Zinseinnahmen, Mieteinnahmen und Dividenden sind steuerpflichtig. Sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen, Dividenden) oder Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen).
Laufende Zins-, Miet- und Dividendenrenditen sind in den vorhergehenden Abschnitten nur vor Steuerabzug ausgewiesen worden.
Bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 40% ergeben sich dann beispielsweise nebenstehende Renditen nach Steuern, dabei unterliegen die Dividenden seit dem 1.1.2002 nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren).
Was Sie steuerfrei erwirtschaften können
Nicht steuerpflichtig sind aber beispielsweise:
- Rückzahlungsgewinne bei Anleihen
- ealisierte Kursgewinne bei Anleihen nach Ablauf von zwölf Monaten zwischen Kauf und Verkauf
- Steuerersparnis durch Abschreibungen bei Wohnimmobilien (z.B. 1,45% im 1.–10. Jahr bei vermieteten Neubau-Eigentumswohnungen)
- Veräußerungsgewinne bei Wohnimmobilien nach Ablauf von zehn Jahren zwischen Kauf und Verkauf, falls der Verkauf im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erfolgt
- Veräußerungsgewinne bei Gold und anderen Sachwerten (z.B. Kunstgegenstände und Antiquitäten)
- Realisierte Kurs- bzw. Veräußerungsgewinne bei Aktien nach Ablauf von zwölf Monaten zwischen Kauf und Verkauf
- Realisierte Wertsteigerungen bei Aktienfonds, die auf Kursgewinnen beruhen, nach Ablauf von 12 Monaten zwischen Kauf und Verkauf
Der Grenzsteuersatz sagt Ihnen, wie viel Prozent eines Mehrbetrages von beispielsweise 1.000 € vom Finanzamt „wegbesteuert“ werden, beziehungsweise wie viel Prozent eines Minderbetrages (Verlust aus Vermietung und Verpachtung) als Steuerersparnis an Sie zurückfließen.
Unter Hinzurechnung dieser oft nur prognostizierten Zusatzrenditen kommen folgende Gesamtrenditen nach Steuern heraus (siehe Tabelle nächste Seite).
Von einer sicheren Rendite nach Steuern (mit einem Grenzsteuersatz von 40%) kann jedoch nur bei den festverzinslichen Anleihen (hier Bundesanleihe vom Typ C), die bis zur vollständigen Rückzahlung gehalten werden, die Rede sein.
Bei Immobilien – und mehr noch bei Aktien – steht und fällt die Rendite nach Steuern mit der künftigen Entwicklung von Mieten und Immobilienpreisen oder von Dividenden und Kursen.
Bei reinen Geldwertanlagen wie Bundesschatzbriefen und Anleihen ist es üblich, zwischen drei Renditearten zu unterscheiden:
- Basisrendite (= laufende Rendite plus Rückzahlungsrendite)
- Rendite nach Steuern (= Nettorendite als Basisrendite nach Steuern)
- Rendite vor Steuern (= Bruttorendite als Basisrendite vor Steuern)
So rechnen manche Anbieter Kunden reich!
Eigentlich brauchen Sie sich als Anleger mit der Bruttorendite kaum zu beschäftigen.
Aber: In vielen Angebotsprospekten und in manchen Beratergesprächen werden Sie mit
„Renditen“ konfrontiert – und dabei handelt es sich meist um die Bruttorendite. Denn: Diese Prozentzahlen fallen immer höher aus als das, was für Sie unterm Strich tatsächlich übrigbleibt.
Um solche „Rendite“-Angebote zu überprüfen, lesen Sie hier, wie die eine oder andere magere Anlageform „schöngerechnet“ wird und wie Sie selbst richtig kalkulieren.
Die Basisrendite vor Steuern (Bruttorendite) wird dabei aus der Nettorendite durch „Hochrechnen“ mit dem Grenzsteuersatz gewonnen. Die Formel hierfür lautet:
Beispiel: Die Anleihe vom Typ C hat eine Rendite nach Steuern (Nettorendite) von 2,80%. Eine alternative Geldanlage müsste dann bei einem Grenzsteuersatz von 40% brutto schon 4,7% bringen, um sich netto genauso hoch zu rentieren wie die Bundesanleihe.
Die Bruttorendite als rein „fiktive“ Rendite kann also Vergleiche mit unterschiedlichen Anlageformen ermöglichen. Für Sie als Anleger ist jedoch die Nettorendite als „echte“ Rendite nach Steuern viel aussagekräftiger.
Nur sie gibt unter Berücksichtigung Ihres individuellen Grenzsteuersatzes an, was wirklich nach Abzug von Steuern für Sie übrig bleibt (von Inflationsraten einmal abgesehen).
Vergleichen Sie Basisrendite, Nettorendite und Bruttorendite einmal am Beispiel von zwei bekannten Anlageformen auf der nächsten Seite:
Nur bei den Bundesschatzbriefen sind Basis- und Bruttorenditen identisch, da diese Papiere keine steuerfreie Zusatzrendite aufweisen.
Mit anderen Worten: Die laufende Verzinsung wird voll der Steuer unterworfen, die Nettorendite wird nach Abzug der Steuer von der Basisrendite ermittelt (4,53% minus 0,4 x 4,53 = 2,72%).
Bei den Bundesanleihen vom Typ C ist nur die laufende Rendite von 4,07% steuerpflichtig. Steuerfrei ist hingegen die Rückzahlungsrendite von 0,36%.
Die Nettorendite errechnet sich daher so:
Bundesanleihen:
4,07 – 0,4 x 4,07 = 2,44 + 0,36 =2,80%
Rendite vor und nach Inflation
Gerade bei Geldwertanlagen wie Bundesschatzbriefen und Bundesanleihen muss dem „Zinsjäger“ klar werden, dass er die mögliche Geldentwertung mit ins Kalkül einbeziehen muss.
Ein Inflationsschutz ist bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3% in den letzten 20 Jahren nur gegeben, wenn die Geldanlage mindestens 3% nach Steuern abwirft.
Die neueste Bundesanleihe mit einem Nominalzins von 5,00% bringt bei spesenfreiem Erwerb und einem derzeitigen Kurs von 100,08% eine Rendite von 4,99%. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber dem Vorjahr liegt bei 1,5%.
Dieser Lebenshaltungskosten- oder Verbraucherpreisindex ist der am meisten gebräuchliche Maßstab zur Ermittlung der Inflationsrate und damit der Geldentwertung. Die Anleihe weist immerhin noch einen Realzins von 3,49 aus, wenn wie folgt gerechnet wird:
Realzinsrechnung
Realistisch rechnende Geldanleger ziehen die Inflationsrate von der Rendite nach Steuern (Nettorendite) ab und kommen dann zu dem „Nettorealzins“. Am Beispiel der Bundesanleihe vom Typ C sei dies einmal erläutert:
Konsequenz: Wer langfristig mit einer Inflationsrate von 3 bis 4% rechnet, muss eine Nettorendite von mindestens 4% erwirtschaften, um der Inflation und der Steuer ein Schnippchen zu schlagen.










