von Tino Hahn

Kinderbetreuungskosten absetzen

Betreuungskosten für Kinder steuerlich geltend machen

Kinderbetreuungskosten Absetzen - und das in voller Höhe! Verfahren vorm Bundesfinanzhof anhängig

Bislang können lediglich zwei Drittel der Kosten bis 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden – entweder als Werbungskosten oder Sonderausgaben:

Der Steuervorteil besteht, wenn beide Elternteile einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und das Kind unter 14 Jahren alt ist.

Betreuungskosten bislang nicht voll steuerlich absetzbar

Dann können die Betreuungskosten neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro bei der Steuererklärung angegeben werden.

Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 67/09

Kein Einspruch gegen Steuerbescheid erforderlich

Die Chancen für ein elternfreundliches Urteil stehen gut: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem früheren Fall eine Kürzung bei den Betreuungskosten für Kinder aufgehoben.

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist übrigens nicht erforderlich: Das anhängige Verfahren wurde in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen. Somit werden alle aktuellen Steuerbescheide dahin gehend durchleuchtet.

Sie sollten jedoch überprüfen, ob Ihr Steuerbescheid einen entsprechenden Vermerk enthält. Falls dies nicht der Fall sein sollte, legen Sie Einspruch ein.

Weitere wichtige Informationen, wie Eltern Steuern sparen können, finden Sie in den folgenden Beiträgen:
wissen-praxis/steuern/details/article/schulgeld-von-der-steuer-absetzen.html