Privatinsolvenz: Folgen, mit denen Sie rechnen müssen

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Immer öfter wählen überschuldete Haushalte die Privatinsolvenz als Weg aus den Schulden.

In Deutschland ist die Privatinsolvenz auch unter dem Namen Verbraucherinsolvenzverfahren bekannt.

Dieses ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz einer Privatperson.

Es stellt sich jedoch die Frage, welche Folgen die Privatinsolvenz hat und inwieweit die Betroffenen über die Risiken des sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgeklärt sind.

Einzelne Folgen der Privatinsolvenz können dabei bis zu zehn Jahre nachwirken.

Somit liegt nahe, dass sich aus diesem mangelnden Wissen zu einem späteren Zeitpunkt Probleme ergeben können. Es gilt schließlich die sogenannte Wohlverhaltensperiode zu überstehen.

Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren.

Während dieses Zeitraums wird das Vermögen und der pfändbare Anteil Ihres Vermögens von Ihrem Treuhänder verwaltet und für die Verfahrenskosten und entsprechend der Quote an Ihre Gläubiger zur Schuldenbegleichung abgeführt.

Sollten Sie eine Erbschaft erhalten müssen Sie von dieser 50 Prozent an den Treuhänder für die Schuldentilgung abführen.

Meist beginnen die Schwierigkeiten früher, da Schuldner oft nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Treuhänder, Verträge und Schufa

Die wohl schwerwiegendste Folge der Verbraucherinsolvenz betrifft die Verwaltung des Vermögens über einen Treuhänder.

An diesen muss das Einkommen über der Pfändungsgrenze abgeführt werden. Somit leben Schuldner auch nach der Verbesserung ihrer Einkommenssituation am schuldrechtlichen Existenzminimum.

Demnach ist es in der Regel unmöglich, in den Folgejahren einen Handyvertrag oder Ähnliches abzuschließen.

Die Meldung über das Eröffnen des Insolvenzverfahrens wird veröffentlicht und damit taucht auch ein Eintrag bei der Schufa auf.

Letztlich sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie schon wegen dem negativen Schufa-Eintrag die nächsten Jahre keinen Kredit von einer Bank bewilligt bekommen werden.

Privatinsolvenz: Folgen für den Betroffenen

Ein Insolvenzverfahren bedeutet, dass der Betroffene keine Schulden mehr zahlen muss.

Als Folge des Insolvenzverfahrens müssen Sie allerdings für die nächsten sechs Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.

Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet, den Insolvenzverwalter unverzüglich und regelmäßig über Ihre Einkommensverhältnisse zu informieren. Bei 990 Euro netto beginnt die sogenannte Pfändungsgrenze.

Von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, wird ca. zwei Drittel abgezogen.

Zu Beginn des Verfahrens wird das vorhandene Vermögen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug vom Insolvenzverwalter verwertet.

Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Schmuck sind dabei nicht inbegriffen. Die Wohnungseinrichtung wird nur dann gepfändet, wenn diese einen enorm hohen Wert aufweist.

Welche Pflichten hat der Betroffene?

Wenn man Privatinsolvenz angemeldet hat, ist man zu den folgenden vier Punkten verpflichtet.

  • Der Betroffene muss dem Insolvenzverwalter unverzüglich jeden neuen Einkommensnachweis übersenden.
  • Der Insolvenzverwalter muss außerdem über jede wesentliche Änderung am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Wechsel oder Verlust, der Stelle schriftlich benachrichtigt werden.
  • Wenn eine Steuerrückerstattung, Betriebskostenrückerstattung, Erbschaft, Auszahlung einer Versicherung oder Sonstiges ausgezahlt wird, muss ebenfalls der Insolvenzverwalter informiert werden.
  • Schließlich muss der Insolvenzverwalter über jeden Wohnungswechsel in Kenntnis gesetzt werden.

Lesen Sie mehr zum Thema Privatinsolvenz in unserem Beitrag„Privatinsolvenz eines Mieters als Wohnungseigentümer ausschließen“.

20. Juli 2012
von
david_gerginov_
Seit seiner Jugend beschäftigt sich David Gerginov mit dem Kapitalmarkt und den Zusammenhängen von Politik und Wirtschaft. Sein wichtigstes Anliegen ist dabei das Aufzeigen von Zusammenhängen und die möglichst einfache Darstellung von komplexen Sachverhalten.

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