Negativer Firmenwert: Erklärung und Bedeutung

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Der Firmenwert eines Unternehmens drückt aus, wie hoch die Gewinnchancen dieses Unternehmens sind. Er ist für den Auftritt eines Unternehmens dementsprechend wichtig.

Geschäfts- und Firmenwerte kommen vor allem im Rechnungswesen vor. Der Firmenwert steht hier für einen immateriellen Vermögensposten.

Geschäfts- und Firmenwert: Das Wichtigste darüber

Allgemein bezeichnet man den Geschäfts- oder Firmenwert auch als „Goodwill“.

Einfach ausgedrückt entspricht der Firmenwert im Falle eines Unternehmenskaufs dem Kaufpreis abzüglich des Reinvermögens des Unternehmens.

Der Geschäfts- und Firmenwert ist also der Wert, den ein Käufer bei der Übernahme eines Unternehmens bereit ist zu zahlen.

Wenn die Gewinnchancen nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, dann ist der Firmenwert außerdem ein Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens.

Man berechnet den Firmenwert aus der Differenz des Gesamtwertes des Unternehmens und dem Substanzwert. Der Substanzwert ergibt sich meistens aus der Untersuchung der Bilanz des Unternehmens.

Es gibt mehrere Faktoren, die den Firmenwert eines Unternehmens bilden bzw. erhöhen können. Dazu gehören zum Beispiel ein gutes Management, effiziente Herstellungsverfahren, eine verkehrsgünstige Lage und eine Stammkundschaft.

Außerdem können sich gesicherte und günstige Einkaufsmöglichkeiten, ein guter Ruf und das Recht auf die Fortführung des Firmennamens positiv auf den Firmenwert auswirken.

Nach dem deutschen Handelsrecht darf der Geschäfts- oder Firmenwert nur dann in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn er im Rahmen eines Unternehmenskaufs miterworben wurde. Einen solchen Firmenwert nennt man derivativen Firmenwert.

Der Gegensatz zum derivativen Firmenwert ist der originäre Firmenwert, also ein selbst geschaffener Firmenwert. In diesem Fall entspricht der Goodwill der Differenz von Ertragswert und Substanzwert des Unternehmens.

Der negative Firmenwert: Badwill

Im Rechnungswesen bezeichnet man einen negativen Geschäfts- und Firmenwert als „Badwill“.

In der Regel entsteht ein negativer Firmenwert im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung. Voraussetzung hierfür ist, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss der Kaufpreis für die Beteiligung unter dem Wert des anteiligen Eigenkapitals liegt.

Ein negativer Firmenwert bedeutet meist negative künftige Ertragsaussichten des Unternehmens. Der Badwill kann aber auch ein „Lucky Buy“ sein. Das bedeutet, dass er ein besonders günstiger Kauf ist.

Der negative Geschäfts- oder Firmenwert mindert unter sonst gleichbleibenden Bedingungen das Reinvermögen eines Unternehmens.

Allerdings kann diese Rückstellung auch aufgelöst werden. Dazu muss entweder die erwartete ungünstige Ertragsentwicklung eingetreten sein oder am Bilanzstichtag feststehen, dass der Badwill einem tatsächlich realisierten Gewinn entspricht.

Anders als bei einem Goodwill ist die Bilanzierung des negativen Firmenwertes nicht im Handelsrecht geregelt. Daher kommen in Bezug auf die Behandlung des Badwill mehrere Möglichkeiten in Betracht.