Minijob-Anmeldung – Kosten und Steuersparnisse online ausrechnen lasse
Mit dem Online-Rechner der Minijob-Zentrale können Sie die Abgaben ermitteln, die auf den Arbeitslohn des Mini-Jobbers zu entrichten sind.
Außerdem wird Ihnen auch der Betrag angezeigt, den Sie pro Beschäftigungsmonat von der Einkommenssteuer abziehen können.
Abgaben und Steuerersparnis online berechnen
Denn für einen angemeldeten Mini-Jobber fallen nur geringfügig höhere Kosten an als für einen unangemeldeten Mini-Jobber. Außerdem kann die Steuerersparnis in bestimmten Fällen sogar höher sein als die gezahlten Abgaben.
Rechenbeispiel für angemeldete Haushaltshilfe
GeVestor.de hat für Sie deshalb mit dem Online-Rechner ein Beispiel durchgerechnet:

Für unsere Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass die Haushaltshilfe monatlich 200 Euro durchschnittlich verdient. Daraus ergeben sich folgende Abgaben, die gezahlt werden müssen – insgesamt 28,54 Euro:
Unterm Strich resultieren also aus dem Arbeitsentgelt und den gezahlten Abgaben eine Summe von 228,54 Euro, die für den Mini-Jobber fällig werden. Gleichzeitig ergibt sich aber eine Steuervergünstigung von 20 Prozent dieser Summe = 42,50 Euro.
Diese Steuervergünstigung wird bis zu einer Höhe von maximal 510 Euro im Jahr gewährt.
Anmeldung: Minijob online registrieren
Bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 400 Euro liegt die durchschnittliche Mehrbelastung des Arbeitgebers inklusive der Steuervergünstigung bei 14,58 Euro monatlich.
Wie Sie Ihre Haushaltshilfe einfach und bequem online anmelden können, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag:
- Haushaltshilfe lässt sich jetzt auch online anmelden
Die Anmeldung Ihres Minijobbers können Sie unter der folgenden Adresse einfach und bequem selbst durchrechnen:
- Anmeldung Minijobber – was kostet eine Anmeldung tatsächlich?
Insolvenzgeldumlage Minijob: Für Haushaltshilfen müssen Sie nicht zahlen
Der Zweck macht den Unterschied. Wird die Wohnung nur privat genutzt, dann muss für die Haushaltshilfe, die im auf Minijob Basis arbeitet keine Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Beim Arbeitszimmer sieht das anders aus.
Keine Insolvenzgeldumlage für Haushaltshilfen
Für im Privathaushalt beschäftigte Minijob-Hilfen brauchen Sie keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Das bedeutet für alle in Ihrem privat genutzten Haushalt, für dessen Führung Sie Personen angestellt haben – sei es von der einfachen Putzhilfe, hin zum Kindermädchen bis zum eigenen Gärtner. Für die meisten 400-€-Kräfte ist die Insolvenzgeldumlage von 0,1 % des Arbeitsentgelts zu entrichten.
Ausnahme: Es handelt sich um Tätigkeiten, die ausschließlich in Ihrem Privathaushalt erbracht werden. Typische Fälle sind die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung oder die Gartenpflege.
Befreit sind auch häusliche Pflege-, Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten.
Insolvenzgeldumlage Minijob: Geschäftsräume mit anderen Regeln
Hier aber noch eine wichtige Ausnahme: Für Arbeiten in Geschäftsräumen, die Ihrem Privathaushalt angeschlossen sind, trifft das jedoch nicht zu. Beide Tätigkeiten gelten sozialversicherungsrechtlich dann als einheitliche "normale" Beschäftigung.
Die Folge: Auch bei einem solchen Minijob werden Sie zur Insolvenzgeldumlage für den Mitarbeiter herangezogen.



