Die Mietminderung bei Schimmel und feuchten Wänden in der Wohnung ist ein Dauerstreitthema zwischen Mieter und Vermieter.
Ein konkreter Prozentsatz für die Mietminderung existiert im Mietrecht nicht: Gerichte, die in solchen Mietrecht-Fällen entschieden haben, billigten Mietminderungen zwischen 2 bis 93 Prozent.
Ihren eigenen Status zu bestimmen fällt bei dieser Spanne natürlich schwer. Zu wenig ist fest geregelt. Einzig sicher ist, dass beim Schimmelbefall einer einzigen Wand eine Mietminderung von 20 Prozent als angemessen betrachtet wurde.
Um Ihnen dann doch etwas konkretere Anhaltspunkte für die Mietminderung bei Schimmel geben zu können, haben wir folgende Urteile für Sie versammelt:
Urteile im Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung
- Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 205/89: Erhebliche Feuchtigkeit und Schimmel in fast der gesamten Wohnung führten zu einer Mietminderung in Höhe von 80 Prozent
- Landgericht München, Aktenzeichen 15 S 7066/85: Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Toilette sind von Schimmel befallen. Eine Mietminderung von 15 Prozent wurde deshalb genehmigt.
Mietrecht bei Schimmel durchsetzen – diese Punkte müssen eingehalten
Der Mieter muss den Vermieter jedoch vorab über den Schimmel bzw. die feuchten Wände informieren. Dies sollte schriftlich erfolgen. Eine telefonische Benachrichtigung ist zwar ebenfalls möglich, lässt sich aber nicht nachvollziehen. Vor Gericht hilft es Ihnen damit also nicht weiter.
Durch diese Benachrichtigung erhält der Vermieter die Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung innerhalb von vier Wochen nicht nach, so kann die Mietminderung in Anspruch genommen werden.
Folgende Punkte sollten deshalb vom Vermieter überprüft werden:
- Wurde vorab über den Mangel informiert?
- Wurde eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels gesetzt?
- Ist der Schimmelbefall eventuell durch den Mieter verursacht wurden, beispielsweise durch falsches Lüften?
Falls der Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wurde, sieht das Mietrecht vor, dass das Minderungsrecht entfallen oder der Mieter selbst dazu verpflichtet ist, den Schimmel zu beseitigen.
Mietminderung Schimmel: Für Vermieter wohl bekannt
In einer Umfrage unter 1.011 Mietern hat ImmobilienScout24 ermittelt, dass Schimmel der häufigste Grund für Mietminderungen ist:
Jeder fünfte deutsche Mieter hat demnach bereits seine Miete wegen Schimmel gemindert. Insgesamt liegt Schimmelbefall mit 39 Prozent auf dem ersten Platz der Mietmängel – gefolgt von defekten Heizungen mit 29 Prozent und feuchten Wänden mit 28 Prozent.
Aber: gegen unberechtigte Mietminderungen können Sie sich wirksam schützen.
Mietminderungen wegen Schimmel für bis zu 3 Monate
Mit 52 Prozent konnte über die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer die Miete wegen Schimmel über einen Zeitraum von ein bis drei Monaten mindern. 29 Prozent konnten hingegen eine Mietminderung wegen Schimmel von drei bis sechs Monaten durchsetzen.
Informationen darüber, wie die Miete gemindert werden kann, stammt dabei überwiegend aus dem Internet: 44 Prozent der Mieter griffen zur Maus. Den Rat von Freunden suchten 31 Prozent, während 29 Prozent einem Mieterverein beigetreten sind.
Mieter-Internet-Recherche: Fehler über Fehler
Die Recherche im Internet nach Gründen für eine Mietminderung führt häufig zu grob vereinfachten Informationen. Mieter versuchen deshalb oft, bereits bei kleinsten Mängeln unberechtigt die Miete zu mindern.


