Kapitalkosten berechnen – so funktioniert es

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Kapitalkosten bezeichnen jene Kosten, die ein Unternehmen aufbringen muss, um sich Kapital für Investitionen zu beschaffen. Diese können aus Eigen- oder Fremdkapital entstehen.

Geschäftstätigkeiten werden hierbei oft danach bewertet, ob der erwirtschaftete Ertrag eines Unternehmens seine Kapitalkosten abdecken kann. Dieses Verhältnis gibt Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Eine oft genutzte Methode die Kapitalkosten zu berechnen, ist der sogenannte WACC-Ansatz.

Kapitalkosten berechnen: Der WACC-Ansatz

Um die gesamten Kapitalkosten eines Unternehmens zu berechnen, wird meist der WACC-Rechenansatz herangezogen.

Diese Abkürzung steht für “Weighted Average Cost of Capital”, zu Deutsch: “gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz”.

Voraussetzung für dessen Verwendung ist, dass das Unternehmen eine sogenannte marktwertorientierte Finanzierung betreibt. Das heißt, dass bereits heute eine zukünftige Fremdkapitalquote exakt vorgegeben wird.

Der Rechensatz zur Ermittlung der Kapitalkosten

Rechenterm zur Berechnung der Kapitalkosten nach WACC-Ansatz:

Gewichtete Kapitalkosten = (E/V) x kE + (F/V) x kF x (1 – sC)

Zunächst wird der Marktwert des Eigenkapitals (E) durch den Unternehmensgesamtwert (V) geteilt und dann mit der aufgerufenen Verzinsung der Eigenkapitalgeber (kE) malgenommen.

Selbige Methode findet sich auch für die Berechnung des Fremdkapitals. Hier wird der Marktwert des Fremdkapitals (F) durch den Unternehmensgesamtwert (V) geteilt und anschließend mit der Verzinsung der Fremdkapitalgeber (kF) multipliziert.

Dieser Faktor muss jedoch um den Steuervorteil bei Fremdkapitalkosten (sC) reduziert werden. Beide Werte müssen anschließend miteinander addiert werden.

Der Unternehmensgesamtwert (V) ergibt sich hierbei aus der Summe von Marktwert des Eigenkapitals (E) mit und Marktwert des Fremdkapitals (F).

Das sind Fremd- und Eigenkapitalkosten

Fremdkapitalkosten sind vorwiegend Zinskosten für Anleihen oder Darlehen sowie laufende Kosten, die aus Bürgschaften für Fremdmittel anfallen. Also all jene Kosten, die ein Betrieb oder Unternehmen an einen Fremdkapitalgeber abführen muss.

Diese Kosten sind normalerweise vertraglich vereinbart. Ihre Konditionen – wie Laufzeit oder Tilgung – werden zwischen dem Kapitalanbieter und Kapitalnehmer am Kapitalmarkt verhandelt.

Anders verhält es sich mit den Eigenkapitalkosten. Hierbei geht es nicht um tatsächlich anfallende Kosten für Eigenkapital – schließlich wäre es kein Eigenkapital, müsste man es von einem fremden Kapitalgeber beziehen.

Vielmehr geht es hierbei um die zu erwartende Verteilung von Gewinnen an die Eigenkapitalgeber – also beispielsweise die auszuschüttenden Dividenden an die Aktionäre.

Da ein Unternehmensgewinn schwer planbar ist und schwankt, verlangen die Anteilseigner auf diese Kapitalrendite zumeist eine Risikoprämie, die im Verhältnis zu dem möglichen Zins einer nicht getätigten Investition in festverzinsliche Anlagen steht.

Im Gegensatz zu Fremdkapitalkosten können Eigenkapitalkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden und werden daher zumeist höher angesetzt, wenn es darum geht, die gesamten Kapitalkosten zu berechnen.