Kontopfändung durch das Finanzamt – Schutz durch das P-Konto
Für eine Verschuldung gibt es viele Gründe.
Mal sind es nur ein paar Euro, die für einen Fahrschein oder noch ein Bier fehlen, und die schnell wieder zurückgezahlt sind.
Manchmal sind aber auch höhere Summen und die Aufnahme eines Kredites von Nöten. Gelingt dem Schuldner dann die Tilgung nicht, so kann im schlimmsten Fall die Kontopfändung durch das Finanzamt die Folge sein.
Um die Gesamtlage des Schuldners im Falle einer Kontopfändung durch das Finanzamt zu verbessern, gibt es seit zwei Jahren das sogenannte P-Konto.
Sollte es tatsächlich einmal soweit kommen, dass Ihr Girokonto gepfändet wird, könnte der Pfändungsschutz im Rahmen eines P-Kontos von Vorteil sein!
Folgen der Kontopfändung durch das Finanzamt früher
Eine Kontopfändung durch das Finanzamt bedeutete früher den kompletten Stillstand des ökonomischen Lebens des Schuldners.
Durch die Sperrung des Girokontos hatte der Kontoinhaber keinerlei Zugriff mehr auf sein Konto.
Das heißt, selbst solch alltägliche und lebensnotwendige Vorgänge wie das Überweisen der Miete und Versicherungskosten konnten nicht mehr getätigt werden.
Für den Schuldner kam also zu der Belastung durch die Pfändung an sich noch hinzu, seine Alltagsfinanzen nicht mehr regeln zu können.
Gut vorstellbar, dass dies die Gesamtsituation des Schuldners noch deutlich verschlimmerte.
Mehr dazu: “Girokonto – Sperrung, Belastung, Buchung”
Schutz des Schuldners durch das neue P-Konto
Um die Situation der Schuldner nach einer Kontopfändung durch das Finanzamt zu verbessern, wurde im Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – durch die Regierung eingeführt.
Und seit dem 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz vollständig darüber abgewickelt.
Durch diese Gesetzesänderung haben alle Schuldner im Falle einer Kontopfändung durch das Finanzamt die Möglichkeit, die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto zu beantragen.
Diese Form des Girokontos erleichtert einem Schuldner nach Pfändung seines Kontos die Aufrechterhaltung seines Wirtschaftslebens und Zahlungsverkehrs deutlich.
Im Vergleich zu früher hat er im Rahmen des P-Kontos nun nämlich die Möglichkeit, immer noch Geld bargeldlos zu transferieren.
Es ist also weiterhin möglich beispielsweise regelmäßig die Miete zu überweisen, Versicherungsbeiträge per Lastschrift abgebucht zu bekommen und so weiter.
Wie bei einem herkömmlichen Girokonto fallen auch bei einem P-Konto entsprechende Kosten an, die allerdings nicht höher als die üblichen Gebühren sein dürfen.
Zudem bietet das P-Konto den Vorteil des Pfändungsschutzes, wie der Name schon sagt. So wird ein bestimmter Teil des Kontoguthabens vor Pfändung geschützt.
Dieser Pfändungsschutz soll dem Schuldner eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Hierfür wurde gesetzlich ein Basispfändungsschutz von monatlich 1028,89 Euro festgelegt.
Dieser Betrag kann in bestimmten Situationen jedoch erhöht werden, beispielsweise wenn der Schuldner für den Unterhalt weiterer Personen verantwortlich ist.
Für die erste Person erhöht sich der Basisbetrag um 387,22 Euro, für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils weitere 215,73 Euro hinzu.
Zudem fallen einige einmalige Sozialleistungen und solche auf Grund körperlicher Beeinträchtigung unter den Pfändungsschutz. Für Eltern werden zudem das Kindergeld und Kinderzuschläge unpfändbar.
Mehr dazu: “Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten.”
Für solche Erhöhungen des Basispfändungsschutzes sind bei der Bank entsprechende Nachweise vorzulegen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag: “Was tun bei Kontopfändung?”



