Kindergeld: Höhe, Dauer und Wissenswertes

Kindergeld: Höhe, Dauer und Wissenswertes
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Inhaltsverzeichnis

In Deutschland hat jedes Kind von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus wird unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld gezahlt. Jedoch gilt in jedem Fall das 25. Lebensjahr als oberste Altersgrenze für das Recht auf Kindergeld.

Lesetipp: Erfahren Sie hier alles über den Ablauf, notwendige Dokumente und Fristen des Kindergeldantrages.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten Eltern für ihr erstes und zweites Kind 219 €, für ihr drittes 225 € und ab dem vierten Kind 250 € pro Monat.

Unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf Kindergeld?

Hat das Kind seine Ausbildung bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres noch nicht beendet, wird ihm das Kindergeld weiterhin gezahlt. Als Ausbildungsmaßnahmen erkennt die Familienkasse alle Tätigkeiten an, die das Kind durch den Erwerb bestimmter Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen auf einen künftigen Beruf vorbereiten. Dazu zählen:

  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Längerfristiges Praktikum
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen

Wird bei zu hohem Einkommen das Kindergeld gestrichen?

Bis 2012 erlosch der Anspruch auf Kindergeld, wenn Schüler und Studierende ein höheres Einkommen als 8.004 Euro hatten.

Nach dem Steuervereinfachungsgesetz § 32 Abs. 4 EStG (gültig seit dem 1. Januar 2012) erfolgt nun keine Anrechnung der Einkünfte mehr, solange sich das Kind in einem Ausbildungsdienstverhältnis, einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet oder seine Erwerbstätigkeit einen wöchentlichen Umfang von 20 Stunden nicht überschreitet.

Jede andere Erwerbstätigkeit gilt als anspruchsschädlich und das Kind verliert sein Recht auf Kindergeld, unter Umständen auch vor der Vollendung seines 18. Lebensjahres.

Wie wird das Kindergeld bei mehreren Kindern berechnet?

Die Kindergeldhöhe variiert je nach Anzahl der Kinder (siehe oben). Sollte das Erste von bspw. vier Kindern einer Familie nicht mehr anspruchsberechtigt sein, ändert sich die Reihenfolge der Zählung.

So nimmt das Zweitälteste seine Stelle ein, das Drittälteste wiederum gilt als zweites Kind usw. Beispiel:

Hatte Familie Müller zuvor Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 913 Euro (219 € für das 1. + 219 € für das 2. + 225 € für das 3. + 250 € für das 4.), so beträgt der Zuschuss nach Wegfall des Erstgeborenen nur noch 663 Euro, da das viertgeborene nun als drittes Kind gilt. (219 € + 219 € + 225 €).

Welches Kind als erstes, zweites, drittes Kind gilt, ist also aus Sicht der Kindergeldhöhe nicht daran gekoppelt, ob ein Kind tatsächlich erstgeboren, zweitgeboren oder drittgeboren ist. Es geht nur darum, welches förderungsberechtigte Kind das älteste, zweitälteste oder drittälteste ist.

„Zählkinder“ und ihre Auswirkung auf die Kindergeldhöhe

Ein Sonderfall ergibt sich durch sogenannte Zählkinder. Für diese Nachkommen gibt es zwar kein Geld, doch können sie in der Reihenfolge berücksichtigt werden. Das ist etwa der Fall, wenn ein Elternteil aus einer früheren Partnerschaft ein Kind hat, der/die ehemalige Partner/in jedoch das Sorgerecht inne hat.

In diesem Fall erhält die/der Ex-Partner/in zwar das Kindergeld, jedoch kann man den Nachwuchs bei seiner eigenen Reihenfolge geltend machen.

Erhält man während Wartezeiten Kindergeld?

Während sich Kinder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wie Bachelor und Master befinden, oder sie auf einen Ausbildungsplatz warten, erhalten Sie bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld. Die Übergangszeit darf nicht länger als vier Monate andauern, es sei denn, man kann nachweisen, dass der (Ausbildungs-)Platz sicher ist.

Der Familienkasse muss zu jeder Zeit die ernsthaften Bemühungen des Suchenden, eine Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen, ersichtlich sein.

Auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, ein Bundesfreiwilligendienst oder ein internationaler Jugendfreiwilligendienst werden bezuschusst.

Arbeitssuchend und volljährig: Kindergeld ja oder nein?

Für Arbeitslose, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, wird ebenfalls Kindergeld gezahlt. Hierfür ist erforderlich, dass die Person bei einer Agentur für Arbeit im In- oder Ausland oder einer anderen staatlichen Arbeitsvermittlung registriert ist.

Beginn und Ende der Kindergeldzahlung: Beachten Sie die Verjährungsfrist

Bedingung für die Auszahlung des Geldes ist die Vorlage der Anspruchsvoraussetzungen, das heißt die schriftliche Antragstellung bei der Familienkasse. Dann gilt der Anspruch grundsätzlich für jeden Monat, an dem diese Voraussetzungen an mindestens einem Tag vorgelegen haben. Der Anspruch ist jedoch nur sechs Monate rückwirkend gültig.