Aufgepasst: Nicht jede Versicherung gilt auch im Ausland

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Wer beruflich oder privat regelmäßig reist, will sich nicht jedes Mal Gedanken darüber machen müssen, ob sein Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Je nach bestehendem Versicherungsschutz ist es aber doch nötig, diesen einmal zu überprüfen und gegebenenfalls nachzurüsten.

Schließlich gilt nicht jede in Deutschland abgeschlossene Versicherung auch im Ausland. Bei manchen Versicherungen wie zum Beispiel bei der Krankenversicherung wird auch nochmal unterschieden zwischen Schengen-Raum und Gebieten außerhalb des Schengen-Raums.

Welche Versicherungen gelten auch im Ausland?

1. Krankenversicherung

Eine in Deutschland abgeschlossene Krankenversicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern mit der europäischen Versichertenkarte (European Health Insurance Card – EHIC), die auf der Rückseite jeder Krankenversicherungskarte aufgedruckt ist, auch in anderen Ländern Europas. Dazu zählen alle Länder der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, die Schweiz und Serbien.

Allerdings gelten im Ausland nur Teilleistungen der Versicherung. Nach dem Territorialprinzip erhält der Versicherte vollen Leistungsumfang nur in seinem Heimatland. So ist ein Rücktransport zum Beispiel nicht im Leistungsumfang der EHIC enthalten und Europa-Reisende müssen diesen extra abschließen.

Auch bei kleineren Erkrankungen, normalen Behandlungen oder wenn Medikamente benötigt werden, zahlt die deutsche Versicherung nicht. Sie greift in erster Linie nur bei Behandlungen in Notfällen oder bei schweren, plötzlichen Erkrankungen.

Wer außerhalb der genannten Länder unterwegs ist oder sogar auf einen anderen Kontinent reist, der benötigt eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Diese Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen und Arznei im Ausland und sollte ebenfalls unbedingt die Kostenübernahme für einen Rücktransport beinhalten.

2. Haftpflichtversicherung

Sowohl zuhause als auch im Ausland ist sie unerlässlich – die Haftpflichtversicherung. Sie schützt davor, bei Missgeschicken mit Schadensfolge die Kosten tragen zu müssen, die je nach Situation horrend sein können. Ob die eigene Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt, lässt sich in den Versicherungsbedingungen der eigenen Versicherung nachsehen und sollte vor dem Antritt einer Reise unbedingt geprüft werden.

Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten auch im Ausland, häufig aber nur für einen kurzen Zeitraum. Falls also ein längerer Auslandsaufenthalt ansteht oder die Versicherung im Ausland gar nicht erst greift, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für das Ausland. Wichtig ist dabei immer zu klären, wie hoch die Deckungssumme der Versicherung ist und ob im Schadensfall ein Eigenanteil bezahlt werden muss.

3. Unfallversicherung

Die meisten Unfallversicherungen gelten weltweit, wodurch der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung für das Ausland überflüssig ist. Dennoch sollte der Versicherungsvertrag auf die weltweite Gültigkeit überprüft werden, um auf Nummer sicher zu gehen.

Auch kann es sein, dass die eigene Versicherung nicht alle Aktivitäten abdeckt, denen im Ausland möglicherweise nachgegangen wird. Falls also eine bestimmte Sportart während der Reise ausgeübt werden soll oder ein Abenteuertrip bzw. eine Expedition ansteht, lohnt der Abgleich der Versicherungsbedingungen.