So umgehen Sie die gesetzliche Bindungsfrist. Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 7 Jahre, das heißt, so lange muss ein Vertrag laufen, damit erhaltene Prämien nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wer sie umgehen will, hat nur eine Chance: Er muss die Gelder aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Sicherheiten stellen oder nicht? Bedingungsgemäß sind für die Inanspruchnahme von Bauspardarlehen Grundschulden oder Hypotheken als Sicherheit zu stellen.
Dies können Sie jedoch bei kleineren Darlehenssummen bis zu etwa 10.000 Euro vermeiden: Fragen Sie nach der Möglichkeit einer „Negativerklärung“.
Damit verpflichten Sie sich, für bestimmte Immobilien(anteile) keine anderen Schulden aufzunehmen, und umgehen die sonst teuren behördlichen Eintragungen.
Abschluss einer Risiko Lebensversicherung
Jede Bausparkasse meldet jeden Bausparer bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens automatisch zu einer RisikoLebensversicherung an. Wenn Sie nachhaken und dem Abschluss widersprechen, können Sie um diesen teuren Schutz herumkommen.
Das ist sinnvoll, wenn Sie bereits über die notwendige Hinterbliebenenversorgung verfügen oder den Schutz bei einem Direktversicherer wesentlich günstiger bekommen.
Zinsbesteuerung Auch Bausparkassen müssen die Zinsabschlagsteuer direkt an das Finanzamt abführen, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.
Informieren Sie sich bei Ihrer Bausparkasse über die optimale Höhe des Freistellungsauftrags für Ihren Vertrag, damit Sie bei anderen Kapitalanlagen nicht auf wertvolle Freibeträge verzichten müssen.
Niedrige Renditen beim Bausparen Schließen Sie Verträge mit geringen Bausparsummen ab! Damit haben Sie kleinere Sparbeträge zu zahlen und nutzen die Prämien optimal aus, und die Abschlussgebühr ist geringer. Fragen Sie außerdem nach einer Erstattung der Abschlussgebühr nach der Sparphase.
Lange Wartezeiten bei der Zuteilung Sie sollten sich einer Bausparkasse anvertrauen, bei der die Mehrzahl der Tarife eine Mindestsparsumme von 50% der Bausparsumme vorschreibt.
Das begünstigt die Liquiditätslage der entsprechenden Bausparkasse und ermöglicht eine zügige Zuteilung.


