "Schuld" an den Mietausfällen trifft. Schuld könnte etwa darin bestehen, dass Sie freiwillig nicht vermietet haben, um Schönheitsreparaturen vorzunehmen.

  

GeVestor.de meint: es lohnt sich. Die Mieten werden unserer Meinung nach 2010 zwar insgesamt wieder leicht ansteigen, aber gesparte Steuern für 2009 sind Nettogewinne. Wer das Anschreiben nicht selbst aufsetzen möchte, kann kurz beim Steuerberater anrufen. Der muss eigentlich wissen, dass die Frist am 31.3. abläuft.

Weitere Fristen, Steuersparmöglichkeiten, Chancen für Nettogewinne oder einfach rechtssichere Mietverträge finden Sie bei Tobias Mahlstedt und seinem Dienst "VermieterRecht vertraulich". Noch ausführlichere Hinweise mit Grundsatzbeiträgen und aktuellen Meldungen finden Sie im "Immobilien-Berater". Testen Sie ihn einfach 30 Tage lang kostenfrei selbst.

 

 
 

Autor:

Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.