Kick Back bei Lebensverischerungen: Urteil spart Ihnen bares Geld

Kick backs sind versteckte Provisionen, die Anbieter an den Vertrieb zahlen.

Endlich sind Investoren rechtlich durch Urteile – wie berichtet – besser geschützt und müssen aufgeklärt werden.

Überraschend und sehr positiv jetzt ein weiteres Urteil: auch bei Lebensversicherungen gilt die Aufdeckungspflicht.

Kick Back bei Lebensversicherungen: Urteil des Landgerichts Heidelberg

Dies das Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az. 2 0 444/09 vom 13.7.2010): fließen verdeckte Provisionen, ist die Bank zur Aufklärung verpflichtet.

Hier betroffen die Volksbank Kraichgau eG. Das Urteil hat für Sie erhebliche Folgen.

Haben Sie selbst Lebensversicherungs-Policen über einen Vertrieb wie die Bank abgeschlossen, können Sie verdeckte Zahlungen tatsächlich "vermuten".

Eine bestimmte Motivation haben Vertriebler, Ihnen genau diese Police verkauft zu haben.

Fazit zum Kick Back bei Lebensversicherungen: Nachprüfen kann sich lohnen. Noch haben Sie sogar Zeit: das Urteil muss in der nächsten Instanz rechtswirksam überprüft werden.

Wichtig aber ist das Urteil auch für künftige Vertragsabschlüsse. Ärger können Sie vermeiden – also: hohe Kosten – indem Sie mit diesem Urteil in der Hand gleich drohen.

4. August 2010
von Janne Joerg Kipp
Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage.

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