Kein Anspruch auf Garage oder Stellplatz

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Sie sind nicht verpflichtet, dem Mieter einer Ihrer Wohnungen auch einen Kfz-Stellplatz zuzuweisen oder zu vermieten, selbst wenn Ihnen entsprechende Stellplätze zur Verfügung stehen.

Dies stellten jüngst die Karlsruher Bundesrichter klar (BGH, Beschluss v. 31.08.10, Az. ZR 268/09).

Im entschiedenen Fall standen dem Vermieter mehr Wohnungen als Stellplätze zur Verfügung. Er führte daher eine Liste von Mietern, die sich für einen Pkw-Abstellplatz interessierten.

Ein Mieter hielt den Vermieter aufgrund des Mietvertrags und der Auflistung für verpflichtet, ihm einen Stellplatz zuzuweisen. Diesen Anspruch wiesen die Karlsruher Richter zurück.

Es ist grundsätzlich allein Sache des Mieters, für einen Stellplatz zu sorgen. Ein Vermieter handelt deshalb auch nicht willkürlich, wenn er in freiem Ermessen selbst bestimmt, mit wem er einen Mietvertrag über einen frei werdenden Stellplatz abschließt.

Widerruf ohne Frist und Angabe von Gründen

Bestimmte Räume, eine Dachterrasse oder einen Pkw-Stellplatz können Sie mitvermieten – oder Ihrem Mieter hieran bloß die Nutzung gewähren. Der Vorteil der 2. Regelung: Die Erlaubnis der Nutzung können Sie ohne weitere Angaben widerrufen.

Das Kammergericht in Berlin hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Mieter die Nutzung einer Dachterrasse nur dann verlangen darf, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist.

Oder anders herum: Gestatten Sie Ihrem Mieter, eine Dachterrasse oder einen Pkw-Stellplatz zu nutzen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, dann dürfen Sie diese Erlaubnis frei – also ohne Angabe von Gründen und ohne Frist – widerrufen (KG Berlin, Urteil v. 01.12.08, Az. 8 U 121/08).

Wichtig: In Mietverträgen wird häufig vereinbart, dass der Mieter bestimmte Räume oder Flächen, obwohl nicht mitvermietet, nutzen darf und diese Nutzung nur aus wichtigem Grund widerrufen werden darf.

In diesem Fall brauchen Sie dann auch wirklich einen „wichtigen Grund“, um die Nutzung rückgängig zu machen. Argumente dafür sind etwa, dass Sie die Räume oder Flächen selbst benötigen, diese vermieten möchten oder der Mieter/ Nutzer sich nicht pflichtgemäß verhält.

Gesonderter Mietvertrag für Garage oder Stellplatz birgt Vorteile

Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihrem Mieter nicht nur die Nutzung eines Kfz-Stellplatzes oder einer Garage zu gewähren, Sie können mit ihm auch einen separaten Mietvertrag über die Nutzung abschließen.

Dieser erlaubt es Ihnen die Garagenmiete unabhängig von der Wohnungsmiete zu erhöhen, gesetz den Fall Sie haben diese Vereinbarung durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag verankert.

Ist das der Fall sind Sie zudem nicht an die strengen Vorraussetzungen des Wonungsmietrechtes gebunden, sondern können relativ frei über etwaige Erhöhungen verfügen.