von Janne Joerg Kipp

Insolvente Unternehmen und Steuerschulden: trotzdem fortführen

Selbst vorübergehende Schulden ermächtigen Staat nicht zum Eingriff

Insolvente Unternehmen mit Steuerschulden sind gesetzlich geschützt

Gute Nachricht für Selbstständige und Unternehmer. Konkret: Insolvente Unternehmer mit Steuerschulden sind nach einem Gerichtsurteil trotzdem vor dem Zugriff von Kommunen geschützt. Den allgemeinen Vorteil lesen Sie hier.

Insolvente Unternehmen: Kommunen dürfen sich nicht aufspielen

Allmächtig sind die Kommunen nach diesem Urteil nicht (Verw.Ger. Trier, 5 K 11/10 Tr). Eine Kommune wollte einen insolventen Betrieb schließen, weil der auch Steuerschulden hat(te). Der wehrte sich. Interessant, sicher auch für Sie:

Die Kommunen dürfen nach diesem Urteil ein solches Unternehmen nicht schließen. Denn: soweit reicht die Ordnungsmacht schlicht nicht.

GeVestor.de meint: Gut, denn ganz allgemein schränkt das Gericht damit die Chance ein, dass der Staat hier nach sozialistischer Machart in die freie Wirtschaft eingreift. Selbst Schulden beim Staat dürfen den zwar vor Gericht führen, haben aber keine unmittelbare Verfügungswirkung.

Das heißt: die (freie) Wirtschaft in Deutschland funktioniert. Noch. Gut so - wer Unternehmen gründen will, ist in Deutschland besser geschützt als in anderen Ländern.

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Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.