Kasko mit Werkstattbindung: Leistungskürzung bei freier Werkstattwahl

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Wenn Sie bei Ihrer Kasko-Versicherung Geld sparen wollen, dann sollten Sie über einen Vertrag mit Werkstattbindung nachdenken. Der Versicherer schreibt Ihnen dann zwar vor, wo Sie eventuelle Schäden reparieren lassen müssen.

Aber im Gegenzug erhalten Sie einen ansehnlichen Rabatt bei den Prämien.

Was aber passiert, wenn Sie sich nicht an die Werkstattbindung halten? Vor dem Amtsgericht München wurde ein solcher Fall verhandelt. Und das Ergebnis war für den Versicherungsnehmer alles andere als erfreulich.

Leistung um fast 1.000 € gekürzt

Aus purer Ungeduld beauftragte der Kläger nach einem Hagelschaden eine freie Werkstätte damit, die Dellen in seinem Fahrzeug auszubeulen. In seiner Police war eigentlich eine Werkstattbindung vorgesehen, aber er hielt sich nicht daran.

Die beauftragte Werkstätte war nicht teurer als diejenige, die er laut Versicherung hätte aufsuchen müssen. Trotzdem kürzte ihm der Versicherer die Leistung um fast 1.000 € – was rund 15% der Schadenssumme ausmachte.

Das wollte er nicht hinnehmen und erhob Klage – aber vergeblich. Das Amtsgericht München stellte klar: Die Leistungskürzung war rechtens. Da das Auto trotz Hageldellen fahrtüchtig war, sei eine längere Wartezeit in der Vertragswerkstätte des Versicherers kein Grund gewesen, das Auto anderswo reparieren zu lassen.

Zumindest hätte der Kläger den Versicherer vorher über seine Absicht unterrichten müssen, das zu tun.

Auch das Argument, dass die beauftragte Werkstätte letztlich nicht teurer war als die Vertragswerkstätte des Versicherers, ließ der zuständige Richter nicht gelten. Denn: Günstige Reparaturkosten erhielten die Versicherer nur dann, wenn sie eine entsprechend hohe Zahl an durchzuführenden Reparaturen garantieren könnten.

Das aber sei nicht mehr gewährleistet, wenn die Kunden sich trotz Werkstattbindung nicht an die Abmachung hielten.

Fazit: Halten Sie sich genau an die Abmachungen!

Überlegen Sie sich, ob Sie sich wirklich an eine bestimmte Werkstätten binden wollen, die der Versicherer vorgibt. Falls nicht, sollten Sie von Policen mit Werkstattbindung absehen. Geld sparen können Sie trotzdem. Etwa indem Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbaren.

Wenn Sie etwa bei jedem Schaden 100, 200 oder sogar 300 € selbst zahlen, sinken die Prämien spürbar. Wie hoch der dann gewährte Rabatt ist, ist allerdings von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Hier gilt wie immer die Devise: Vergleichen lohnt sich!

Versicherungs-Wechsel zum Jahresende möglich

Die meisten Kfz-Policen lassen sich zum Jahresende mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Bis zum 30. November haben Sie also Zeit, sich nach einer neuen, günstigeren Kfz-Versicherung umzusehen. Eine Ausnahme gilt nur bei Policen, die mitten im Jahr abgeschlossen wurden und deren Kündigungsfrist daher oft (nicht immer) auf das Datum genau 1 Jahr später gelegt wurde.

Übrigens: Ab Oktober veröffentlichen die Versicherer ihre neuen Tarife. Dann lohnt es sich, von einem Makler einen Versicherungs-Vergleich erstellen zu lassen – und notfalls zu wechseln, falls Sie einen günstigeren Tarif entdecken – oder einen, der bei gleicher Prämie umfangreichere Leistungen anbietet.