Quellensteuer Norwegen – wie sie zurückgefordert werden kann

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Immer wieder erkennen deutsche Investoren, dass auch außerhalb Deutschland viele interessante und vor allem profitable Unternehmen mit hohen Dividendenzahlungen zu finden sind. Doch in den meisten Ländern täuscht der erste Blick auf die Ausschüttungen der Dividenden, da durch die Besteuerung ein Großteil der Ausschüttungen verringert wird.

Die doppelt besteuerte Geldausschüttung kann zwar zurückgefordert werden, allerdings sind damit meist erheblicher Aufwand und bürokratischer Papierkram verbunden. Dividenden und Zinsen außerhalb der Landesgrenzen Deutschlands unterliegen wie heimische Ausschüttungen auch in voller Höhe der Abgeltungssteuer, wenn der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist.

Viele Länder behalten bereits direkt eine Steuer ein, die sich auch nicht mit einem Freistellungsauftrag umgehen lässt. Diese einbehaltene Quellensteuer, die auf Kapitalerträge ausgerichtet ist, wird nach dem OECD Musterabkommen und dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland mit höchstens 15% berücksichtigt.

Seit dem Jahre 2009 verringert die ausländische Quellensteuer sofort die Abgeltungssteuer und durch das depotführende Kreditinstitut verrechnet beides direkt miteinander. Die zuvor benötigten Nachweise sind beim Finanzamt nicht mehr erforderlich und es ergibt sich nur eine Nettoendbelastung.

Rückforderung der Quellensteuer in Norwegen

Für die Rückforderung der Quellensteuer in Norwegen gibt es 2 Möglichkeiten. Man kann einen Antrag auf shielding deduction einreichen. Hier werden die gesamten 25% Quellensteuer von Norwegen zurückerstattet.

Investoren haben aber auch die Möglichkeit sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen zu berufen und nur eine Erstattung von 10% Quellensteuer in Norwegen zu beantragen.

Sollte man sich für dieses Verfahren entscheiden, berechnet der Fiskus in Deutschland die übrigen 15% norwegische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer beim Steuerbescheid an und zahlt dann die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Bei beiden Verfahren verlieren die Investoren kein Geld. Das Geld muss allerdings selbstständig aus Norwegen zurückgeholt werden. Das liegt daran, dass die Banken ja nicht ahnen können, für welches Verfahren sich der Depotkunde entscheidet und deswegen hat der deutsche Fiskus die Anrechnung der norwegischen Quellensteuer verboten.

Unterlagen für die Rückforderung

Für die Rückforderung genügen ein formloses Schreiben an die zentrale norwegische Erstattungsbehörde und ein Nachweis, wie viele norwegische Quellensteuern angefallen sind. Dazu werden nur Kopien der Dividendenabrechnungen benötigt.

Das Schreiben kann sogar in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Außerdem muss eine Bestätigung des jeweiligen deutschen Finanzamts beigefügt werden, dass man in Deutschland Steuern zahlt.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat für diesen Anlass ein Formular (Ansässigkeitsbescheinigung) im Internet hochgeladen. Sollte die Antragsbearbeitung einmal länger gedauert haben, bekommen die Investoren sogar das Geld verzinst.

Fazit: Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten gestaltet Norwegen das Zurückfordern der Quellensteuer sehr angenehm. Norwegen legt ausländischen Anlegern keine unüberwindbaren Steine in den Weg und man kann zu viel gezahlte Steuern problemlos zurückfordern.