von Thomas Haak

Mietnomaden und Messie-Mieter: ein Vermieter-Albtraum

Mietnomaden und Messi-Mieter: ein Vermieter-Albtraum

Zum dritten Mal in Folge ist Lionel Messi unlängst zum Weltfußballer des Jahres 2012 gewählt worden.

Diesen Ball-Virtuosen hätte ich gern als Mieter.

Dann wüsste ich um eine pünktliche Mietzahlung. Daneben könnte ich mit ihm über Fußball fachsimpeln, während mein Sohn die neuesten Tricks von ihm gezeigt bekommt.

Messi(e)

Dagegen kann ich auf die anderen Messie´s gut und gern verzichten. Ich meine den Mieter, der unter dem Messie-Syndrom leidet.

Der Begriff leitet sich aus dem englischen »mess« für Unordnung ab. Ein „Miet-Messie“ leidet unter dem Zwang, wertlose wie verbrauchte Sachen zu sammeln und aufzubewahren.

Nun genießt in Deutschland jeder Bürger das Recht auf Privatsphäre und damit kann er in seiner Wohnung tun und lassen, was er will. Aber nur solange, wie er durch sein Verhalten andere nicht schädigt.

Genau das kann durch einen Messie passieren. Zum einen „zerstört“ er fremdes Wohneigentum. Zum anderen ist der liegengebliebene Unrat eine Brutstätte für Schädlinge aller Art, die sich schnell im gesamten Haus verteilen können.

Schließlich kennen Mäuse, Kakerlaken und Fliegen keine Gesetze. Schädlinge zu beseitigen ist teuer bis sehr teuer! Geld, das Sie um Ihre wohlverdiente Rendite bringt.

Wirklich schützen können Sie sich als Vermieter vor keinem Messie, zumal dieses Syndrom nicht angeboren ist. Es entwickelt sich genauso wie eine Psychose.

Ein „ordentlicher“ Mieter kann durch ein Ereignis so aus der Bahn geworfen werden, dass er die Kontrolle über sein Leben verliert. Der eine entwickelt eine Depression, der andere wird zum Messie.

Wer weiß es vorher schon so genau.

Um den Menschen hinter diesen Krankheiten tut es mir sehr leid. Dennoch habe ich als Vermieter eine Sorgfaltspflicht, der ich nachzukommen habe. Und so muss ich in Kenntnis der Lage einen Messi zeitnah auffordern, seinen Müll in einer angemessenen Frist zu entsorgen.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann ihm nicht einfach fristlos gekündigt werden. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz nur vor, wenn sein Sammelzwang Auswüchse annimmt, die das Hab und Gut des Vermieters sowie sein und das Leben anderer Mieter gefährdet.

Ordnungsamt kann helfen

Eine fristlose Kündigung ist bitter. Sie verlieren einen Mieter, müssen unter Umständen die Wohnung renovieren und sollte ein Mieter die Kündigung nicht Ernst nehmen, entstehen weitere Kosten, auf denen Sie sitzenbleiben werden.

Menschen mit psychischen Problemen reagieren eben anders. Da können Sie noch so oft kündigen, wer nicht auszieht, zieht nicht aus. Dem können Sie nur mit einem richterlichen Beschluss und einem Gerichtsvollzieher ein Ende setzen.

Natürlich dürfen Sie diese Kosten dem säumigen Mieter aufbürden. Doch buchen Sie diese Ausgabe lieber auf das Konto „Erfahrung“. Als Vermieter treten Sie in Vorleistung. Die Vergangenheit lehrte mich, dass ich dieses Geld nie wieder sah.

Eine bittere Erfahrung. Was nützt Ihnen ein vollstreckbarer Titel, wenn der Schuldner schon fünf Mal die Hand gehoben hat, um sich durch eine Privatinsolvenz vor den Gläubigern zu retten?

Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie das zuständige Ordnungsamt um Hilfe gebeten haben. Die Behörde kann gegen den Mieter eine Anordnung verfügen, den Müll in einer angemessenen Frist zu entsorgen.

Kommt der Mieter dieser Aufforderung aus finanziellen oder aber aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, wird die Behörde Sie als Vermieter in die Pflicht nehmen (AG Arnsberg 5L 36/08).

Dann müssen Sie auf eigene Kosten die Beseitigung durchführen. „Die Geister, die Sie riefen“ werden Sie nicht mehr los.

Das sind die Momente, in denen ich mir wünsche, doch eher Gold als Betongold zu besitzen. Da Messies die Ausnahme sind, halte ich dennoch an meinen Beton-Investments fest.

Tja, als Vermieter wird einem nie langweilig. Jeder Tag ist wie ein Adventskalender. Man öffnet eine Tür und weiß nicht, was sich dahinter verbirgt. So überrascht mich dann auch nicht ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden.

Danach müssen Sie als Hauseigentümer auch allzu freizügige Nachbarn dulden. Betreibt jemand in seiner Wohnung ein erotisches Massagestudio, dann haben Sie dagegen keine Chance, selbst dann nicht, wenn Sie nachweisen können, dass durch dieses Etablissement Ihre Immobilie an Wert verliert. „Prostitution ist nicht strafbar und nicht per se sittenwidrig“, sagen die Richter.

„Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“, nach dieser Devise lebe ich. Ich vergebe keine einzige Mietwohnung, bevor ich nicht zuvor mit dem vorherigen Vermieter gesprochen habe.

Verweigert der Mieter mir Namen und Anschrift, ist das Gespräch für mich beendet.

Manchmal können Entscheidungen, die mich vor Verlusten schützen, so einfach sein.

 
 
Bildquelle: aboreg - Fotolia