Konto außerhalb der EU eröffnen: Das sollte beachtet werden

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Bei längeren Auslandsaufenthalten – sei es aus beruflichen Gründen oder für ein Studium – kann es sinnvoll sein, ein Auslandskonto zu eröffnen.

Während die Gebühren und Konditionen im EURO-Ausland in Punkten wie Bankgebühren und Zinsstrukturen inzwischen mehrheitlich vereinheitlicht wurden, können sich diese bei einem außereuropäischen Konto deutlich unterscheiden.

Konto außerhalb der EU eröffnen: Angebote vergleichen

Zwar besteht heute die Möglichkeit, ein Internetkonto zu führen, bei einer Barauszahlung am Automaten im Ausland oder Überweisung auf ein fremdländisches Konto können jedoch stattliche Bankgebühren fällig werden.

Eine Abhebung mit der in Deutschland verbreiteten EC-Karte ist nicht überall möglich.

Bevor Sie ein Konto eröffnen, sollten daher die Angebote ansässiger Banken genau überprüft und verglichen werden.

Ein Vergleich der Rahmendaten wie Kontoführungs- oder sonstige Bankgebühren, Zinssätze für Einlagen und wesentliche Bankgepflogenheiten des betreffenden Unternehmens und des Landes ist in jedem Fall empfehlenswert.

Gerade die Zinsstruktur ist bei Banken außerhalb Europas zumeist höher und oft ein Argument ein Konto außerhalb der EU zu eröffnen.

Diese Vorauswahl sollte frühzeitig angegangen werden, da eine Kontoeröffnung in manchen Ländern bis zu 2 Monate dauern kann.

Identität und Wohnsitz nachweisen

Die Eröffnung kann dann vor Ort, manchmal aber auch telefonisch vollzogen werden.

Grundvoraussetzung ist hier natürlich, dass der Neukunde sich ausweist. Oft reicht es aus, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an die Bank zu senden.

Manche Banken setzen zudem voraus, dass der neue Kunde einen Wohnsitz im betreffenden Land nachweist. Hierfür reicht in der Regel eine Rechnung, die auf den Namen des Kunden und eine einheimische Adresse ausgestellt ist.

In manchen Ländern kann es passieren, dass die Banken überprüfen, ob der Neukunde eine Einwanderung plant. Ein Konto außerhalb der EU zu eröffnen, kann dann mit einigen Rückfragen seitens des Kreditinstitutes verbunden sein.

Es ist daher zum Beispiel auch nicht unbedingt ratsam, direkt zu Beginn eine große Bareinzahlung vorzunehmen – dies könnte den Verdacht der Geldwäsche nahelegen.

Bei Einzahlung Wechselkurse beachten und Vollmacht ausstellen

Bei einer Einzahlung auf ein Auslandskonto muss das betreffende Guthaben außerhalb der EURO-Zone in die Fremdwährung getauscht werden.

Steht der Auslandsaufenthalt lange fest und Ersparnisse sollen auf ein entsprechendes Auslandskonto transferiert werden, macht es Sinn, einen günstigen Wechselkurs abzuwarten.

Wird der Betrag bei einem hohen Euro-Kurs überwiesen, kann der Kontoinhaber sogar Wechselkursgewinne machen.

Gleiches gilt natürlich auch, wenn zukünftig regelmäßige Zahlungseingänge vom Heimatkonto auf das Auslandskonto erfolgen.

So kann der Inhaber einen Dritten bitten, diese Überweisungen erst bei günstiger Kurslage zu tätigen. Hierbei muss man allerdings zuvor eine Vollmacht für das deutsche Konto ausstellen.

Auch wenn Sie ein Konto außerhalb der EU eröffnen, sollte eine solche Vollmacht ausgestellt werden, damit das Guthaben im Fall von Verhinderungen oder Notsituationen nicht auf Eis liegt.