Nach Kündigung: Mieter gibt Wohnungsschlüssel nicht zurück

Inhaltsverzeichnis

Der Mieter gibt ihnen nach der Kündigung die Wohnungsschlüssel nicht zurück. Kennen Sie den neuen Aufenthaltsort Ihres Mieters, haben Sie es relativ leicht.

Mieter schriftlich zur Schlüsselabgabe auffordern

Sie setzen ihm dann schriftlich eine kurze, höchstens einwöchige, Frist zur Räumung und Übergabe der Wohnung.

In Ihrem Schreiben machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass die Wohnungsübergabe so lange nicht erfolgt ist, wie er Ihnen die Schlüssel nicht übergeben hat.

Vergessen Sie nicht, für die Zeit nach Mietende Nutzungsentschädigung zu verlangen. Ebenso denken Sie daran, in diesem Schreiben die vertragsgemäße Übergabe der Wohnung zu fordern.

Schließlich weisen Sie Ihren Mieter darauf hin, dass er die Kosten eines folgenden Räumungsprozesses zu tragen hat. Formulieren Sie ein solches Schreiben etwa wie folgt:

Sehr geehrter Mieter,

aufgrund Ihrer Kündigung vom … ist das Mietverhältnis zum … beendet. Mit Schreiben vom … hatte ich Sie aufgefordert, die Wohnung (genaue Bezeichnung) zum … zurückzugeben. Dieser Termin ist nun verstrichen. Zwar haben Sie die Wohnung zwischenzeitlich verlassen. Aber Sie sind weder zum Übergabetermin erschienen, noch haben Sie die Wohnungsschlüssel zurückgegeben.

Ich fordere Sie daher letztmalig auf, die Wohnung bis zum … in vertragsgemäßem Zustand, also geräumt und besenrein gemäß § 15 des Mietvertrags, zurückzugeben.

Gleichzeitig mache ich für die Zeit, in der Sie mir die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, meinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend. Diese entspricht der Höhe nach der vertraglich vereinbarten Miete inklusive der Betriebskostenvorauszahlungen. Die mir zustehende Nutzungsentschädigung beläuft sich bis zum heutigen Tag auf … €.

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Wohnung ohne Weiteres Räumungsklage erheben werde. Die Kosten dieses Prozesses haben Sie dann zu tragen, sodass ich Ihnen die fristgemäße Rückgabe der Wohnung in Ihrem eigenen Interesse dringend empfehle.

Mit freundlichen Grüßen

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Kostenbelastendes Anerkenntnis im Prozess schon vorher verhindern

Mit diesem Schreiben verfolgen Sie zwei Ziele: Zum einen hoffen Sie, Ihren Mieter doch noch zur freiwilligen Übergabe der Wohnung zu bewegen.

Zum anderen verhindert dieses Schriftstück, dass Sie auf den Kosten eines eventuell folgenden Räumungsprozesses sitzen bleiben.

Ohne ein solches Schreiben könnte Ihr Mieter im Prozess nämlich Ihren Anspruch auf Rückgabe der Wohnung anerkennen, was dazu führen würde, dass Sie die Kosten des Prozesses tragen müssten.

Haben Sie ihn zuvor zur Rückgabe der Wohnung aufgefordert, kann Ihnen das nicht passieren.

Wenn Ihr Mieter auf Ihr Schreiben nicht reagiert, erheben Sie unbedingt unverzüglich Klage auf Zahlung und Räumung.

Sobald Sie das Räumungsurteil erhalten, beauftragen Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung. Je länger Sie warten, desto größer wird im Zweifel Ihr Mietausfall im Fall der Insolvenz des Mieters.

Betreten und Weitervermieten können Sie die Wohnung erst nach erfolgter Räumung.

Tipp: Erfragen Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, welcher Gerichtsvollzieher für Ihre Wohnung zuständig ist und beauftragen Sie diesen dann direkt.

Das geht schneller, als Ihren Räumungsauftrag erst an das Amtsgericht zu schicken, damit dieses ihn an den Gerichtsvollzieher weiterleitet.